19.12.2025 – Zum Jahreswechsel soll ein neues Gesetz in Kraft treten, mit dem das Rentenniveau bis 2031 stabil gehalten und die Mütterrente ausgeweitet werden soll. Außerdem haben die Landesregierungen aktuell beschlossen, dass im Rahmen der sogenannten Aktivrente das Arbeitsrecht für Ältere aufgeweicht wird und die Betriebsrente mit vielfältigen Änderungen gefördert werden soll.
Das Rentenpaket der Bundesregierung hat am Freitag den Bundesrat passiert. Es war Anfang Dezember bei einer medial viel beachteten Abstimmung im Bundestag beschlossen worden (VersicherungsJournal 5.12.2025). Unter anderem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hatte Teile der Neuregelungen stark kritisiert.
Laut dem „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ (Drucksache 723/25) soll unter anderem das sogenannte Rentenniveau bis zum Jahr 2031 stabilisiert werden (25.11.2025). Das Verhältnis der gesetzlichen Bezüge solle mindestens 48 Prozent des Durchschnittsverdiensts betragen. Damit werde „die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert“.
Außerdem wird die nicht unumstrittene Mütterrente (1.12.2025) für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet. Mit dem Zuschlag werden Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente angerechnet. Bislang unterscheidet sich die Anerkennung nach dem Geburtsjahr der Kinder.
„Der Bundespräsident kann das Gesetz nun ausfertigen. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet“, heißt es vom Bundesrat zum weiteren Prozess. „Es tritt zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.“
Ein weiterer Bestandteil des Rentenpakets ist das Gesetz zur Aktivrente (589/25(B)), für die das arbeitsmarktrechtliche Anschlussverbot wegfällt. Ältere sollen so über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten und befristet beim selben Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Das soll den Fachkräftemangel eindämmen (15.10.2025).
Drittens gehört zu dem aktuell verabschiedeten Rentenpaket auch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (724/25). Hiermit soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) gefördert werden. Vorgesehen sind hierzu Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht (3.9.2025), die von Vermittlerverbänden wie dem BVK – im Gegensatz zur Haltelinie und Mütterrente – begrüßt wurden.
Das neue Gesetz ergänzt das BRSG von 2018 (2.6.2017) und soll die bAV als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren. Dazu schafft es nach Angaben der Bundesregierung neue Möglichkeiten für nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen.
Unter anderem sind folgende Reformen vorgesehen (24.7.2025):
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