Stationäre Pflege: Eigenanteil in den meisten Regionen über 3.000 Euro

24.7.2025 – Im bundesweiten Durchschnitt müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr für eine stationäre Pflege monatlich über 3.100 Euro selbst aufbringen. Das entspricht einer Steigerung von über acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. In vier Bundesländern liegt der Eigenanteil im Schnitt sogar bei mindestens 3.400 Euro pro Monat. Die Spanne zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland beträgt aktuell mehr als 800 Euro. Dies ergab eine aktuelle Datenauswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V.

Obwohl die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für eine stationäre Pflege übernimmt, wird die finanzielle Belastung für die Betroffenen immer höher. Nach der jüngsten Datenauswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) vom 1. Juli 2025 müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 im ersten Jahr der stationären Pflege durchschnittlich 3.108 Euro pro Monat selbst bezahlen. Das sind rund 8,3 Prozent oder 237 Euro mehr als im Vorjahr.

Damit ist zum ersten Mal die Eigenbeteiligung im Schnitt bundesweit auf über 3.000 Euro gestiegen. Dabei wurden erst Anfang 2025 die Pauschalleistungen (VersicherungsJournal 16.12.2024) für die pflegebedingten Aufwendungen erhöht.

Zudem wurde im Jahr 2024 der von der Pflegedauer abhängige Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) angehoben (VersicherungsJournal 9.1.2024). Die VDEK-Auswertung basiert auf den Vergütungssätzen zum Stichtag 1. Juli 2025, die der Verband mit den Pflegeeinrichtungen vereinbart hat.

Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist um elf Prozent gestiegen

Die vom Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus dem EEE für die pflegerischen Leistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen.

Die Höhe dieser Kosten unterscheidet sich von Heim zu Heim, so dass die angegebenen Werte als Durchschnittswerte zu verstehen sind. Die Gründe für die aktuelle Erhöhung der Eigenbeteiligung sieht der VDEK in den steigenden Personal- und Lebenshaltungskosten.

Die monatlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6,6 Prozent gestiegen und liegen nun bei durchschnittlich 1.018 Euro.

Die Investitionskosten kletterten um fast 3,5 Prozent auf 507 Euro. Insgesamt belaufen sich somit die allein vom Pflegebedürftigen zu bezahlenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen inzwischen auf 1.525 Euro pro Monat.

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Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist um elf Prozent gestiegen

Beim EEE handelt es sich um einen Kostenanteil für die pflegebedingten Kosten, den ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 bis 5 selbst tragen muss. Laut VDEK-Auswertung liegt der EEE im Schnitt bei 1.862 Euro (inklusive der Ausbildungskosten von durchschnittlich 134 Euro). Er ist damit binnen eines Jahres um fast elf Prozent gestiegen.

Neben den Pauschalleistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Länge des Heimaufenthalts einen Leistungszuschuss zum EEE: Im ersten Jahr werden 15 Prozent des EEE übernommen, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dennoch ist die Eigenbeteiligung von im Schnitt 3.180 Euro im ersten Jahr bis 1.928 Euro nach dem dritten Jahr der stationären Pflege eine hohe finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen.

Höhe der monatlichen Eigenbeteiligung* im Schnitt je nach bisheriger Dauer der stationären Pflege

 

Ohne EEE-Zuschuss

Mit EEE-Zuschuss, je nach Dauer der Pflege

für die ersten 12 Monate

für das zweite Jahr

für das dritte Jahr

ab dem vierten Jahr

EEE**

1.862

1.583

1.303

931

466

Unterkunft und Verpflegung

1.018

1.018

1.018

1.018

1.018

Investitionskosten

507

507

507

507

507

gesamt

3.387

3.108

2.720

2.368

1.928

So hoch ist der Anteil der Kostenarten je nach Pflegedauer

Laut den VDEK-Daten entfallen im ersten Jahr der stationären Pflege fast 51 Prozent der Eigenbeteiligung eines Pflegebedürftigen auf die verbleibenden Pflegekosten, etwa ein Drittel auf Unterkunft und Verpflegung und 16 Prozent auf Investitionskosten.

Mit jedem weiteren Jahr sinkt durch den EEE-Leistungszuschuss der Anteil der Pflegekosten am Eigenbetrag. Ab dem vierten Jahr beträgt der Anteil der Pflegekosten an der gesamten Eigenbeteiligung „nur“ noch etwa 24 Prozent, während der Anteil für die Unterkunft und Verpflegung bei fast 53 Prozent und für Investitionskosten bei rund 26 Prozent liegt.

