Versicherer sind Kaufleute und wissen, was sie tun

27.10.2017 – Mich verwundert dieses Urteil und die Begründung sehr. Versicherer sind Kaufleute und wissen, was sie tun. Die Entscheidung, welche Fragen zum (subjektiven/ objektiven) Risiko gestellt werden, ist eine ganz bewusste. Nicht zuletzt ist damit auch das Pricing verbunden.

Und wenn nur bestimmte Sachverhalte abgefragt werden, dann ist das oft eine Vertriebsentscheidung beziehungsweise Konsens innerhalb der Versicherungs-Gesellschaft. Die Verbraucher können und müssen sich darauf verlassen, dass ihnen kein Nachteil entsteht, wenn sie die gestellten Fragen korrekt beantworten.

Der Versicherer hätte auch „nach sonstigen schweren Krankheiten” fragen können und diese Frage präzisieren. Das Vorgehen des Versicherers in diesem Fall ist mehr als fragwürdig. In meiner mehr als 14-jährigen Schadenlaufbahn habe ich so etwas noch nicht erlebt.

Ralf Fohrer

ralf.fohrer@grundvers.de

zum Artikel: „Hebeln Versicherer das VVG aus?”.

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