Riester-Reform: Kostengrenze soll auf schwedisches Niveau sinken

3.2.2026 – Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Altersvorsorgereformgesetz, auch Geringverdienern im Rentenalter ein angemessenes Versorgungsniveau zu ermöglichen. Dazu sollen sie stärker finanziell gefördert werden und einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Privatvorsorge erhalten. Doch das hierfür geplante Standardprodukt gerät zunehmend in die Kritik, weil dessen maximale Effektivkosten im internationalen Vergleich hoch ausfallen.

Es kommt wieder Bewegung in die Debatte über die Frage, wie der deutsche Staat die private Altersvorsorge seiner Bürger zukünftig fördern soll. Am Freitag hat der Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, auf den sich die Bundesregierung zum Jahresende geeinigt hatte (VersicherungsJournal 17.12.2025).

Die Länderkammer fordert in dem Beschluss (Drucksache 768/25, PDF 183 KB), den Höchstbetrag der steuerlich absetzbaren Sonderausgaben deutlich anzuheben. Laut dem Entwurf soll es für die ersten 1.200 Euro Sparsumme pro Jahr einen 30-prozentigen Zuschuss von bis zu 360 Euro geben.

Doch für den weiteren, über 1.200 Euro hinausgehenden Betrag gibt es demnach bis zu einer Höhe von 600 Euro nur noch 20 Prozent – also maximal 120 Euro – obendrauf (8.12.2025). Laut Bundesrat sollte diese Grenze statt bei der geplanten Höhe von 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen.

Ziel ist es, ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen.

Bundesrat

Vereinheitlichung der Kinderzulage auf 25 Prozent

„Dies soll Altersvorsorgende motivieren, einen höheren Eigenbeitrag für den eigenverantwortlichen Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu leisten“, heißt es zur Begründung in dem Beschluss. „Ziel ist es, ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen.“

Hierzu diene auch die geplante Vereinheitlichung der Kinderzulage auf 25 Prozent – unabhängig vom Geburtsjahrgang des Nachwuchses. Die Länder kritisieren jedoch, dass sich mit der Umstellung auf beitragsproportionale Zuschüsse „erhebliche Nachteile für geringer Verdienende“ ergeben könnten.

Sie müssten nämlich zukünftig mindestens 1.200 Euro jährlich sparen, um die derzeitige Höhe der Kinderzulage von 300 Euro zu erreichen. Aktuell erhalten sie die volle Zulage dann, wenn sie mindestens vier Prozent ihres Lohnes oder ihrer Bezüge als Beiträge entrichten.

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Kreis der Förderberechtigten soll ausgeweitet werden

Um diese Kundengruppe nicht schlechter als bisher zu stellen, sollten die 300 Euro bereits dann gewährt werden, wenn der Sparer eine Grundzulage von mindestens 175 Euro erhält. Wenn dieser Betrag hingegen niedriger ausfällt, solle es bei der beitragsproportionalen Bemessung bleiben.

Außerdem solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Bundesrat zufolge geprüft werden, wie der Kreis der Förderberechtigten „sachgerecht auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann“. Dann könne die „mittelbare Begünstigung“ entfallen.

Dies sei „geboten, weil Selbständigkeit, gebrochene Erwerbsbiografien und auch Zeiten, in denen lediglich ein von der Versicherungspflicht befreiter Minijob ausgeübt wird, mit einem erhöhten Risiko der Altersarmut einhergehen“. Das drohe „die Sozialleistungsträger erheblich zu belasten“.

Eine derart hoch angesetzte Kostenobergrenze läuft dem Ziel eines […] besonders attraktiven Standardprodukts zuwider.

Bundesrat

Besserer Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge

Der Bundesrat begrüßt aber nicht nur die Absicht, mehr „Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen“. Lob gibt es auch für das „kostengünstige, renditestarke und flexible Standardprodukt“ (1.12.2025).

