Qualitypool: Makler erwarten bis zu 20 Prozent Courtagekürzung

22.7.2025 – Der Streit zwischen der IGVM und dem Dienstleister für unabhängige Vertriebspartner schwelt weiter. In einer aktuellen Stellungnahme betont ein Sprecher der Interessengemeinschaft, dass man „keine Bittsteller, sondern selbstständige Unternehmer mit Verantwortung – und Anspruch auf Fairness“ sei. Es gehe bei dem Streit ausdrücklich nicht um eine persönliche Fehde, sondern man wolle eine „inhaltliche und respektvolle Auseinandersetzung“.

Der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) hat seine Kritik an der Geschäftspolitik der Qualitypool GmbH erneuert. Auf Anfrage des VersicherungsJournals erklärt ein Sprecher des Vereins, dass keine „konstruktive Kommunikation mit Vertriebspartnern“ stattfinde.

Denn das Unternehmen zeige gegenüber der Presse zwar Bereitschaft zum Dialog (VersicherungsJournal 3.7.2025). Doch dem Berufsverband liege bislang „kein Gesprächsangebot und keine direkte inhaltliche Reaktion auf unseren offenen Brief“ (9.7.2025) vor.

„Öffentlichkeitswirksam Distanz zur Kritik zu zeigen, aber den direkten Dialog mit einem Vertreter von über 300 unabhängigen Maklern zu vermeiden, wirkt auf uns wenig konstruktiv und nicht partnerschaftlich.“ Der IGVM könne die Unterschrift weiterhin (27.6.2025) nicht empfehlen.

Courtagelogik für das Neugeschäft vereinheitlicht

Andrea Föllmer (Bild: Qualitypool GmbH)
Andrea Föllmer (Bild: Qualitypool)

Hintergrund des aktuellen Streits um den neuen Kooperationsvertrag für die angebundenen Vertriebspartner ist eine grundlegende Systemumstellung. Denn innerhalb der Hypoport-Gruppe wird zukünftig ein anderes Unternehmen Deckungskonzepte entwickeln und verwalten (2.6.2023).

„Die technologischen Lösungen der ehemaligen ASC Assekuranz-Service Center GmbH  und Qualitypool werden in einem System vereinheitlicht“, erklärt Qualitypool-Geschäftsführerin Andrea Föllmer in einer Stellungnahme gegenüber dem VersicherungsJournal.

„Im Zuge dessen haben wir die Courtagelogik für das Neugeschäft vereinheitlicht, um die Transparenz und Eindeutigkeit der Vergütung zu erhöhen“, so Föllmer weiter. Dies sei „auf vielfachen Wunsch der Partnerinnen und Partner“ erfolgt, betont die Qualitypool-Geschäftsführerin.

WERBUNG

Ursprüngliche Courtagehöhen für Bestandsgeschäft

Weil „eine stabile Vergütung extrem wichtig für unsere Vertriebspartner ist“, werde „das Bestandsgeschäft weiterhin mit den ursprünglich abgeschlossenen Courtagehöhen vergütet“. Auch zukünftige Anpassungen der Courtagesätze bezögen sich nur auf das Neugeschäft.

„Hier kann der Makler bei jedem einzelnen Neuantrag selbst entscheiden, ob er ihn zu den geltenden Courtagesätzen bei uns einreichen möchte“, so Föllmer weiter. „Schon deshalb werden wir unseren Vertriebspartnern auch künftig attraktive Courtagen bieten.“

Der Maklerpool sei demnach im direkten Austausch mit den „bei uns produktiven Vermittlern“. Das Ergebnis laut der Qualitypool-Geschäftsführerin: „Wir erhalten viel positive Resonanz, vor allem zu den neuen – in vielen Produkten – verbesserten Courtagessätzen.“

Stichprobe zeigt niedrigere Courtagen bei Versicherungen

Bei manchem Versicherungsmakler (16.6.2023) und Produktgeber (16.6.2023) kommen die neuen Vorgaben jedoch gar nicht gut an. Auch der IGVM bemängelt, dass viele Courtagen gekürzt worden seien. Das habe eine eigene Stichprobe des Vereins ergeben.

