Häufige Fragen

Inhalt

Zu den aufgelisteten Themen stellen Leserinnen und Leser immer wieder Fragen. Die dazu gehörenden Antworten erreichen Sie mit einem Mausklick auf die folgenden Bereiche:

Newsletter

Wie ändere ich die E-Mail-Adresse, an die der Newsletter gesendet wird?
Ganz unten im Newsletter finden Sie einen Link, über den Sie sich aus dem Newsletter anmelden, die Adresse ändern und das Format wechseln können.

Woran liegt es, wenn der Newsletter nicht mehr kommt?
Der Versand des Newsletters erfolgt normalerweise morgens vor 8.30 Uhr. Gelegentliche Verzögerungen lassen sich leider nicht vermeiden, meist haben sie technische Ursachen. Wer nicht warten will, findet den Inhalt auch direkt auf der Website.
Eine andere mögliche Ursache ist, dass Sie abgemeldet wurden. Das lässt sich leicht überprüfen: Melden Sie sich auf der Seite Newsletter neu an. Wenn Ihre E-Mail-Adresse bereits im Verteiler ist, bekommen Sie eine entsprechende Benachrichtigung.
Unter Umständen wurde der Newsletter von dem Spamfilter Ihres E-Mail-Programmes oder Unternehmens-Netzwerkes abgefangen. Vorbeugend kann die E-Mail-Adresse newsletter@post.versicherungsjournal.de dort auf die so genannte Whitelist gesetzt werden, damit sie den Filter stets ungehindert passieren kann.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Ansprechpartnerin
Christiane Bartels
Kundenservice und Rechnungswesen
Telefon +49 (0)4102 7777880
E-Mail c.bartels@versicherungsjournal.de

Kann ich die Lieferung des Newsletters im Urlaub unterbrechen?
Ja, wir bieten Ihnen auch eine befristete Lieferunterbrechung für Zeiten von Urlaub, Dienstreise oder Krankheit an.
Klicken Sie dazu ganz unten im Newsletter auf Ihr Profil. In dem sich öffnenden Fenster können Sie nun den ersten und den letzten Tag der Lieferunterbrechung einstellen und Ihre Änderungen bestätigen.

Nachrichten

Wie verschaffe ich mir einen schnellen Überblick mit RSS?
Für den mobilen Einsatz praktisch ist der Einsatz eines RSS-Readers. Der sammelt die Nachrichten von verschiedenen Informationsdiensten nach den Wünschen des Benutzers und stellt sie übersichtlich zusammen. RSS-Reader gibt es für alle Computer- und Smartphone-Betriebssysteme und als Cloud-Version, auf die man von verschiedenen Endgeräten aus die Nachrichten sichten und lesen kann. Eine Einführung in das Thema und eine Übersicht über das entsprechende Angebot der Redaktion lesen Sie auf der Seite www.versicherungsjournal.de/rss.

Wie halte ich mich über Twitter auf dem Laufenden?
Das VersicherungsJournal bietet seine Meldungen auch per Kurznachrichtendienst Twitter an. Dieser Dienst ist per Mobilgerät genauso gut zu erreichen wie per PC. Die Nachrichten des VersicherungsJournals sind unter https://twitter.com/vjournalde zu finden. Im Menü des VersicherungsJournals ist oben rechts hinter dem Twitter-Logo, einem Vogel, der Link auf die Anmeldeseite des Dienstes platziert.

Wie kann ich am besten vorherige Ausgaben lesen?
Auf dieser Startseite www.versicherungsjournal.de können Sie über die Schaltfläche „vorherige Ausgabe“ tageweise zurückblättern und dann die einzelnen Artikel ansehen. Ebenfalls praktisch ist die „Erweiterte Suche“. Dort können Sie für einen beliebigen Zeitraum, zum Beispiel die Zeit Ihres Urlaubs, alle Artikel anzeigen lassen. Aus dieser Übersicht können Sie wahlweise einzelne Beiträge lesen und zur Trefferliste zurückkehren oder (Tage übergreifend) von Artikel zu Artikel weiterklicken.

