Stärkung der bAV: Das steht im Referentenentwurf von Bärbel Bas

24.7.2025 – Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge fördern und ausbauen. Geplant sind Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Mit Veränderungen im Finanzaufsichts- und Steuerrecht soll die Attraktivität gesteigert werden. Ein Obligatorium ist nicht vorgesehen. Berlin zieht freiwillige Lösungen vor, insbesondere auf tarifvertraglicher Grundlage.

Derzeit sorgt nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Betriebsrente für den Ruhestand vor. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) möchte, dass die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird.

Deshalb haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jetzt einen Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Das Papier liegt dem VersicherungsJournal vor.

Mit diesem Gesetz wird der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortentwickelt.

Gesetzesentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebliche Altersversorgung soll freiwillig bleiben

Bärbel Bas (Bild: Photothek)
Bärbel Bas (Bild: Photothek)

„Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss (...) quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen“, heißt es darin.

Mit diesem Gesetz werde der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortentwickelt. In den vergangenen Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse würden beseitigt. Zudem setzte man neue Anreize, wird berichtet.

Das Vorhaben zielt auf Veränderungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht. So soll das seit 2018 bestehende Sozialpartnermodell (VersicherungsJournal 12.12.2027) weiterentwickelt werden. Geplant ist unter anderem, dass auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten teilnehmen können.

Ferner soll die Einführung von Opting-out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene erleichtert und das Abfindungsrecht flexibler werden. Den vorzeitigen Bezug von Betriebsrenten will man an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, gemeint ist die Aktivrente (9.4.2025), anpassen.

WERBUNG

Höhere Rendite und offensivere Anlagestrategien

Auch den Pensionskassen soll gestattet werden, höhere Zahlungen bei vorzeitigem Leistungsbezug zu vereinbaren.

„Mit dem Ziel höherer Renditen und damit höherer Betriebsrenten bei Pensionskassen werden die Bedeckungsvorschriften flexibilisiert; die Vermögensanlage kann dadurch stärker auf die Endfälligkeit der Leistung ausgerichtet werden, anstatt permanent eine Mindesthöhe einzuhalten“, heißt es außerdem im Entwurf.

Für Sozialpartnermodelle will man die Möglichkeiten zur Pufferbildung verbessern, so dass Handlungsspielräume für offensivere Anlagestrategien geöffnet werden, ohne dass die Auszahlungen größeren Schwankungen unterliegen.

Ein Betriebsrenten-Obligatorium oder ein verpflichtendes Opting-Out-System wären aber mit einer hohen Eingriffsintensität verbunden.

Gesetzesentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Bessere Förderung für Geringverdiener

Die Bundesregierung plant zudem, die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) zu verbessern. Die Einkommensgrenze für Begünstigte wird dem Papier zufolge dynamisiert, indem sie an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt wird.

Zudem soll der Förderhöchstbetrag angehoben werden. So werde ein Herausfallen aus der Förderung im Zeitverlauf aufgrund von Lohn- und Gehaltszuwächsen verhindert, heißt es. Arbeitgeber erhielten überdies Planungssicherheit für entsprechende Betriebsrentenzusagen.

Nicht zuletzt werde mit diesem Gesetz der fortschreitenden Digitalisierung insbesondere in Versicherungsunternehmen und beim Pensions-Sicherungs-Verein Rechnung getragen. Zugleich würden damit alle Beteiligten von unnötiger Bürokratie entlastet.

