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Versicherungsombudsfrau: Schlichtungsdauer ist um zwei Drittel gestiegen

6.2.2026 – Zulässige Eingaben gegen Versicherer hat die Ombudsfrau 2025 im Schnitt nach etwa 105 Tagen abschließend bearbeitet. Bei den Reklamationen gegen Vermittler sind es 128 Tage. Ab Vorlage der vollständigen Akte dauert es jeweils knapp 62 Tage. Das entspricht Steigerungen um jeweils knapp zwei Drittel. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2025 der Schlichtungsstelle hervor.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der eingegangenen Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen um mehr als ein Drittel auf ein Rekordhoch von über 28.000 angestiegen. Bei den Reklamationen gegen Vertreter und Makler ging es mit einem Zwölftel (auf 360) vergleichsweise moderat nach oben.

Sibylle Kessal-Wulf (Bild: Christian Lietzmann)
Sibylle Kessal-Wulf (Bild: Christian Lietzmann)

Dies zeigt der jetzt vom Versicherungsombudsmann e.V. vorgelegte „Tätigkeitsbericht 2025“ (PDF, 239 KB) (VersicherungsJournal 30.1.2026, 4.2.2026). Der Verein wird seit April 2024 von der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf geführt (9.1.2024).

Unzuständigkeit in gut vier Tagen geklärt

In dem Bericht wird aufgeführt, wie viele Reklamationen warum abgewiesen oder nicht weiterverfolgt beziehungsweise mit welchem Ergebnis die Eingaben beschieden wurden (2.2.2026). Die Publikation enthält ferner Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer.

So vergingen bis zur Feststellung der Unzuständigkeit im Schnitt etwas mehr als vier Tage bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und bei den Reklamationen gegen Vertreter oder Makler knapp vier Tage. Vor Jahresfrist waren es ebenfalls gut vier Tage bei den Versicherern, aber fast sieben Tage bei den Vermittlern (3.2.2025).

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Verfahrensdauer liegt bei 128 beziehungsweise 105 Tagen

Die Verfahrensdauer für zulässige Reklamationen ab Beschwerdeeinlegung gegen Vermittler wird mit 128 Tagen angegeben, das sind 28 Tage mehr als 2024 und 44 Tage mehr als im Jahr davor (26.1.2024). Bei Eingaben gegen Versicherer vergeht im Schnitt ein Sechstel weniger Zeit.

Hier wird die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 105 Tagen angegeben, was 15 Wochen entspricht. Das sind fast drei Wochen mehr als im Vorjahr und sogar etwa fünf Wochen mehr als 2023.

Schlichtung erfolgt neun Wochen nach Vorlage der vollständigen Akte

Liegt die Akte vollständig vor, so war ein Verfahren gegen einen Vermittler wie auch gegen ein Versicherungsunternehmen nach jeweils knapp 62 Tagen beendet.

Eine Schlichtung dauert damit jeweils zwei Drittel länger als vor Jahresfrist. Auch damals hatte sich die Bearbeitungszeit in beiden Fällen erhöht. Während ein Verfahren bei den Versicherern etwa ein Drittel länger dauerte als 2023, vervierfachte sich die Dauer bei den Vermittlern.

Daten zur tatsächlichen „Erfolgsquote“ enthält der Tätigkeitsbericht nicht. Weitere Details zum Reklamationsgeschehen werden erst in einigen Monaten veröffentlicht, wenn die Schlichtungsstelle ihren umfangreichen Jahresbericht vorstellt.

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Versicherungsombudsmann · Versicherungsvermittler
 
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