12.12.2025 – Die betriebliche Krankenversicherung wird in den Unternehmen, die diesen Benefit ihrer Belegschaft anbieten, gut angenommen, vor allem wenn es sich um Gesundheitsbudgettarife handelt. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter nutzt im Durchschnitt solche Gesundheitsbudgets. Arbeitgeber sollten allerdings Sublimits vereinbaren, um die Beiträge im Griff zu behalten.
Die Nutzungsquoten der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) hängen stark davon ab, ob es sich um Leistungsbausteintarife oder Gesundheitsbudgettarife handelt. Das zeigt eine Auswertung der Funk Vorsorgeberatung GmbH.
Für die Studie „Funk bKV-Reporting-Guide 2026 – wie Mitarbeitende die betriebliche Krankenversicherung nutzen“ hat das Beratungsunternehmen Verträge von 170 Unternehmen mit fast 70.000 Beschäftigten ausgewertet. Dabei wurde der Frage nachgegangen, wie dieser Benefit von den Arbeitnehmern angenommen wird und ob es dabei Unterschiede zwischen den Tarifkonzepten gibt.
Zwei grundlegende Konzepte sind am Markt zu finden: zum einen Leistungsbausteintarife, bei denen der Arbeitgeber bestimmte Versorgungsbausteine auswählt, wie zum Beispiel Zahnersatz oder Krankentagegeld.
Zum anderen werden seit 2018 Gesundheitsbudgettarife angeboten. Bei ihnen stellt der Arbeitgeber ein jährliches Budget zur Verfügung, über dessen Verwendung die Beschäftigten individuell entscheiden können. Je nach Versicherer und Tarif können aber Erstattungsgrenzen für einzelne Leistungsarten vorgesehen sein (VersicherungsJournal 1.9.2025, 9.9.2025).
Die Auswertung anhand der Reportings, die Versicherer zu den bKV-Tarifen anfertigen, ergab einen deutlichen Unterschied in der Nutzung dieser beiden Tarifkonzepte. „Gesundheitsbudgettarife erreichen im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden, unabhängig von der Unternehmensgröße“, stellt Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei der Funk Vorsorgeberatung, fest.
Dabei sei bemerkenswert, dass die Inanspruchnahme kontinuierlich zunimmt. Vor allem Erstattungen für Arznei- und Verbandsmittel, Sehhilfen und Zahnprophylaxe sind gefragt. Als Grund für die beachtliche Nutzungsquote nennt das Beratungsunternehmen die individuelle Flexibilität dieser Tarife, die keine situative Gebundenheit erfordert.
Das ist bei den Leistungsbausteintarifen deutlich anders. Ein Krankentagegeld greift nur dann, wenn auch eine Erkrankung vorliegt. Daher weisen diese Tarife auch nur Nutzungsquoten von weniger als 20 Prozent auf. Sie liegen damit deutlich unter denen der Gesundheitsbudgettarife. Ihre Nutzung ging in den untersuchten drei Jahren (2022 bis 2024) sogar leicht zurück.
Dabei muss zwischen den einzelnen Leistungsbausteinen noch differenziert werden. Absicherungskonzepte wie Krankhaustagegeld, stationäre Leistungen bei Unfall und Krankentagegeld haben im Vergleich zu Bausteinen wie Sehhilfen oder Vorsorge noch einmal deutlich geringere Nutzungsquoten.
Dennoch haben auch diese Angebote nach Meinung der Experten von Funk Vorsorge durchaus ihre Berechtigung. Denn die Kostenbelastung ist im Leistungsfall höher und der bKV-Schutz bewirkt eine Entlastung des Mitarbeiters.
Die Analyse der Gesundheitsbudgettarife wiederum zeigte, dass höhere Budgetstufen auch eine höhere Nutzung zur Folge haben. Mit wachsendem Budget nimmt in der Regel auch die Zahl der eingereichten Rechnungen zu.
Das ist vor allem dem größeren Umfang, der zur Verfügung steht, geschuldet, zeigt aber wahrscheinlich auch eine größere Wertschätzung durch die Beschäftigten im Vergleich zu kleineren Budgets.
Die Studie warnt allerdings vor Budgettarifen ohne Sublimits, mit denen die Leistungshöhen für bestimmte Versorgungen begrenzt werden können. So waren deutliche Prämienanhebungen bei einigen Versicherern mit Tarifen ohne Sublimits zu beobachten.
Funk Vorsorge geht davon aus, dass solche Tarife entweder vom Markt verschwinden oder erheblich teurer werden. Das sollten Entscheider in Unternehmen, die gerade die Einführung von Budgettarifen ohne Sublimits planen, im Kopf haben. Dieser Rat gilt natürlich auch für alle Makler, die Arbeitgeber bei der Einrichtung der betrieblichen Krankenversicherung begleiten.
Um stark steigende Beiträge zu verhindern, sollten zumindest für kostenintensive und häufig genutzte Leistungen Sublimits vereinbart werden. Das trifft zum Beispiel auf die Erstattung von Sehhilfen und die Zahnprophylaxe zu. Ein solcher Deckel reguliert nicht nur die Kosten für diese Bereiche, sondern führt gleichzeitig zur Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeangebote.
Gerade Letztere sind im Sinne der Arbeitgeber, weil dadurch auch eine Krankenstandreduzierung durch Früherkennung möglich ist. Unternehmen wollen mit der betrieblichen Krankenversicherung (16.9.2025) schließlich nicht nur eine stärkere Mitarbeiterbindung erreichen, sondern auch auf die Gesundheit der Belegschaft einwirken und Ausfalltage reduzieren.
Interessant ist noch ein Blick auf die Unternehmensgröße: Die Nutzung ist in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) mit sieben von zehn Mitarbeitern erkennbar höher als in den mittleren und großen. Dort nutzen im Durchschnitt nur fünf von zehn Beschäftigten die angebotenen bKV-Tarife.
Die Studienautoren führen das auf den besseren Informationsfluss in den Kleinbetrieben zurück. Im kleinen Kreis sprechen sich Benefits eben schneller herum, auch im Flurfunk.
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