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MS-Erkrankung hätte trotzdem angegeben werden sollen

18.10.2017 – Zu der Sorgfaltspflicht eines Versicherungsmaklers gehört doch auch, dass er mit seinen Mandanten ausführlich über Vorerkrankungen spricht. So sollte bereits im Analysegespräch ein kompletter Gesundheitsfragebogen vom Mandanten ausgefüllt werden und nicht erst im Antragsprozess.

Bei bestehenden Vorerkrankungen wird dann bei mehreren Versicherern eine Risikovoranfrage gestellt. Insoweit verstehe ich nicht, dass die Vorerkrankung MS nicht angegeben wurde. Selbst wenn in früheren Antragsformularen nicht explizit nach gewissen Vorerkrankungen gefragt wurde, so kann diese Erkrankung doch maßgeblich für das zukünftige Risiko einer Versicherungsgesellschaft anzusehen sein.

Meiner Meinung nach hätte diese Vorerkrankung, welche ja gerade nicht eine vorübergehende Erkrankung ist, auch ungefragt angegeben werden müssen. So habe ich jedenfalls bisher gehandelt. Denn lieber einen Vertrag weniger, als ein Haftungsproblem mehr!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Hebeln Versicherer das VVG aus?”.

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Versicherungsvertragsgesetz
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