18.10.2024 (€) – In drei Monaten startet in der gesetzlichen Krankenversicherung die „ePA für alle“. Der PKV-Verband rechnet damit, dass bis zum Jahresende 2025 auch die meisten Privatversicherten eine ePA nutzen können.
Die elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2021 gesetzlich Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht, jedoch bislang kaum genutzt wird, nimmt einen neuen Anlauf. Sie geht ab dem 15. Januar als „ePA für alle“ an den Start.
Krankenkassen betonen effizientere Gesundheitsversorgung

- Anne-Kathrin Klemm (BKK Dachverband)
Ab diesem Tag legen die Krankenkassen für jeden Versicherten eine solche Akte an – es sei denn, der Versicherte widerspricht innerhalb von sechs Wochen. Medizinische Einrichtungen haben dann im Rahmen einer Behandlung Zugriff auf alle Inhalte. Möglich ist ein Widerspruch gegen die generelle Nutzung oder auch nur die Nutzung einzelner Inhalte. Eine Lösung von Daten ist ebenfalls möglich.
Für die Kassen liegen die Vorteile der ePA auf der Hand. „Patientinnen und Patienten haben beim Arztbesuch oder im Notfall alle behandlungsrelevanten Daten sicher in der Tasche“, sagt beispielsweise Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes e.V.
„Davon profitieren sie selbst, aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die so immer auf dem neuesten Stand sind, vorherige Untersuchungen im Blick haben und auch über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten Bescheid wissen“, so Klemm.
Das kann den Behandlungsverlauf deutlich erleichtern und spart zudem zeitliche und finanzielle Ressourcen.
Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes
Zudem könne in den Apotheken künftig leichter über Multimedikation und Nebenwirkungen beraten werden. „Das kann den Behandlungsverlauf deutlich erleichtern und spart zudem zeitliche und finanzielle Ressourcen, weil zum Beispiel Doppeluntersuchungen und arzneimittelbedingte Komplikationen wegfallen“, sagt die Diplom-Volkswirtin.
Hallesche ist Vorreiter in der privaten Krankenversicherung
Damit scheint die ePA in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf der Zielgeraden zu sein. Vorangetrieben hat die Einführung die Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (PDF; 3,9 MB) aus dem vergangenen Jahr.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) schreitet die Entwicklung ebenfalls voran. Die Hallesche Krankenversicherung a.G. hat alle Akteure überholt und bietet ihren Vollversicherten bereits seit April den Zugang zu einer elektronischen Patientenakte an (VersicherungsJournal 17.5.2024).
Die Lösung wird von der Research Industrial Systems Engineering (Rise) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH realisiert. Das Unternehmen hat bereits die Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV) (VersicherungsJournal 5.8.2022, 25.9.2023) und die Gothaer Krankenversicherung AG (18.12.2023) ausgestattet.
Einer Ankündigung der R+V Krankenversicherung AG (2.6.2022) ist bislang keine Vollzugsmeldung gefolgt. Seit Juli können dagegen die Krankenvoll- und Beihilfeversicherten der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. die ePA nutzen. Die Debeka Krankenversicherungsverein a.G. hat sie für 2025 angekündigt (6.3.2024).
Zahlreiche Gesetzesvorhaben haben sich angeboten. [...] Doch bislang ist nichts passiert.
Sprecher des PKV-Verbandes
PKV-Verband kritisiert bürokratischen Aufwand
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) sieht die Branche auf einem guten Weg. „Neben der Halleschen Krankenversicherung haben drei weitere Unternehmen mit dem Rollout begonnen. Weitere Unternehmen werden im kommenden Jahr folgen – dann mit der sogenannten ‚ePA für alle‘“, berichtet ein Sprecher auf Nachfrage.
Die Einführung des Tools dauere in der PKV nicht unbedingt länger, sie habe nur später begonnen. „Während Krankenkassen bereits seit mehreren Jahren zum Angebot verpflichtet sind, bieten private Krankenversicherungen die ePA auf freiwilliger Basis an. Der Anspruch ist dabei, den Versicherten vom Start weg nutzenstiftende, möglichst volldigitale Anwendungen anzubieten“, sagt er.
Zudem spielten unterschiedliche Voraussetzungen eine Rolle. So sei die Krankenversichertennummer in der GKV eine Grundvoraussetzung für die Anlage einer ePA. „Während alle gesetzlich Versicherten eine Krankenversichertennummer haben, darf diese nach geltendem Recht in der PKV nur mit Zustimmung und Mitwirkung jedes einzelnen Versicherten ermittelt werden“, erklärt der Sprecher.
Dieses erhöhe den bürokratischen Aufwand und verzögere die flächendeckende Einführung der „ePA für alle“ und des E-Rezepts. Zahlreiche Gesetzesvorhaben hätten sich angeboten, die Hürden abzubauen und den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR zu erlauben. Doch bislang sei nichts passiert.
Private Krankenversicherer ziehen größtenteils 2025 nach
Dennoch sind die Krankenversicherer offensichtlich weit in ihren Planungen. Dies zeigt die Antwort zur Frage, wann der Verband damit rechnet, dass alle privat Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte erhalten beziehungsweise angeboten bekommen.
„Private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet“, betont der Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende 2025 die meisten Privatversicherten eine ePA nutzen können werden.“




