10.12.2025 – Der PKV-Verband hat Änderungen zum Jahreswechsel zusammengestellt. Demnach stehen nicht nur steigende Grenzwerte für den Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung bevor. Auch die maximalen Beitragszuschüsse für Beschäftigte und Rentner werden erhöht. Die Höchstbeiträge in den Sozialtarifen steigen ebenfalls. Auch die Digitalisierung schreitet voran.
Was sich ab dem kommenden Monat konkret alles ändern wird, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt.
Beschäftigte müssen 2026 ein Einkommen von mindestens 77.400 Euro im Jahr erzielen, um versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden. Nur dann können sie in die PKV wechseln. Aktuell liegt diese Grenze noch bei 73.800 Euro pro Jahr (VersicherungsJournal 24.11.2025).
Aber auch Personen mit einem geringfügigen Einkommen sind nicht versicherungspflichtig in der GKV und dürfen sich daher ebenfalls privat versichern. Der Verdienst darf dafür im nächsten Jahr nicht höher als 603 Euro im Monat sein (24.11.2025). Aktuell sind es noch höchstens 556 Euro.
Ebenso können sich Familienmitglieder von Beamten privat krankenversichern, wenn sie unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben. Bei der Bundesbeihilfe steigt diese Grenze von 21.832 auf 22.648 Euro pro Jahr. Die Werte für Landesbeamte können sich je nach Bundesland unterscheiden.
Arbeitgeber zahlen ihren privatversicherten Angestellten einen Zuschuss. Für 2026 gilt ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung von 508,59 Euro und weitere 104,63 Euro zur Pflegeversicherung. In diesem Jahr liegen diese Werte bei 471,32 beziehungsweise 99,23 Euro.
Privatversicherte Angestellte, die den maximalen Arbeitgeberzuschuss nicht ausschöpfen, können einen Zuschuss zum PKV-Beitrag ihrer Familienangehörigen erhalten. Das gilt dann, wenn das Familienmitglied zum Beispiel keiner Beschäftigung nachgeht und nur ein geringes Einkommen hat.
Dieses Einkommen darf bisher nicht die Grenze von 535 Euro im Monat überschreiten. 2026 sind es dann 565 Euro. Ist das Familienmitglied geringfügig beschäftigt, darf das Einkommen höher sein, da dann die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist. Diese beträgt im kommenden Jahr 603 Euro.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, bei der er beantragt werden muss.
Die Höhe ist abhängig von der eigenen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Da Letzterer 2026 auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich auch der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers leicht.
In der PKV gibt es zwei Sozialtarife. Der Standardtarif ist eine Option für langjährig Privatversicherte, die ihren Vertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben. Der Basistarif ist eine Alternative vor allem für Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind. In beiden Tarifen gibt es jeweils einen Höchstbeitrag.
Im Basistarif steigt der Höchstbeitrag 2026 auf 1.017,18 Euro. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags. Zusätzlich kann der Sozialhilfeträger den Beitrag bezuschussen. Durch den höheren Höchstbeitrag kann der Zuschuss des Sozialhilfeträgers steigen.
Im Standardtarif sind im kommenden Jahr maximal 848,62 Euro zu zahlen. Für Ehepaare im Standardtarif liegt der gemeinsame Beitrag bei maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags. Das ergibt im kommenden Jahr einen Wert von 1.272,93 Euro.
Als Zugangsgrenze zum Standardtarif gilt für unter 65-Jährige ein Einkommen in Höhe der GKV-Beitragsbemessungsgrenze. 2026 dürfen Versicherte maximal ein jährliches Gesamteinkommen von 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro) haben, damit sie sich im Standardtarif versichern können.
Ab dem kommenden Jahr erhalten Privatversicherte grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr, mit denen gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn die PKV-Beiträge nachgewiesen werden.
Denn der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sie nicht mehr aktiv werden müssen, damit sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten beziehungsweise ihr Beitrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird.
Stattdessen übermitteln die privaten Krankenversicherungsgesellschaften die entsprechenden Beitragswerte digital an das Bundeszentralamt. Dieses stellt die Daten wiederum den Arbeitgebern zur Verfügung (19.11.2025).
Pflegebedürftige müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad vier oder fünf ist das ab 2026 nur noch halbjährlich statt wie bisher vierteljährlich vorgeschrieben.
Gemeinschaftliche Wohnformen werden ab 2026 gestärkt. Hier besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf einen pauschalen monatlichen Zuschuss in Höhe von 450 Euro zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Pflege.
Diese Änderungen zur Pflege ergeben sich aus dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Dieses befindet sich allerdings derzeit erst im Vermittlungsverfahren und muss noch endgültig beschlossen werden.
Immer mehr private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten auch die elektronische Patientenakte (ePA) an (17.4.2025). Ab Mitte 2026 soll es für deren Nutzer neue Funktionen geben.
Unter anderem soll der digital gestützte Medikationsprozess erweitert werden. Künftig können Ärzte in der Medikationsliste demnach auch Arzneimittel ergänzen, die ohne Rezept eingenommen werden können.
Zudem können sie einen elektronischen Medikationsplan als Übersicht über die Arzneimitteltherapie anlegen.
Aktuell berichtet auch die Research Industrial Systems Engineering (Rise) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH, dass sie mit der Aufnahme der ePA ihre zweite Projektphase (VersicherungsJournal 18.10.2024) startet.
Die erste Phase habe Grundlagen gelegt, die technisch und organisatorisch notwendig gewesen seien. Elf PKV-Anbieter habe man an die Telematikinfrastruktur angebunden. Nun stehe die Umsetzung der ePA als zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur im Vordergrund.
Ziel sei es, Privatversicherten eine „sichere, benutzerfreundliche und umfassende digitale Akte bereitzustellen, in der sie ihre Gesundheitsdaten jederzeit einsehen, verwalten und mit Ärzten teilen können“. Damit sorge die ePA für „mehr Transparenz, Selbstbestimmung und bessere Koordination in der medizinischen Versorgung“.
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