Wie kann ich die News-Seite vom Vortag aufrufen?
Es ist jederzeit möglich, die Veröffentlichungen vom Vortag wie auch weiter zurückliegende Versionen aufzurufen. Hierfür nutzen Sie bitte die Funktion „vorherige Ausgabe“, die sich am Seitenanfang rechts über dem Feld „Thema des Tages“ befindet.
Über diese Funktion beziehungsweise einen Klick auf die aufgeführten Pfeile kann beliebig zwischen einzelnen Tagesausgaben vor- und zurückgeblättert werden.
Daneben können Sie über die Erweiterte Suche und „Weitere Suchoptionen“ die Artikel eines beliebigen Zeitraumes anzeigen lassen.

Gibt es eine App des VersicherungsJournals?
Die wichtigsten Inhalte des VersicherungsJournals sind auch in einer Mobilversion verfügbar. Sie kann mit einem Klick auf den Link oben rechts auf dieser Seite angesteuert werden.
Diese Mobilversion ist Modell-unabhängig und bedarf keiner „App“.

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Artikel

Wie vermeide ich Abmahnungen, wenn ich einen Link auf Facebook teile?
Wenn Sie einen VersicherungsJournal-Artikel (oder den Inhalt einer anderen Internet-Seite) bei Facebook empfehlen, schlägt Ihnen das Unternehmen automatisch ein Foto vor, das neben dem Link erscheint. Darauf hat das VersicherungsJournal keinen Einfluss.
Nehmen Sie den Vorschlag an, verstoßen Sie unter Umständen gegen das Urheberrecht des Fotografen. Das VersicherungsJournal veröffentlicht zwar nur Fotos, für die das Nutzungsrecht auf uns übertragen wurde. Dieses Recht umfasst jedoch nur die Veröffentlichung im VersicherungsJournal selbst und nicht die Weitergabe durch die Leser, zum Beispiel in soziale Netzwerke.
Das soll Sie nicht daran hindern, unsere Artikel via Facebook und anderweitig zu empfehlen. Sie sollten aber die Veröffentlichung von Fotos aus dem VersicherungsJournal durch Facebook ablehnen. Dazu haben Sie bei jeder Empfehlung die Möglichkeit.
Dieser Hinweis gilt auch für das „Liken“ von anderen Internetseiten. Es sind nach Presseberichten schon zahlreiche Facebook-Nutzer abgemahnt worden, nachdem sie Inhalte empfohlen haben, ohne Facebook die Weitergabe von Bildern zu untersagen.

Kann ich interessante Artikel übernehmen und in meine eigene Website oder in meinen Blog integrieren?
Sie können gerne Links auf VersicherungsJournal-Artikel in Ihre Internetseiten einstellen. Wollen Sie über die Überschrift und eine knappe Inhaltsangabe hinaus Artikel ganz oder teilweise übernehmen, so müssen Sie vorher die Nutzungsrechte bei uns erwerben. Zitate sind nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zulässig.
Angaben zum Erwerb von Nutzungsrechten und zu unseren Nutzungsbedingungen finden Sie auf dieser Seite.

Redaktion

Warum wurde mein Leserbrief nicht veröffentlicht?
Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe nicht, gekürzt oder in Auszügen zu veröffentlichen.
Zu den Kriterien für eine Veröffentlichung gehört, dass der Absender seinen richtigen Namen und seine gültige E-Mail-Adresse angibt, die Zuschrift neue Aspekte in die Diskussion wirft und dass der Text frei von illegalen Inhalten und Werbung ist. Leserbriefe werden von der Redaktion in jedem Falle sorgfältig beachtet.
Wenn Sie der Redaktion etwas mitteilen möchten, was sich nicht auf einen bestimmten Artikel bezieht oder nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist, so schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de. Wir sichern unseren Informanten absolute Vertraulichkeit zu!

Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

Wieso wurde meine Pressemitteilung nicht beachtet?
Alle eingehenden Mitteilungen werden von der Redaktion gesichtet. Von den uns erreichenden zahlreichen Information können wir aber nur einen kleinen Teil in der Berichterstattung berücksichtigen.
Eine unserer wesentlichen Aufgaben ist es, die für unsere Leser wichtigsten Themen aufzubereiten und die weniger relevanten wegzulassen.
Es kann hilfreich sein, wenn Absender von Pressemitteilungen den Journalisten die Arbeit erleichtern. Entsprechende Hinweise finden sich im Wunschzettel zu Pressemitteilungen des Vereins der Versicherungsjournalisten e.V.

