12.2.2026 – Ein Landgericht hat klargestellt, wie der Wettbewerb zwischen den beiden Maklerbetrieben mit ähnlichen Namen ablaufen soll. In dem Verfahren ging es unter anderem um öffentlich geäußerte Zweifel an der Kompetenz der 25 beziehungsweise 28 Jahre alten Firmengründer, die nach eigenen Angaben rund 90 unterschriebene Arbeitsverträge vorliegen haben. Was Versicherungsvermittler zum Wettbewerbsrecht wissen müssen, erklärt ein Praktikerhandbuch.
Der Helmsauer-Verbund berichtet aktuell über einen „Erfolg in einer gerichtlichen Auseinandersetzung“. Hierbei ging es demnach um einen Rechtsstreit mit Dr. Sven Tischendorf, der die konkurrierende Helmsauer-Gruppe interimistisch geführt hat (VersicherungsJournal 9.2.2026). Seit Kurzem wird das Unternehmen von Neugesellschafter Marco Gerhardt verantwortet (6.2.2026).
Wie berichtet ist das Verhältnis zwischen Helmsauer-Gruppe und Helmsauer-Verbund angespannt. Auf Anfrage des VersicherungsJournals erklärte eine Sprecherin der Stockholmer Nordic Capital Ltd., die seit drei Jahren Mehrheitseigner der Helmsauer-Gruppe ist (17.2.2025), dass man „keine Kommentare zu laufenden Verfahren oder internen Angelegenheiten des Unternehmens abgeben“ könne.
Auch Rechtsanwalt Tischendorf könne nicht zu internen Themen von Auftraggebern öffentliche Stellungnahmen abgeben, wie die Kanzlei Act Legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB gegenüber dem VersicherungsJournal betont. Hinzu komme, dass man eine vom Stil der Söhne von Bernd Helmsauer (60) abweichende Geschäfts- und Kommunikationspolitik verfolge, heißt es weiter.
Der Helmsauer-Verbund hatte am Dienstag auf Linkedin mitgeteilt, dass Tischendorf in der Vergangenheit „eine ganze Reihe von unserer Meinung nach unzutreffenden Äußerungen“ gemacht habe. Dies betraf demnach sowohl den zum Jahreswechsel gegründeten Helmsauer-Verbund als auch dessen zwei Co-Geschäftsführer Bastian (28) und Steffen Helmsauer (25).
Für die Zukunft haben sich die Unternehmen der Helmsauer-Gruppe und deren Organe jedoch dazu verpflichtet, sich nicht mehr negativ über die persönlichen Kompetenzen der Brüder hinsichtlich der Führung eines Versicherungsmaklers zu äußern. Das steht nach Angaben des Helmsauer-Verbunds nach der mündlichen Verhandlung am 5. Februar vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth fest.
Ebenso sei gerichtlich geklärt worden, dass die zuvor für die Helmsauer-Gruppe tätigen Brüder seit diesem Jahr keinem Wettbewerbsverbot unterliegen – weder aus einem Arbeitsvertrag noch aus § 60 HGB. Dieser Norm zufolge darf ein juristisch als Handlungsgehilfe bezeichneter Mitarbeiter ohne Einwilligung des sogenannten Prinzipals kein eigenes Handelsgewerbe betreiben.
Ebenso hätten die Richter Klarheit geschaffen, dass auch Bernd Helmsauer nicht gegen ein mögliches Wettbewerbsverbot verstößt. Aber auch die anderen Mitarbeiter der Firmen, die bis zum Nordic-Einstieg mehrheitlich von ihrem Vater geführt wurden, seien in der Wahl ihres Arbeitgebers frei.
Steffen Helmsauer betonte gegenüber dem VersicherungsJournal, dass man mehr als 90 unterschriebene Arbeitsverträge vorliegen habe. Demnach arbeiten derzeit bereits knapp 30 Beschäftigte beim neuen Helmsauer-Verbund.
Nach der juristischen Klarstellung liege der Fokus jetzt vollständig auf dem Aufbau des Teams und der Mandantenbasis, um das Unternehmen langfristig zu entwickeln. Zielgruppe der angeschlossenen Versicherungsmakler sind Unternehmen im Gesundheitswesen, Handwerk und Gewerbe.
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