19.5.2025 – So wie die Hausratversicherung im privaten Bereich vor wirtschaftlichen Folgen bewahren soll, schützt die Praxisinventar-Versicherung vor den wirtschaftlichen und existenzgefährdenden Folgen, wenn es zum Schadenfall in der Praxis kommt. Wo Lücken sind und was zu tun ist, kann nur eine individuelle Risikoanalyse zeigen, weiß die Spezialmaklerin Rebekka Sarnes.
Ärzte können sich gegen Folgen von klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und/oder Vandalismus sowie Sturm- und Hagelschäden schützen. Auch die Absicherung gegen elementare Risiken wie beispielsweise bei Überschwemmung, Lawinen und Rückstau können optional hinzugebucht werden wie auch die Glasversicherung.
Die Ermittlung der Versicherungssumme ist allerdings nicht wie bei einer Hausratversicherung einfach anhand der Grundfläche der Praxisräumlichkeiten möglich. Denn je nach Art und somit Ausstattung der Praxis können die Versicherungssummen extrem unterschiedlich ausfallen.
Die Praxiseinrichtung einer Dialysepraxis zum Beispiel unterscheidet sich erheblich von den Einrichtungs-Gegenständen einer hausärztlichen Praxis.
Die Inhaltsversicherung für die Praxis erstattet zwar die Kosten für die Wiederbeschaffung des Inventars, das nach der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust ersetzt werden muss.
Doch sie entschädigt nicht für die Folgen bei einer schadensbedingten Praxisschließung – also, wenn die Praxis nach einem Leitungswasserschaden vorübergehend geschlossen werden muss.
In diesem Fall müssten zunächst Renovierungsmaßnahmen durchgeführt und die beschädigten Gegenstände ersetzt werden. Die finanziellen Risiken, die aus dem entgangenen Gewinn, aber auch aus den fortlaufenden Betriebskosten resultieren, können mit einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgesichert werden.
Nach einem entstandenen Schaden – insbesondere dann, wenn er entsprechend groß ausfällt – ist es zumeist nicht möglich, den gewohnten Praxisbetrieb zeitnah wieder aufzunehmen. Da die Fixkosten der Praxis – zum Beispiel Löhne und Gehälter für das Personal, Miete für die Räumlichkeiten aber auch die Darlehensraten der Praxisfinanzierung – dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation schnell zur existenzbedrohenden Gefahr werden.
Der Betriebsunterbrechungs-Schutz schließt genau dieses Risiko für die Dauer des Praxisstillstandes ein. Abgesichert werden üblicherweise die laufenden umsatzunabhängigen Betriebsausgaben sowie die durch den Sachschaden entstandenen Verluste bis zu einer vereinbarten Haftzeit. Diese gilt in der Regel für bis zu zwölf Monate, kann aber optional auch ausgedehnt werden. Zudem sind verschiedene Karenzzeiten seitens der Versicherer möglich.
Auch wenn die Praxisausfall-Versicherung von der Namensgebung gefühlt mit dem Thema Betriebsunterbrechung gleichgestellt werden könnte, gibt es einen Unterschied. Bei einer Betriebsunterbrechung werden nur Schadensfälle bedient, die auf Sachschäden zurückzuführen sind.
Im Gegensatz dazu leistet eine Praxisausfall-Versicherung je nach Versicherer und Tarif nur oder auch bei einem Betriebsausfall wegen Krankheit, aufgrund eines Unfalls des Praxisinhabers oder auch aufgrund einer angeordneten Quarantäne. Dabei wird ebenfalls eine Versicherungssumme ermittelt, die sowohl den entgangenen Gewinn, als auch die laufenden umsatzunabhängigen Kosten berücksichtigt.
Hierzu können neben den Personalkosten und der Miete auch die Versicherungsprämien, Finanzierungsraten oder auch Abschreibungen einbezogen werden. Bei manchen Versicherern können auch Aufwendungen für einen Vertretungsarzt mitberücksichtigt werden – Kosten, die nicht zu unterschätzen sind.
Der vorstehende Text ist ein Auszug aus dem Buch „Zielgruppenanalyse Ärzte – Status, Bedarf und Lösungen: Chancen zur Spezialisierung“. Geschrieben hat es die Maklerin Rebekka Frühbuß (ehemals Sarnes). In ihrem Buch liefert sie das Expertenwissen und Hilfsmittel für eine Spezialisierung. Sie stellt die Grundzüge des Medizinstudiums und die sich anschließenden Stadien in der Lebensplanung von Ärzten und Ärztinnen vor. Die Vermittlerin berichtet über deren Einkommenslage sowie Fragen der Berufsordnung, Sozialversicherung sowie Ärztekammern und -versorgungswerke. Neben den Themen Einkommensabsicherung und Berufsunfähigkeit werden die wichtigen Aspekte der Sachversicherung behandelt. Dazu gehören außer Berufshaftpflicht und Rechtsschutz auch die Absicherung von Praxisinventar, Betriebsunterbrechung und Cyberrisiken. Ergänzt wird dies durch praktische Tipps, Checklisten und übersichtlich aufbereitetes Datenmaterial. |
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