Warum Versicherungspflicht, wenn kein Hochwasserrisiko besteht?

1.6.2022 – Wem nützt eine Elementarschaden-Versicherung? Das Beispiel Hochwasser zeigt doch, dass die Mehrheit überhaupt kein Risiko für einen Hochwasserschaden hat. Betroffen sind Menschen, welche auf billigem Grund, zum Beispiel in Poldergebieten, bauen, die direkt am Fluß wohnen oder in Gebieten, wo der Boden großflächig versiegelt wurde und das Wasser keine Ablaufmöglichkeit hat.

Warum soll jemand zu einer Versicherung verpflichtet werden, wenn er kein Hochwasserrisiko hat? Oder ist es die Politik, die sich billig aus der Verantwortung ziehen will, obwohl sie vielfach genau für diese Schäden veantwortlich ist?

Carsten Windt

cw.3017cw@gmail.com

zum Artikel: „Elementarschaden-Versicherung tritt auf der Stelle”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Rüdiger Falken - Alle Gebäudebesitzer sitzen solidarisch und sachgerecht in einem Boot. mehr ...

Erwin Daffner - Es gibt Versicherer, die durch Hagel beschädigte Blumenkästen regulieren. mehr ...

Benjamin Westphal - Pflicht würde zu einer verbesserten Prämienverteilung führen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Versicherungspflicht
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31.5.2022 – Volker Wenning zum Artikel „Elementarschaden-Versicherung tritt auf der Stelle” mehr ...
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