24.11.2025
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn laut der kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde.
Dadurch erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Beschäftigte in einem Minijob mit Verdienstgrenze durchschnittlich im Monat verdienen dürfen. Sie steigt von 556 auf 603 Euro. Für 2026 sind das dann 7.236 statt zuvor 6.672 Euro.
Das Minijobber-Gehalt darf an zwei Monaten im Rahmen eines Zeitjahres die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (pro Monat maximal bis zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze). Dadurch liegt die maximale Minijobeinkommensgrenze bei 8.442 (2025: 7.784) Euro im Jahr 2026.
Weitere Details zum Thema Minijob und Sozialabgaben können in einem früheren Artikel (VersicherungsJournal 6.12.2024) nachgelesen werden. Noch mehr Informationen rund um den Minijob enthält das Webportal der Minijobzentrale.
















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