Schrumpfkur bei den Immobiliardarlehens-Vermittlern geht weiter

12.4.2024 – Die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler ist im Startquartal 2024 ein weiteres Mal gestiegen. Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern sowie den Immobiliardarlehens-Vermittlern und -Beratern zeigt die Kurve nach unten. Dies belegen kürzlich vom DIHK veröffentlichte Zahlen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat aktuelle Zahlen aus dem Vermittlerregister veröffentlicht. Zum 1. April 2024 waren demnach mit 40.469 knapp 0,5 Prozent beziehungsweise 197 mehr Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) verzeichnet als drei Monate zuvor (VersicherungsJournal 3.11.2023).

Auf Zwölfmonatssicht (16.5.2023) betrug das Plus 655 Personen beziehungsweise Unternehmen (plus 1,6 Prozent). Die Kurve zeigt schon seit vielen Quartalen kontinuierlich nach oben. Der letzte Rückgang war in der ersten Jahreshälfte 2020 (6.7.2020, 3.4.2020, 22.1.2020).

Vermittler nach 34f im Register der DIHK (Bild: Wichert)

Fast alle mit Erlaubnis zur Investmentfonds-Vermittlung

Nach den aktuellen Daten besitzen nahezu alle – nämlich 40.279 (unverändert rund 99 Prozent) – Finanzanlagenvermittler die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f (1) Nummer 1 GewO.

Weiterhin ist etwa jedem Fünften die Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f (1) Nummer 2 GewO) gestattet. Erneut circa jeder achte Verzeichnete darf Vermögensanlagen (§ 34f (1) Nummer 3 GewO) vermitteln.

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Zuwachs bei den Honorar-Finanzanlagenberatern

Deutlich geschrumpft ist hingegen die Gruppe der Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO). Zum Stichtag 1. April zählte das Register 293 Einträge. Das sind 22 weniger als zu Jahresbeginn.

Jeder der aktuell verzeichneten Honorar-Finanzanlagenberater besitzt die Erlaubnis zur Beratung zu offenen Investmentvermögen. Nach geschlossenen Fonds besteht bei den Beratern mit einem knappen Viertel Anteil eine höhere Nachfrage als bei den 34f-Vermittlern. Niedriger fällt diese mit nur einem guten Zehntel bei der Beratung zu Vermögensanlagen aus.

Weniger Immobiliardarlehens-Vermittler

Die Zahl der Immobiliardarlehens-Vermittler (§ 34i GewO) ist nach einem zuvor unbekannten Minus im ersten und letzten Quartal des Vorjahres (16.5.2023) und zwei minimalen bis leichten Zuwächsen in den beiden Dreimonatsperioden dazwischen (3.11.2023) zwischen Anfang Januar und Anfang April erneut gesunken.

Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren 57.508 Dienstleister verzeichnet. Dies entspricht einer Abnahme im Vergleich zum Jahresbeginn von 186 Registrierungen beziehungsweise 0,3 Prozent.

Vermittler nach 34i im Register der DIHK (Bild: Wichert)

Von den Registrierten traten 654 als Honorar-Immobiliardarlehens-Berater auf, das sind erneut neun weniger als zu Beginn der vorangegangenen Dreimonatsperiode. Mit einem Anteil von gut 1,1 Prozent wird der Honorarberater-Status im Immobilienbereich häufiger nachgefragt als im Finanzanlagenbereich (rund 0,7 Prozent). Im Versicherungsvermittler-Register liegt der Anteil mit unter 0,2 Prozent noch niedriger (18.4.2024).

Gründe für diese Entwicklungen sind aus der DIHK-Statistik nicht abzuleiten.

 
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