25.6.2025 – In einem Vergleich von 20 Tarifbereichen des Geschäftsbereichs WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung landete die Versicherungsbranche an elfter Stelle. Rechnet man die in den noch laufenden Tarifverhandlungen vom AGV angebotenen 220 Euro pro Monat hinzu, würde die Assekuranz die Spitzenposition erklimmen.
Die Auszubildenden in der Versicherungswirtschaft erhalten vergleichsweise hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen. Das belegt ein Vergleich über 20 Tarifbereiche des Geschäftsbereichs WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung (Stand: 1. September 2025; Redaktionsschluss 1. Juni 2025). Ein ähnliches Bild hatte sich bereits in den Vorjahren gezeigt (VersicherungsJournal 1.8.2024, 25.7.2023, 13.7.2022, 21.7.2021).
Demnach erhalten die Auszubildenden im ersten Lehrjahr je nach Branche und Region monatlich zwischen 710 Euro im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen (NRW) und 1.416 Euro in der Pflege im öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden. Die zweite Position belegen angehende Pflegekräfte im öffentlichen Dienst der Länder (1.381 Euro) vor dem privaten Bankengewerbe (1.350 Euro).
Das Versicherungsgewerbe liegt mit 1.205 Euro an elfter Stelle. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung wird mit 682 Euro angegeben.
Dass die Assekuranz vom siebten auf den elften Platz zurückgefallen ist, ist vor allem auf die auch in der dritten Runde noch ohne Abschluss gebliebenen Tarifverhandlungen zurückzuführen.
Hier hatte der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) zuletzt eine Erhöhung um 220 Euro pro Monat angeboten – die Gewerkschaftsforderungen liegen bei 250 Euro (23.5.2025). Am 4. Juli steigt die nächste Runde (18.6.2025). Rechnet man die vom AGV angebotenen 220 Euro hinzu, würde sich die Assekuranz mit 1.425 Euro an die Spitze katapultieren.
Im dritten Lehrjahr steigen die Lehrlingsgehälter auf 955 Euro (Friseurhandwerk NRW) bis 1.578 Euro in der Pflege im öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden. Das Versicherungsgewerbe findet sich mit 1.370 Euro an 13. Stelle wieder.
Den Angaben zufolge sind die tariflichen Azubivergütungen zwischen dem 1. September 2024 und dem 1. September 2025 (Redaktionsschluss 1. Juni 2025) in einigen Branchen besonders stark angehoben worden.
Im ersten Lehrjahr stieg die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung um 5,1 Prozent. In der Spitze betrug das Plus sogar über ein Sechstel – und zwar im Backhandwerk. Für das Versicherungsgewerbe steht – bis zum Tarifabschluss – noch eine Nullrunde zu Buche.
Auch im Vergleich der Vergütung in über 170 Ausbildungsberufen des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) liegt die Versicherungsbranche auf den vorderen Plätzen. Bundesweit reichte es zum fünften Rang. Im Westen wurde Position 17 erreicht. Im Osten landeten die Assekuranz-Azubis sogar auf dem sechsten Rang (Stand: 1. Oktober 2024).
Wegen unterschiedlicher Stichtage und Berechnungsmethoden weichen die BIBB-Werte (6.2.2025) und diejenigen aus dem WSI-Tarifarchiv voneinander ab.
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