24.7.2025 – Im bundesweiten Durchschnitt müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr für eine stationäre Pflege monatlich über 3.100 Euro selbst aufbringen. Das entspricht einer Steigerung von über acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. In vier Bundesländern liegt der Eigenanteil im Schnitt sogar bei mindestens 3.400 Euro pro Monat. Die Spanne zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland beträgt aktuell mehr als 800 Euro. Dies ergab eine aktuelle Datenauswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V.
Obwohl die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für eine stationäre Pflege übernimmt, wird die finanzielle Belastung für die Betroffenen immer höher. Nach der jüngsten Datenauswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) vom 1. Juli 2025 müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 im ersten Jahr der stationären Pflege durchschnittlich 3.108 Euro pro Monat selbst bezahlen. Das sind rund 8,3 Prozent oder 237 Euro mehr als im Vorjahr.
Damit ist zum ersten Mal die Eigenbeteiligung im Schnitt bundesweit auf über 3.000 Euro gestiegen. Dabei wurden erst Anfang 2025 die Pauschalleistungen (VersicherungsJournal 16.12.2024) für die pflegebedingten Aufwendungen erhöht.
Zudem wurde im Jahr 2024 der von der Pflegedauer abhängige Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) angehoben (VersicherungsJournal 9.1.2024). Die VDEK-Auswertung basiert auf den Vergütungssätzen zum Stichtag 1. Juli 2025, die der Verband mit den Pflegeeinrichtungen vereinbart hat.
Die vom Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus dem EEE für die pflegerischen Leistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen.
Die Höhe dieser Kosten unterscheidet sich von Heim zu Heim, so dass die angegebenen Werte als Durchschnittswerte zu verstehen sind. Die Gründe für die aktuelle Erhöhung der Eigenbeteiligung sieht der VDEK in den steigenden Personal- und Lebenshaltungskosten.
Die monatlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6,6 Prozent gestiegen und liegen nun bei durchschnittlich 1.018 Euro.
Die Investitionskosten kletterten um fast 3,5 Prozent auf 507 Euro. Insgesamt belaufen sich somit die allein vom Pflegebedürftigen zu bezahlenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen inzwischen auf 1.525 Euro pro Monat.
Beim EEE handelt es sich um einen Kostenanteil für die pflegebedingten Kosten, den ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 bis 5 selbst tragen muss. Laut VDEK-Auswertung liegt der EEE im Schnitt bei 1.862 Euro (inklusive der Ausbildungskosten von durchschnittlich 134 Euro). Er ist damit binnen eines Jahres um fast elf Prozent gestiegen.
Neben den Pauschalleistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Länge des Heimaufenthalts einen Leistungszuschuss zum EEE: Im ersten Jahr werden 15 Prozent des EEE übernommen, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dennoch ist die Eigenbeteiligung von im Schnitt 3.180 Euro im ersten Jahr bis 1.928 Euro nach dem dritten Jahr der stationären Pflege eine hohe finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen.
| Ohne EEE-Zuschuss | Mit EEE-Zuschuss, je nach Dauer der Pflege | |||
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für die ersten 12 Monate | für das zweite Jahr | für das dritte Jahr | ab dem vierten Jahr | ||
*Deutschlandweite durchschnittliche finanzielle Belastung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in Euro, Stand 1. Juli 2025, **EEE inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK | |||||
EEE** | 1.862 | 1.583 | 1.303 | 931 | 466 |
Unterkunft und Verpflegung | 1.018 | 1.018 | 1.018 | 1.018 | 1.018 |
Investitionskosten | 507 | 507 | 507 | 507 | 507 |
gesamt | 3.387 | 3.108 | 2.720 | 2.368 | 1.928 |
Laut den VDEK-Daten entfallen im ersten Jahr der stationären Pflege fast 51 Prozent der Eigenbeteiligung eines Pflegebedürftigen auf die verbleibenden Pflegekosten, etwa ein Drittel auf Unterkunft und Verpflegung und 16 Prozent auf Investitionskosten.
Mit jedem weiteren Jahr sinkt durch den EEE-Leistungszuschuss der Anteil der Pflegekosten am Eigenbetrag. Ab dem vierten Jahr beträgt der Anteil der Pflegekosten an der gesamten Eigenbeteiligung „nur“ noch etwa 24 Prozent, während der Anteil für die Unterkunft und Verpflegung bei fast 53 Prozent und für Investitionskosten bei rund 26 Prozent liegt.
Die VDEK-Auswertung verdeutlicht zudem, dass sich die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen für die stationäre Pflege je nach Bundesland teils erheblich unterscheidet. In neun der 16 Bundesländer müssen Betroffene jeden Monat im Schnitt mehr als 3.000 Euro im ersten Jahr für die stationäre Pflege aufwenden.
Spitzenreiter ist hier Bremen mit einer Eigenbeteiligung von 3.449 Euro. Doch auch in Baden-Württemberg, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sind es jeweils 3.400 Euro und mehr. Den niedrigsten durchschnittlichen Eigenbetrag haben Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt mit 2.595 Euro für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege – das sind 832 Euro weniger als in Bremen.
