27.5.2024 – Nach den Überschwemmungen im Südwesten Deutschlands schätzt die R+V die Höhe der Schäden bei ihren Versicherten auf rund 20 Millionen Euro. Die extremen Unwetter der vergangenen Tage, die auch in anderen Landesteilen tobten, lenken den Blick wieder auf die Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Die eigens für dieses Vorhaben eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird das Ergebnis ihrer Beratungen am 20. Juni vorstellen.
Starkregen hat am Pfingstwochenende im Saarland und in Teilen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu Hochwasser und Überschwemmungen geführt. Die Aufräumarbeiten sind mittlerweile in vollem Gange und das Ausmaß der Schäden wird sichtbarer.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat nun eine erste Schadensbilanz herausgegeben. Insgesamt sei das Ausmaß nicht so groß, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen schätzt die Höhe der Schäden bei seinen Versicherten auf rund 20 Millionen Euro.
Allerdings würden noch immer zahlreiche neue Schadenmeldungen eingehen, auch in Bezug auf die Starkregenereignisse der nachfolgenden Tage. Heftige Regenfälle hatten anschließend in Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und zuletzt in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern überflutete Straßen, Häusern und Garagen verursacht.
Die R+V beobachte die Entwicklung insgesamt mit Sorge, heißt es. „Angesichts des Klimawandels gehen wir davon aus, dass extreme Unwetter in Deutschland immer häufiger auftreten“, wird Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement, zitiert.
Angesichts der aktuellen Überschwemmungen werden die Rufe nach einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden wieder lauter. So äußerte sich beispielsweise Volker Ullrich, Fachsprecher für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zwei Tage nach Pfingsten gegenüber der Augsburger Allgemeinen zum Thema.
„Die Union im Bundestag schlägt vor, dass neue Wohngebäudeversicherungen verpflichtend nur noch mit einer Absicherung für Elementarschäden angeboten werden“, sagte er. Versicherte müssten allerdings die Möglichkeit haben, diese Option abzuwählen.
Politik und Wissenschaft diskutieren seit der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Archiv) intensiv über die Einführung einer solchen Pflichtpolice. Das Unwetter verursachte einen Versicherungsschaden in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro. Für die deutsche Versicherungswirtschaft war es die bislang teuerste Naturkatastrophe.
Zum Zeitpunkt der Sturzflut waren nur 46 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert. Aktuell sind es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 54 Prozent – nach wie vor viel zu wenig, sagen alle Lager (31.5.2024).
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich bereits auf ihrer Konferenz im Juni 2022 für eine Pflichtpolice für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen und den Bund aufgefordert, einen Vorschlag für eine Regelung zu erarbeiten. Ein halbes Jahr später erteilte jedoch überraschend die FDP in Gestalt von Bundesjustizminister Marco Buschmann dem Vorhaben eine Absage (9.12.2022).
Die Länderchefs ließen jedoch nicht locker. Im Frühjahr vergangenen Jahres beschloss der Bundesrat die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung (31.3.2023).
Die Regierung solle „unter Fortführung der Diskussion mit den Verbänden und der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung erarbeiten, hieß es im Antrag.
Der Ball lag also wieder bei der Ampel – die allerdings unterschiedliche Positionen vertritt. SPD und Grüne befürworten prinzipiell das Vorhaben.
Die Partei der Grünen sei grundsätzlich für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung mit einer sozial gerechten Ausgestaltung, die soziale Härten abfängt, hat Lukas Benner, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB), in einem Online-Fachgespräch seiner Partei schon vor einigen Monaten erklärt (12.12.2022).
Dies SPD schlägt ein System nach französischem Vorbild vor (15.3.2024). Die französische Lösung wurde kürzlich auch eingehend in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert (12.3.2024). Das Gremium hat sich auf Antrag der CDU/CSU-mit der Elementarschadenversicherung befasst.
Die FDP dagegen fürchtet mehr Bürokratie und mehr Kosten und folgt den Vorschlägen des GDV (24.3.2023). Dieser fordert insbesondere mehr Prävention – was vornehmlich Aufgabe der Länder ist.
Im vergangenen Jahr hieß es, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden einsetzen (11.10.2023). Offenbar hat das Gremium seine Arbeit aufgenommen.
Die Augsburger Allgemeine meldet, dass über das Ergebnis der Beratungen auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni berichtet wird.
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