Im Detail bemängeln die Landesregierungen aber die im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der zulässigen Effektivkosten. Erlaubt wäre laut dem Text aus dem SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen eine durchschnittliche Renditeminderung um 1,5 Prozent pro Jahr (5.1.2026).

„Eine derart hoch angesetzte Kostenobergrenze läuft dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts zuwider“, heißt es im Beschluss des Bundesrats. Es bestehe „die akute Gefahr, dass die Rendite empfindlich geschmälert würde“.

Der Bundesrat fordert daher, die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abzusenken...

Bundesrat

Deckelung der Effektivkosten deutlich absenken

Denn die auf 1,5 Prozent gedeckelten Kosten lägen rund siebenmal höher als bei einem breit streuenden Aktien-ETF. Fazit: Das als „Standardprodukt etikettierte Standarddepot“ (4.9.2025) bleibe weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

„Der Bundesrat fordert daher, die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abzusenken und an der internationalen Best Practice auszurichten.“ So weist etwa das Standardprodukt in Schweden, der Aktienfonds AP7, Effektivkosten von etwa 0,1 Prozent pro Jahr auf.

Diese Kritik teilt beispielsweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., zitiert ihn aktuell der Münchner Merkur. „Die minimalen Kosten des schwedischen Aktienfonds AP7 bewirken, dass 99 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparenden ankommen.“ Ein 1,5-prozentiger Effektivkostensatz führe hingegen dazu, dass lediglich 53 Prozent bei den Sparern landen.

Abschluss- und Verwaltungskosten zeitlich verteilt

Positiv sei zwar, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen (10.12.2025). Doch weiterhin bestehe als grundsätzliches Problem, „dass die Beratung überwiegend auf dem provisionsorientierten Verkauf von Vorsorgeprodukten beruht“.

Die Kritiker des Provisionssystems befürchten, dass „den Vorsorgesparern die Produkte verkauft werden, an denen die Verkäufer am meisten verdienen“. Der Referentenentwurf enthalte keine Vorschläge, die zu mehr Wettbewerb um die beste Beratung und die besten Produkte führten.

Vorgesehen ist bisher ein förderfähiges, privat organisiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien, in dem beispielsweise Fondsanteile lagern. Die Verbraucherschützer aus Stuttgart schlagen als Alternative einen staatlichen Vorsorgefonds vor, der für die Kunden viel kostengünstiger sei.

Bürgerfonds nach schwedischem Vorbild gefordert

Nach schwedischem Vorbild wollen auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge hierzulande reformieren. Den Beschlussantrag für einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds werde die Fraktion in den nächsten Tagen einbringen, berichtet die Rheinische Post.

Bereits in einem Antrag aus dem Januar (Drucksache 21/3617, PDF 180 KB) fordert sie die Bundesregierung auf, einen „einfachen Zugang zu einer effizienten, kostengünstigen und renditestarken privaten Altersvorsorge“ zu schaffen.

Demnach sollten alle Beschäftigten einen gewissen Beitrag ihres Gehalts automatisch einzahlen. „Es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out). Für alle anderen, zum Beispiel für Selbstständige, gibt es die Möglichkeit, aktiv in den Bürgerfonds einzuzahlen (Opt-in).“

Erste Lesung am 26. Februar im Bundestag

Über den „Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (PDF, 981 KB) soll der Bundestag am 26. Februar in erster Lesung beraten. Nach der halbstündigen Debatte soll die Vorlage zu weiteren Beratungen an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden.

Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Politik auf die anhaltende Absatzflaute der 2002 eingeführten Riester-Rente (25.9.2025). Und von den verbliebenen knapp 15 Millionen Riester-Verträgen erhält nicht einmal jeder dritte Sparer die volle Zulage (1.12.2025).

Viele Ideen des aktuell diskutierten Gesetzesentwurfs sind nicht neu, sondern stammen aus Vorlagen der Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte seine Pläne kurz vor dem Ende der Ampelkoalition präsentiert (8.11.2024).

 
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