Alle Gebäudebesitzer sitzen solidarisch und sachgerecht in einem Boot

2.6.2022 – Der Leserbriefschreiber fragt, warum eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden muss, wenn kein persönliches Risiko besteht. Ganz einfach, weil es ein für Versicherer und Verbraucher untragbares Risiko darstellt. Und man kann nicht immer nach dem Staat rufen, der eingreifen muss. Letztlich würde auch das wieder über Steuern finanziert.

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Also sitzen alle Gebäudebesitzer solidarisch und sachgerecht in einem Boot. Niemand stört sich daran, dass circa 90 Prozent aller Gebäudeeigentümer und Wohnungsbesitzer mit Wohngebäude- und Hausratversicherung ein Risiko versichert haben, das sie gar nicht haben. Nämlich das Sturmrisiko.

Warum muss der Wohnungsbesitzer über seine Verbundene Hausratversicherung in Hamburg, Berlin oder München im dritten Stock eines fünfstöckigen Gebäudes Sturm versichern? Aktuell ist es die gleiche Logik bezüglich einer quasi Versicherungspflicht, mit der Anfang der 1970er Jahre die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer mit der verbundenen Versicherunsform allen den gleichen Versicherungsumfang aufgebürdet haben.

Ich plädiere nicht für die Pflichtversicherung für alle, aber für die verpflichtende Hereinnahme der Elementarschäden in die Verbundene Wohngebäudeversicherung.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

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