Bundestag beschließt Rentenpaket – Tarifpartner gefordert

2.6.2017 (€) – Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben gestern ein weiteres umfangreiches Rentenpaket zum Abschluss gebracht. Mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG), das noch der formellen Zustimmung des Bundesrates bedarf, sind die Tarifpartner vom kommenden Jahr an gefordert, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMUs) und unter Geringverdienern zu forcieren. Zudem wird es ab 2025 ein einheitliches Rentenrecht geben – und die Rahmenbedingungen für Erwerbsminderungsrenten werden für neue Fälle nochmals verbessert.

Gestern hat der Bundestag das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet. Die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates, der heute tagt und dann nochmals vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli, dürfte reine Formsache sein.

Auch Bündnis 90/Die Grünen hatten im Arbeits- und Sozialausschuss dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz in der geänderten Ausschussfassung (Bundestagsdrucksache 19/12612) zugestimmt (VersicherungsJournal 30.5.2017). Im Plenum wurde gestern die Mehrheit der Ja-Stimmen festgestellt.

Das Gesetz zielt zwar in erster Linie auf die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ab. Es werden daneben aber besondere steuerliche Anreize für Geringverdiener (bis 2.200 Euro im Monat) geschaffen, damit auch sie in die bAV eingebunden werden können.

Zudem werden die Rahmenbedingungen bei Riester (Grundzulage steigt auf 175 von 154 Euro) verbessert. Ein zentrales Signal ist, dass sich private Altersvorsorge auf jeden Fall lohnt. Deshalb werden bei der Grundsicherung Freibeträge bis zu 202 Euro eingeräumt.

Verhaltene Zustimmung vom GDV

Der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Alexander Erdland erklärte in Berlin, positiv zu bewerten seien insbesondere die geplanten Verbesserungen bei der staatlichen Förderung gerade auch für Geringverdiener sowie die Schaffung eines angemessenen Freibetrages bei der Grundsicherung im Alter.

Dazu gehöre auch die überfällige Erhöhung der Riester-Grundzulage. „Richtig ist außerdem, dass künftig Modelle für eine automatische Entgeltumwandlung mit Opting-out-Möglichkeit für die Beschäftigten auch auf betrieblicher Ebene breiter genutzt werden sollen“, so Erdland.

Der Ball liegt bei den Tarifpartnern

Mit der Verabschiedung des BRSG liegt der Ball jetzt bei den Tarifpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgebern. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sagte in der Schlussdebatte: „Ich vertraue auf die Arbeit der Sozialpartner.“ Sie sei sich sicher, dass die Tarifpartner auch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz aufgreifen werden.

Ein Knackpunkt wird sein, inwieweit die Tarifpartner bereit sind, ihre auf dem Tarifpartnermodell basierenden Einrichtungen auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen zu öffnen. Im Rahmen der parlamentarischen Nachbesserungen war festgeschrieben worden, dass es ein überhöhtes Eintrittsgeld, das einen Beitritt verhindern könnte, nicht geben darf.

Scharfe Kritik von links: Hoffnungs-Rente, Lotto-Rente, Poker-Rente

Die Linke lehnt das BRSG kategorisch ab. „Wir brauchen eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald. Wer in die Falle der Entgeltumwandlung gehe, der kürze aber seine eigenen Rentenansprüche. Eine echte Betriebsrente sehe völlig anders aus.

Birkwald kritisierte insbesondere den Verzicht auf Garantien; der Arbeitgeber werde dadurch mit seiner Beitragszusage nur noch zur Zahlstelle. Dies könne dazu führen, dass in der Auszahlungsphase die Betriebsrenten sogar gekürzt werden könnten, wenn der Kapitalmarkt sich nicht so wie erwartet entwickle. Von daher könne man von Hoffnungs-Rente, Poker-Rente oder auch Lotto-Rente sprechen, sagte Birkwald.

Rentenangleichung und Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten

Ebenfalls verabschiedet wurde ebenfalls das in sieben Schritten geplante Rentenüberleitungs-Gesetz, das bis 2025 eine Rentenangleichung zwischen Ost und West vorsieht (VersicherungsJournal 16.2.2017).

Ferner hat der Bundestag das Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungs-Gesetz verabschiedet, das eine schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente von 62 auf 65 Jahre bis zum Jahr 2024 vorsieht.

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