AfW feiert Aus für „Widerrufsjoker“ bei Lebensversicherungen

12.2.2026

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. äußert sich positiv darüber, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgeschlossen ist. Wesentliche Neuregelungen treten am 19. Juni in Kraft, nachdem der Bundestag das Gesetz am 19. Dezember beschlossen und der Bundesrat es am 30. Januar durchgewunken hat.

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Kern der Reform ist eine absolute Ausschlussfrist bei Lebensversicherungen (VersicherungsJournal 4.9.2025). „Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht“, berichtet der AfW. „Auch bei fehlerhafter, aber formal erteilter Belehrung.“ Das bisherige sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ hingegen entfalle, solange die Belehrung nicht vollständig fehle.

Norman Wirth (Bild: AfW)
Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)

„Der Gesetzgeber hat hier eine überfällige Klarstellung vorgenommen“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, in einem aktuellen Statement. „Die klare zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts schafft Rechtsfrieden und schützt Verbraucher vor Intransparenz – ohne den Versicherungsvertrieb dauerhaft einem unüberschaubaren Rückabwicklungsrisiko auszusetzen.“

Bislang nämlich waren Vermittler demnach „einem kaum kalkulierbaren Haftungsrisiko ausgesetzt“. Denn Widerrufe führten zu Rückabwicklungen und Provisionsrückforderungen, wie der Bundesgerichtshof beispielsweise zu einer zwölf Jahre zuvor abgeschlossenen Rürup-Rente entschied (30.7.2025). Nun aber gebe es „verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Vermittler“.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Rente · Rürup · Vermittlerverband · Versicherungsvertrieb
 
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