Bereits im Entwurf von 2024 kein Obligatorium für die Teilnahme

Von einem Zwang zur Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung sieht die Bundesregierung ausdrücklich ab. Dazu heißt es im Entwurf: „Ein gesetzliches Betriebsrenten-Obligatorium oder ein gesetzlich verpflichtendes bundesweites Opting-Out-System würden den Auf- und Ausbau von Betriebsrenten zwar beschleunigen, wären aber mit einer hohen Eingriffsintensität verbunden. Dem sind weiterhin freiwillige Lösungen vorzuziehen, insbesondere auf tarifvertraglicher Grundlage.“

Bereits die Vorgängerregierung hatte einen Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen (19.9.2025). Zur Begründung hieß es vor knapp einem Jahr, dass sich die Verbreitungsquote von Betriebsrenten von circa 53,5 Prozent in den vergangenen Jahren kaum verbessert habe. Mittlerweile ist sie noch weiter auf knapp 52 Prozent abgesackt.

Auch damals sprach man davon, „Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen“ – zu machen. Die genannten Vorhaben waren nahezu identisch mit den aktuellen Plänen. Eine Umsetzung verhinderte das Aus der Ampelregierung.

Der weitere parlamentarische Weg

Das aktuell vorliegende Papier von Ministerin Bas soll Regierungskreisen zufolge im Rahmen des Rentenpakets 2025 (27.6.2025) im September im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.

In der Ressortabstimmung befinden sich bereits drei weitere Vorhaben. Dies sind eine weitere Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis zum Jahr 2031, die Angleichung der Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer GDV

GDV fordert mehr Spielraum bei der Kapitalanlage

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

„Es ist gut, dass die Stärkung der Betriebsrenten nun Schwung bekommt. Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein, um die gesetzliche Rente sinnvoll zu ergänzen“, kommentiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), die Initiative.

Trotzdem würden viele Beschäftigte Betriebsrenten bisher nicht nutzen. Es sei daher richtig, ihre Verbreitung und Attraktivität zu verbessern. „Wenn Unternehmen ermöglicht wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen – es sei denn, sie lehnen aktiv ab – können noch mehr Menschen erreicht werden“, sagt Asmussen.

„Entscheidend wird sein, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird. Um die Attraktivität der Betriebsrenten zu erhöhen, braucht es mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen”, betont er.

WERBUNG
 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
12.3.2021 – Nun startet „Die Deutsche Betriebsrente“, das erste Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersvorsoge mit großen Versprechungen und Erwartungen. Es wurde am Donnerstag vorgestellt. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
4.11.2020 – Es sind keine leichten Zeiten für den Vertrieb der betrieblichen Altersversorgung, konstatierte die Alte Leipziger im Rahmen einer DKM-Veranstaltung. Der Versicherer berichtete über die aktuelle Entwicklung und benannte die größten Herausforderungen für das Neugeschäft. (Bild: Alte Leipziger) mehr ...
 
5.3.2024 – Seit dem 1. Januar 2024 können Arbeitnehmer im Rahmen einer bAV mehr Steuern und Sozialabgaben sparen, als dies 2023 der Fall war. Auch ein höherer Arbeitgeberzuschuss ist möglich. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
31.10.2023 – Eine Diskussion über die betriebliche Altersvorsorge auf der DKM zeigt Erfolge, Baustellen und wo Experten die Möglichkeiten der weiteren Geschäftsbelebung sehen. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
19.2.2021 – Die betriebliche Altersvorsorge steht wohl vor einem tiefgreifenden Wandel, wie auf einem Kongress bekannt wurde. Von der Nahles-Rente wird eine Signalwirkung erwartet, Impulse zum Beleben des Geschäfts sahen die Experten auch an anderer Stelle. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
2.2.2021 – Die aktuelle Trägerbefragung des Arbeitsministeriums zeigt einen Zuwachs von Hunderttausenden Versicherten und deutliche Trends bei den Durchführungswegen. Außerdem beleuchtet der Bericht, welche Rolle die Riester-Förderung in der bAV spielt. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
11.9.2020 – In kleinen und mittleren Unternehmen gehört die betriebliche Altersversorgung noch nicht zum Standard. Um die Wachstumschancen zu nutzen, müssen nicht zuletzt die Vermittler weiter qualifiziert werden. Wie der Außendienst trainiert wird. (Bild: Jens Oellermann/SV) mehr ...
WERBUNG