Eigenbeteiligung von über 3.400 Euro in vier Bundesländern

Die VDEK-Auswertung verdeutlicht zudem, dass sich die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen für die stationäre Pflege je nach Bundesland teils erheblich unterscheidet. In neun der 16 Bundesländer müssen Betroffene jeden Monat im Schnitt mehr als 3.000 Euro im ersten Jahr für die stationäre Pflege aufwenden.

Spitzenreiter ist hier Bremen mit einer Eigenbeteiligung von 3.449 Euro. Doch auch in Baden-Württemberg, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sind es jeweils 3.400 Euro und mehr. Den niedrigsten durchschnittlichen Eigenbetrag haben Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt mit 2.595 Euro für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege – das sind 832 Euro weniger als in Bremen.

Stationäre Pflege je nach Pflegedauer*: Monatlicher Eigenanteil ** in Euro

Bundesland

Bis Ende des 12. Monats ***

13. bis 24. Monat

25. bis 36. Monat

Über 36 Monate

Bundesweiter Durchschnitt

3.108

2.828

2.456

1.991

Baden-Württemberg

3.400

3.074

2.640

2.098

Bayern

3.094

2.789

2.383

1.876

Berlin

3.123

2.798

2.366

1.826

Brandenburg

2.875

2.585

2.199

1.715

Bremen

3.449

3.145

2.741

2.236

Hamburg

3.179

2.898

2.524

2.057

Hessen

3.026

2.748

2.379

1.916

Mecklenburg-Vorpommern

2.752

2.481

2.119

1.667

Niedersachsen

2.785

2.536

2.203

1.786

Nordrhein-Westfalen

3.427

3.159

2.803

2.358

Rheinland-Pfalz

3.051

2.818

2.508

2.120

Saarland

3.403

3.110

2.720

2.231

Sachsen

2.857

2.579

2.207

1.743

Sachsen-Anhalt

2.595

2.336

1.992

1.561

Schleswig-Holstein

2.912

2.672

2.353

1.953

Thüringen

2.909

2.636

2.271

1.814

Deutliche regionale Unterschiede je Kostenart

Betrachtet man die einzelnen Kostenfaktoren, zeigen sich auch hier deutliche regionale Unterschiede. Laut VDEK liegt der EEE in folgenden sieben Bundesländern über dem bundesweiten Schnitt: Hamburg, Brandenburg, Saarland, Bremen, Bayern, Berlin und Baden-Württemberg. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem EEE ohne Zuschuss von 2.170 Euro. Das sind rund 618 Euro mehr als in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit dem niedrigsten EEE von 1.552 Euro.

Auch bei Unterkunft und Verpflegung gibt es erhebliche regionale Differenzen: Die höchsten Kosten fallen in Nordrhein-Westfalen mit 1.276 Euro an, die wenigsten in Sachsen-Anhalt mit 802 Euro – eine Differenz von 474 Euro.

Die höchsten Investitionskosten werden in Nordrhein-Westfalen mit 636 Euro erhoben, die niedrigsten – nämlich 324 Euro weniger – in Brandenburg mit 312 Euro.

Monatlicher Eigenanteil* eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege ohne EEE-Zuschuss

Bundesland

EEE** ohne Zuschuss

Unterkunft und Verpflegung

Investitionskosten

Gesamter monatlicher Eigenanteil

Bundesweiter Durchschnitt

1.862

1.018

507

3.387

Baden-Württemberg

2.170

1.095

460

3.725

Bayern

2.030

940

428

3.398

Berlin

2.162

826

459

3.447

Brandenburg

1.933

920

312

3.165

Bremen

2.022

1.125

605

3.752

Hamburg

1.870

1.019

570

3.459

Hessen

1.849

936

518

3.303

Mecklenburg-Vorpommern

1.808

850

365

3.023

Niedersachsen

1.665

823

547

3.035

Nordrhein-Westfalen

1.782

1.276

636

3.694

Rheinland-Pfalz

1.552

1.233

499

3.284

Saarland

1.953

1.216

527

3.696

Sachsen

1.858

830

448

3.136

Sachsen-Anhalt

1.723

802

328

2.853

Schleswig-Holstein

1.599

1.004

549

3.152

Thüringen

1.825

920

438

3.183

Was ein Pflegeaufenthalt im Schnitt insgesamt kostet

Rechnet man die Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich des Zuschusses zum EEE zusammen, zeigt dies die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Pflegeplatz eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Bundesweit liegen hier die monatlichen Gesamtkosten für einen Heimplatz eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Durchschnitt bei 4.192 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 5 sind es 5.483 Euro. In Bremen liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten sogar bei 4.557 Euro (Pflegegrad 2) beziehungsweise 5.848 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.

Leserbriefe zum Artikel:

Peter Schramm - Eigenanteil über Alterseinkünfte und Vermögen absichern. mehr ...

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Gesetzliche Pflegeversicherung · Personal · Pflegeversicherung
 
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