Konkret verringerte sich demnach beispielsweise die Courtage für eine Kfz-Police der BGV-Versicherung AG um 0,5 Prozentpunkte auf sieben Prozent. Das entspricht einem Minus von 6,7 Prozent. In vier weiteren Beispielfällen waren es zwischen 9,1 und zehn Prozent weniger.

Als Extrembeispiel unter den insgesamt sechs bewerteten Schaden- und Unfallversicherungen führt der Verein eine Kfz-Police der Janitos Versicherung AG an. Denn deren Courtagesatz sank um 1,6 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent – also um ein Fünftel des Ursprungswerts.

Courtage sinkt um bis zu ein Fünftel des bisherigen Werts

„Das bedeutet: 20 Prozent weniger Vergütung für den Makler – für die gleiche Arbeit, den gleichen Kunden und das gleiche Haftungsrisiko“, erklärt ein IGVM-Sprecher. „Wir haben das Thema bewusst nicht in den Vordergrund gestellt, weil es uns inhaltlich um strukturelle Risiken für Makler geht.“

Denn laut Föllmer hat Qualitypool „den Anlass genutzt, um einen neuen, übersichtlicher gestalteten Kooperationsvertrag vorzubereiten und ihn an die unserer Einschätzung nach gängigen gesetzlichen und branchenüblichen Bestimmungen anzupassen“.

Falls ein Vertriebspartner diese neuen Regeln ablehne, könne er „von den aktuellen und künftigen Vorteilen der Systemumstellung nicht profitieren“, so Föllmer. „Darüber hinaus entstehen keine Nachteile, er kann sein Bestandsgeschäft zu den bisherigen Konditionen unbegrenzt weiterführen.“

Faire, transparente und ausgewogene Kooperationsverträge

Der IGVM stellt den gewählten Maßstab des Maklerpools allerdings infrage: „Nur weil etwas ‚branchenüblich‘ ist, heißt das noch lange nicht, dass es richtig oder fair ist.“ Kritisch seien insbesondere einseitige Bedingungen, die „allein dem stärkeren Vertragspartner nutzen“.

„Wir wollen kein ‚weiter so‘, sondern eine neue Selbstverständlichkeit: Kooperation auf Augenhöhe“, so der Sprecher weiter. „Heute sollten faire, transparente und ausgewogene Verträge zwischen Maklern und Pools selbstverständlich sein.“

Denn als Versicherungsmakler sei man „keine Bittsteller, sondern selbstständige Unternehmer mit Verantwortung – und Anspruch auf Fairness“. Es gehe bei dem Streit ausdrücklich nicht um eine persönliche Fehde, sondern man wolle eine „inhaltliche und respektvolle Auseinandersetzung“.

Streit um Regeln zur Stornoreserve und Bonitätsprüfung

„Wir sind der Meinung: Makler verdienen vertragliche Sicherheit, keine juristische Grauzone“, fasst der IGVM-Sprecher zusammen. Konkret kritisiert die Interessengemeinschaft nach wie vor beispielsweise die vorgesehenen Regeln zu den Themen Stornoreserve und Bonitätsprüfung.

Denn: „Die neue Regelung ist so offen formuliert, dass schon eine Bonitätsverschlechterung, zum Beispiel durch eine Schufa-Herabstufung, zu einer Stornoreserve von bis zu 99 Prozent führen kann.“ Laut IGVM sei das kein partnerschaftlicher Umgang, sondern schaffe Unsicherheit und Misstrauen.

