26.2.2026
Die Verbände der deutschen Versicherungsvermittler appellieren an die Politik, bei der Reform der privaten Altersvorsorge mit Steuerförderung die Rolle qualifizierter Berater nicht zu vernachlässigen. Aktueller Anlass ist die am heutigen Donnerstag angesetzte erste Lesung des Altersvorsorgereformgesetzes (Drucksache 21/4088; PDF; 2,3 MB) (VersicherungsJournal 26.2.2026).
Eine solche Reform sei grundsätzlich überfällig, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V., auf Anfrage des VersicherungsJournals. Zu diesem wichtigen Thema müsse den Bürgern aber auch eine qualifizierte Beratung zur Verfügung stehen. Man fordere aber auch eine „angemessene Vergütung“ der Finanz- und Versicherungsvermittler, die diese Beratung leisten. „Das sollte nicht zu viel verlangt sein.“
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt zwar das politische Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken. „Die vorliegende Reform in ihrer derzeitigen Fassung wirft jedoch erhebliche fachliche und praktische Bedenken auf“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll nämlich ein neues Standardprodukt zur Altersvorsorge eingeführt werden, das ohne Beratung abgeschlossen werden kann (17.12.2025). „Im Versicherungsvertragsgesetz ist explizit eine Beratung verpflichtend vorgesehen“, mahnt Heinz. „Dies muss für Altersvorsorgeprodukte gelten, auch wenn sie nicht versicherungsbasiert sind.“
Denn: „Ohne fachkundige Begleitung besteht die Gefahr, dass Verbraucher unpassende Produkte wählen oder zentrale Entscheidungen auf unzureichender Informationsbasis treffen“, so Heinz weiter. „Eine qualifizierte Beratung ist essenziell und kein Kostenfaktor, der gestrichen werden kann.“
Peter Schramm - Bei einfachen Versicherungen ist heute schon keine Beratung vorgeschrieben. mehr ...


















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