Was kostet es, in einem Artikel erwähnt zu werden?
Redaktionelle Beiträge im VersicherungsJournal kann man nicht kaufen. Der redaktionelle Teil und werbliche Inhalte sind streng voneinander getrennt.
Alle von Dritten finanzierten Inhalte werden als Werbung gekennzeichnet.
Werbekunden werden von der Redaktion nicht bevorzugt. Unternehmen, die keine Werbung schalten, werden von der Redaktion nicht benachteiligt. Kriterium für das Veröffentlichen einer Meldung ist stets, ob die Nachricht für die Leser interessant ist.
Sie können Sie eigenen Inhalte unabhägig von redaktioneller Beeinflussung in unserem Bereich Originaltexte veröffentlichen.

Wie kann ich Autorin oder Autor beim VersicherungsJournal werden?
Die Redaktion des VersicherungsJournals produziert Online- und Extrablatt-Artikel sowie Bücher. Autoren sind angestellte und freie Journalisten sowie Fachleute aus der Versicherungswirtschaft und verbundenen Branchen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Einsteiger ergeben sich, wenn Mitglieder des Autorenkreises ausscheiden. Zudem besteht jederzeit Interesse an Autoren, die zur thematischen Ergänzung oder Vertiefung des redaktionellen Angebots beitragen können.
Zur Sicherung der journalistischen Qualität werden an Fachautoren diese Anforderungen gestellt:

  • Sie beherrschen die von Ihnen angebotenen Themen sicher und auf dem aktuellsten Stand,
  • Sie schreiben im Sinne der Leser und nicht im Unternehmensinteresse,
  • Sie gehen mit der deutschen Sprache sicher um, und
  • Sie gestalten Ihre Beiträge in Form und Stil nach unseren Vorgaben.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann melden Sie sich bitte bei uns, am besten gleich mit Themenvorschlägen und Textproben.

Ansprechpartner
Claus-Peter Meyer
Geschäftsführer
Telefon +49 (0)4102 7777880
E-Mail cp.meyer@versicherungsjournal.de

 

Sonstiges

Wie kann das VersicherungsJournal existieren, wenn die meisten Inhalte kostenlos sind?
Das VersicherungsJournal finanziert sich durch das Premium-Abonnement, Banner- und Anzeigen-Werbung sowie den Verkauf von journalistischen Inhalten.

Warum sind manche Artikel kostenpflichtig?
Angesichts zunehmender regulatorischer Hürden und steigender Kosten reichen die Erlöse aus Banner- und Anzeigen-Werbung nicht mehr aus, um ein journalistisches Angebot zu finanzieren, das den hohen Ansprüchen unserer Leserinnen und Leser gerecht wird.
Darum sind manche Inhalte im VersicherungsJournal nicht frei zugänglich, sondern stehen hinter der sogenannten „Zahlschranke“. Die betreffenden kostenpflichtigen Artikel sind mit dem Hinweis „(€)“ gekennzeichnet und nur für Premium-Abonnementen freigeschaltet. Wenn Sie auf einen Beitrag hinter der Zahlschranke zugreifen möchten, können Sie sich entweder hier zum Premium-Abonnement anmelden oder den gewünschten Artikel einzeln für einen geringen Stückpreis über die GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH beziehen.

Kann die Werbung nicht unauffälliger sein?
Wir sind bemüht, den Lesefluss nicht über die Maßen durch Anzeigen zu unterbrechen. Werbung muss jedoch auffallen, sonst ist sie nichts wert und bringt niemandem einen Nutzen.
Viele der heute üblichen besonders bewegten und lauten Bannerformate lehnen wir aber ab. Damit erreichen wir einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit und dem Interesse der Leserinnen und Leser an einem möglichst ungestörten Blick auf die journalistischen Inhalte.
Sie können die Inhalte aber auch ohne Werbung kaufen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie:

Ansprechpartnerin
Simona Salzburg
Vertrieb des VersicherungsJournals
Telefon +49 (0)30 72019729
E-Mail s.salzburg@versicherungsjournal.de

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