Was Vermittler von der Elementarschadenpflichtversicherung halten

4.8.2025 – Laut einer AfW-Umfrage befürworten 58 Prozent der Vermittler eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. 86 Prozent bieten einen solchen Schutz im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung an. Die Nachfrage danach ist bei 42 Prozent von ihnen hoch oder sehr hoch.

Die Bundesregierung plant laut ihrem Koalitionsvertrag (VersicherungsJournal 9.4.2025), dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.

Prüfen will sie zudem, ob dieses Modell mit einer Opt-out-Lösung zu versehen ist. „Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert“, heißt es ferner.

Wie positionieren sich die unabhängigen Vermittler zu diesem Vorhaben? Dieser Frage ist der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in seinem 17. Vermittlerbarometer nachgegangen.

Insgesamt 1.173 Vermittler nahmen am 17. Vermittlerbarometer teil

Die Studie wurde wieder in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes durchgeführt. Insgesamt 1.173 Vermittler beantworteten im Oktober und November maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen.

Knapp 89 Prozent der Teilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO), davon beraten rund 83 Prozent im Versicherungsmaklerstatus und 62 Prozent verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach § 34f GewO.

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Mehrheit befürwortet verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden

Das Ergebnis: 58 Prozent sprechen sich für eine Pflichtversicherung aus, 23 Prozent lehnen sie ab. Zudem haben 15 Prozent keine feste Meinung und vier Prozent machen keine Angabe.

„Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen.“

Position zur Elementarschadenversicherungspflicht; Quelle: 17. Vermittlerbarometer; n = 1.173 Vermittler (Bild: AfW)
Position zur Elementarschadenversicherungspflicht; Quelle: 17. Vermittlerbarometer; n = 1.173 Vermittler (Bild: AfW)

Gut 40 Prozent erleben größere Nachfrage

Im Beratungsalltag ist die Elementarschadenversicherung offenbar bereits fest verankert. So bieten 86 Prozent einen solchen Schutz im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung immer an. Vier Prozent verneinen, sieben Prozent vermitteln keine Produkte in dieser Sparte und drei Prozent machen keine Angabe.

Immerhin 42 Prozent der Vermittler verzeichnen eine hohe oder sehr hohe Nachfrage nach einer Elementarschadenversicherung. 30 Prozent sprechen von einer mäßigen Nachfrage. Allerdings berichten auch 22 Prozent, dass das Interesse gering, sehr gering oder nicht vorhanden sei. Keine Angabe machten sechs Prozent.

Nachfrage nach einer Elementarschadenversicherungspflicht; Quelle: 17. Vermittlerbarometer; n = 1.173 Vermittler (Bild: AfW)
Nachfrage nach einer Elementarschadenversicherungspflicht; Quelle: 17. Vermittlerbarometer; n = 1.173 Vermittler (Bild: AfW)

AfW fragt nach der Ausgestaltung und der Rolle der Vermittler

„Diese Diskrepanz zwischen Angebotsverhalten und Kundennachfrage wirft die Frage auf, ob eine gesetzliche Verpflichtung der richtige Weg ist – oder ob stärker in Aufklärung, Prävention und Risikobewusstsein investiert werden sollte“, heißt es beim AfW.

Die im Koalitionsvertrag angekündigte staatliche Rückversicherung könnte langfristig zu einer stärkeren Marktakzeptanz führen. Ebenso die weitgehende Regulierung der Versicherungsbedingungen. Beides werfe aber Fragen zur Ausgestaltung und zur Rolle der unabhängigen Vermittler auf.

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