Bundesland | Bis Ende des 12. Monats *** | 13. bis 24. Monat | 25. bis 36. Monat | Über 36 Monate |
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Stand 1. Juli 2025, *Mit Berücksichtigung des EEE-Zuschusses je nach Pflegedauer, **Pflegegrade 2 bis 5, ***Dauer der bisherigen stationären Pflege. Datenquelle: VDEK-Datenauswertung | ||||
Bundesweiter Durchschnitt | 3.108 | 2.828 | 2.456 | 1.991 |
Baden-Württemberg | 3.400 | 3.074 | 2.640 | 2.098 |
Bayern | 3.094 | 2.789 | 2.383 | 1.876 |
Berlin | 3.123 | 2.798 | 2.366 | 1.826 |
Brandenburg | 2.875 | 2.585 | 2.199 | 1.715 |
Bremen | 3.449 | 3.145 | 2.741 | 2.236 |
Hamburg | 3.179 | 2.898 | 2.524 | 2.057 |
Hessen | 3.026 | 2.748 | 2.379 | 1.916 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.752 | 2.481 | 2.119 | 1.667 |
Niedersachsen | 2.785 | 2.536 | 2.203 | 1.786 |
Nordrhein-Westfalen | 3.427 | 3.159 | 2.803 | 2.358 |
Rheinland-Pfalz | 3.051 | 2.818 | 2.508 | 2.120 |
Saarland | 3.403 | 3.110 | 2.720 | 2.231 |
Sachsen | 2.857 | 2.579 | 2.207 | 1.743 |
Sachsen-Anhalt | 2.595 | 2.336 | 1.992 | 1.561 |
Schleswig-Holstein | 2.912 | 2.672 | 2.353 | 1.953 |
Thüringen | 2.909 | 2.636 | 2.271 | 1.814 |
Betrachtet man die einzelnen Kostenfaktoren, zeigen sich auch hier deutliche regionale Unterschiede. Laut VDEK liegt der EEE in folgenden sieben Bundesländern über dem bundesweiten Schnitt: Hamburg, Brandenburg, Saarland, Bremen, Bayern, Berlin und Baden-Württemberg. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem EEE ohne Zuschuss von 2.170 Euro. Das sind rund 618 Euro mehr als in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit dem niedrigsten EEE von 1.552 Euro.
Auch bei Unterkunft und Verpflegung gibt es erhebliche regionale Differenzen: Die höchsten Kosten fallen in Nordrhein-Westfalen mit 1.276 Euro an, die wenigsten in Sachsen-Anhalt mit 802 Euro – eine Differenz von 474 Euro.
Die höchsten Investitionskosten werden in Nordrhein-Westfalen mit 636 Euro erhoben, die niedrigsten – nämlich 324 Euro weniger – in Brandenburg mit 312 Euro.
Bundesland | EEE** ohne Zuschuss | Unterkunft und Verpflegung | Investitionskosten | Gesamter monatlicher Eigenanteil |
---|---|---|---|---|
Durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ohne EEE-Zuschuss zur stationären Pflege in Euro, Stand 1. Juli 2025, **EEE inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK | ||||
Bundesweiter Durchschnitt | 1.862 | 1.018 | 507 | 3.387 |
Baden-Württemberg | 2.170 | 1.095 | 460 | 3.725 |
Bayern | 2.030 | 940 | 428 | 3.398 |
Berlin | 2.162 | 826 | 459 | 3.447 |
Brandenburg | 1.933 | 920 | 312 | 3.165 |
Bremen | 2.022 | 1.125 | 605 | 3.752 |
Hamburg | 1.870 | 1.019 | 570 | 3.459 |
Hessen | 1.849 | 936 | 518 | 3.303 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.808 | 850 | 365 | 3.023 |
Niedersachsen | 1.665 | 823 | 547 | 3.035 |
Nordrhein-Westfalen | 1.782 | 1.276 | 636 | 3.694 |
Rheinland-Pfalz | 1.552 | 1.233 | 499 | 3.284 |
Saarland | 1.953 | 1.216 | 527 | 3.696 |
Sachsen | 1.858 | 830 | 448 | 3.136 |
Sachsen-Anhalt | 1.723 | 802 | 328 | 2.853 |
Schleswig-Holstein | 1.599 | 1.004 | 549 | 3.152 |
Thüringen | 1.825 | 920 | 438 | 3.183 |
Rechnet man die Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich des Zuschusses zum EEE zusammen, zeigt dies die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Pflegeplatz eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5.
Bundesweit liegen hier die monatlichen Gesamtkosten für einen Heimplatz eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Durchschnitt bei 4.192 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 5 sind es 5.483 Euro. In Bremen liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten sogar bei 4.557 Euro (Pflegegrad 2) beziehungsweise 5.848 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.
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