Nach Kabinettsbeschluss: Versicherer bereiten sich auf Frühstart-Rente vor

19.12.2025 – Neben der Reform der Riester-Förderung von Sparverträgen hat das Kabinett Eckpunkte zur finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Sie sollen mit zehn Euro pro Monat ein erstes kapitalgedecktes Vorsorgepolster aufbauen können. Erklärtes Ziel der Koalition ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Als erster Versicherer hat die R+V ein entsprechendes Produkt angekündigt.

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Die Bundesregierung hat in einer Kabinettssitzung am Mittwoch Eckpunkte der geplanten Frühstart-Rente (VersicherungsJournal 14.11.2025) beschlossen. Demnach will sie „gerade Kinder und Jugendliche unterstützen, frühzeitig Geld anzusparen“.

Konkret sieht das Eckpunkte-Papier vor, dass Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Diese sogenannte Frühstart-Renten-Prämie kann auch mit eigenen Zahlungen aufgestockt werden.

Wichtig ist dem Gesetzgeber, dass die Sparer „dabei von den Renditemöglichkeiten des Kapitalmarktes profitieren“ (5.11.2025). Hierzu eröffnen die Eltern „ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl“.

Auffanglösung für Anspruchsberechtigte ohne Altersvorsorgedepot

Falls die Eltern kein solches Depot einrichten, soll es eine „unbürokratische Auffanglösung“ geben, damit alle Anspruchsberechtigten die Prämien erhalten. „Dabei können die nicht abgerufenen Mittel jahrgangsweise angelegt und dann nachträglich in individuelle Frühstart-Renten- oder Altersvorsorgeverträge übertragen werden.“

Das Projekt Frühstart-Rente soll nach Angaben der Bundesregierung an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch ebenfalls eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen (17.12.2025).

Geplant ist demnach eine Reform der 2002 eingeführten Riester-Verträge, die mit sinkendem Bestand und einer hohen Zahl an Kündigungen (25.9.2025) zu kämpfen haben. Zukünftig soll es für Verbraucher wieder attraktiver werden, mögliche Versorgungslücken im Rentenalter mithilfe persönlicher Sparverträge zu schließen.

Reform der geförderten Altersvorsorge ergänzt Frühstart-Rente

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

Angestrebt wird nun ein unkomplizierter Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge, wenn die Empfänger der Frühstart-Renten-Prämie volljährig werden und diese Förderung ausläuft. Die über Jahrzehnte angesammelten Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, für den Sparer steuerfrei bleiben.

„Mit der Frühstart-Rente wird dort angesetzt, wo Altersvorsorge am wirksamsten ist: bei der Zeit. Wer früh investiert, gibt dem Kapital Jahrzehnte, um zu wachsen“, kommentiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

„Das ist kein kurzfristiger Effekt, sondern ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und auch zu mehr finanzieller Bildung“, so Asmussen weiter. Für ihn sei „entscheidend, dass zusätzliche Einzahlungen möglich sind und das angesparte Kapital später unkompliziert in eine geförderte private Altersvorsorge überführt werden kann“.

Frühzeitige Anreize für die kapitalgedeckte Vorsorge bieten

„Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge sollte vereinfacht werden und frühzeitig Anreize bieten“, sagt auch Lars Stoy. Er ist Vorstandsvorsitzender der ING-Diba AG und im Vorstand des Bundesverbands deutscher Banken e.V. federführend für das Thema Altersvorsorge.

„Wir sollten das Momentum der Frühstart-Rente nutzen, um gerade jungen Menschen viel mehr über Finanzen beizubringen“, kommentiert Stoy (27.6.2025). „Denn nur wer sich auskennt, kann Eigenverantwortung für seine finanzielle Zukunft übernehmen.“

Aber auch für Volljährige müsse es nach Ansicht des Lobbyverbands der Banken hierzulande Anreize zum Wertpapiersparen geben. „Optimal wäre der nahtlose Übergang von der Frühstart-Rente in ein lebenslanges Altersvorsorgedepot“ (12.6.2025), so Stoy. Hiervon würden auch Berufstätige profitieren.

Online-Rechner verdeutlicht Zinseszinseffekt langfristiger Anlagen

Der GDV hat auf seiner Internetseite bereits einen Frühstart-Rechner eingerichtet. Mit ihm lässt sich nach Angaben des Branchenverbands „nachvollziehen, welches langfristige Potenzial in dem Konzept steckt – abhängig von Rendite, Sparverlauf und privaten Zuzahlungen“.

Allein der staatliche Zuschuss summiert sich bis zum 18. Geburtstag eines 2026 sechsjährigen Kindes auf insgesamt 1.440 Euro. Hinzu kommen oftmals regelmäßige private Einzahlungen – zum Beispiel durch Eltern oder Großeltern (23.10.2025).

Dieses Geld wird bis zum planmäßigen Renteneintritt in etwa einem halben Jahrhundert angelegt. Der Online-Rechner soll daher zeigen:

  • wie sich das Altersvorsorgekapital bis zum Renteneintritt entwickeln kann – mit und ohne private Zuzahlungen,
  • wie stark sich der Zinseszinseffekt bei verschiedenen Renditeannahmen auswirkt und
  • welche monatliche Zusatzrente daraus entstehen könnte.

R+V bietet auf ETF basierende Rentenversicherung an

Das Online-Tool ist aber noch vorläufig, weil bisher unklar ist, welche Produkte überhaupt für die Frühstart-Rente zugelassen werden – und welche Bedingungen sie erfüllen müssen. Auch welche durchschnittlichen Vertriebs- und Verwaltungskosten veranschlagt werden, geht aus dem GDV-Rechner nicht hervor.

Aus der Versicherungswirtschaft hat sich als erster Anbieter die R+V Lebensversicherung AG aus der Deckung gewagt. Zur Einführung der Frühstart-Rente plane man, ein eigenes Produkt anzubieten, teilte der genossenschaftliche Versicherer vor einem halben Jahr mit (26.6.2025).

Demnach ist die „R+V-FrühstartRente“ eine Rentenversicherung auf Basis kostengünstiger ETFs. Sobald eine gesetzliche Grundlage vorliegt, kann sie laut dem Versicherer unkompliziert online abgeschlossen werden. Zusätzlich werde das Produkt über Volksbanken und Raiffeisenbanken, in weiteren Genossenschaftsbanken und bei den R+V-Generalagenten angeboten.

Neue Prämie für Kinder und Jugendliche rückwirkend ab 2026

Das in dieser Woche beschlossene Eckpunktepapier zur Frühstart-Rente dient der Bundesregierung als Grundlage für einen Gesetzentwurf, den sie im kommenden Jahr beschließen will. „Ziel ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.“

„Der erste Jahrgang, der von der staatlichen Förderung profitieren soll, sind die zum Programmstart sechsjährigen Kinder (Geburtsjahrgang 2020)“, heißt es von der Koalition aus Union und SPD. „Die Auszahlung der Frühstart-Renten-Prämie erfolgt dann rückwirkend.“

Ursprünglich war geplant, dass alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, von der Leistung profitieren. Das hätte den Staat rund eine Milliarde Euro gekostet (25.9.2025).

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Altersvorsorge · ETF · Frühstartrente · Lebensversicherung · Rente · Riester · Zinsen
 
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