Der Maklerpool will mit der Regel nach eigenen Angaben für seltene Fälle vertraglich vorsorgen, in denen eine Verständigung mit dem Vertriebspartner nicht möglich sei. „Dann müssen wir handeln, im Interesse aller Vertriebspartner, die sich auf einen gesunden und liquiden Pool verlassen.“

Außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund

Ebenso umstritten sind die Regeln zu fristlosen Kündigungen, denn laut dem IGVM sind die hierbei genannten Begriffe wie „Sphäre des Maklers“ oder ein Verstoß gegen einen „Verhaltenskodex“ zu unkonkret. „In einem Vertrag müssen Pflichten klar definiert und nachvollziehbar beweisbar sein.“

Qualitypool betont hingegen, dass „eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund und bei grober Missachtung rechtlicher Vorschriften sowie wesentlicher Pflichten dieser Vereinbarung“ möglich ist. Das betreffe weder ein Bußgeld noch ein geringfügiges Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ebenso werde es wohl kaum wie vom IGVM befürchtet zum sofortigen Vertragsende – ohne Abmahnung oder Frist – kommen, wenn ein Minussaldo nicht ausgeglichen ist. Das gelte ebenso, wenn die Beratungsdokumentation beziehungsweise der Dokumentationsverzicht fehlen.

Bestandsübertragung als juristischer Knackpunkt

Auch bei einem weiteren Kritikpunkt „sind die von der IGVM beschriebenen Szenarien für uns nicht haltbar“, heißt es von Qualitypool. „Das Szenario, dass wir aufgrund eines jeglichen Saldos willkürlich eine Bestandsübertragung verhindern, ist nicht nachvollziehbar.“

„Laut Vertrag hat der Makler nach Kündigung sechs Monate Zeit, seine Bestände zu übertragen“, entgegnet der Maklerverband. „Gelingt dies nicht vollständig und fristgerecht, zum Beispiel durch Verzögerungen beim Versicherer, geht der Bestand vollständig an Qualitypool über.“

Insgesamt wehrt sich der Verein entschieden dagegen, dass seine Hinweise auf mögliche Vertragsauslegungen als „konstruiert“ oder „realitätsfern“ bezeichnet werden. „Verträge sind für den Konfliktfall da, nicht für den Alltag.“ Das Problem: „Viele Formulierungen in der neuen Vereinbarung sind unklar, einseitig interpretierbar oder mit weitreichenden Risiken verbunden.“

 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
15.9.2022 – Der Vermittlerverband nannte auf der Jahrespressekonferenz am Mittwoch, auf welchen Feldern die Mitglieder am härtesten um Schutz für ihre Kunden kämpfen müssen, welche Branchen von den stärksten Prämienerhöhungen betroffen sind und was sie für ihr Geschäft erwarten. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
5.9.2019 – Abwicklungsplattformen in der Lebensversicherung sehen die meisten Vermittler kritisch. Die Haltung spiegelt sich auch in der Beratung betroffener Kunden wider, wie eine aktuelle Befragung von Maxpool zeigt. Darin ging es auch um die Haltung zum geplanten Provisionsdeckel für Lebensversicherungs-Abschlüsse. (Bild: Maxpool) mehr ...
 
12.10.2018 – Die Zeichnungspolitik, die Kosten und die Abwicklung der Versicherer hat der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler heftig kritisiert. Zum Thema Provisionsdeckel wird eine „Buckellösung“ ins Gespräch gebracht. An der Verbandsspitze steht ein Wechsel bevor. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
22.8.2018 – Die Versicherungsaufsicht hatte das Geschäftsmodell des Versicherungsmaklers Gonetto als Gesetzesverstoß eingestuft. Das wird von Marktteilnehmern sehr kontrovers diskutiert. Auch das betroffene Unternehmen hat sich zu Wort gemeldet. (Bild: Gonetto) mehr ...
 
28.3.2018 – Welche Gesellschaften aus Sicht der unabhängigen Vermittler besonders gut im Vertriebsalltag unterstützen, wurde in einer großangelegten Befragung ermittelt. Wer in Leben, Kranken, Schaden und Rechtsschutz am besten abschnitt. (Bild: Wichert) mehr ...
 
21.2.2018 – Viel ist im Laufe der IDD-Umsetzung über die verschiedenen Berufsbilder sowie das Thema Provisionen und Honorare gestritten worden. Was bei der Abgrenzung hilft – und wie sich beide ergänzen, fasst Frank Golfels in einem Gastbeitrag zusammen. (Bild: privat) mehr ...
WERBUNG