14.1.2026 – Unfallhäufigkeit, Durchschnittsschaden und Schadenbedarf fallen bei Personenkraftwagen (WKZ 112) mit zunehmender jährlicher Fahrleistung im Schnitt immer höher aus. Dies ist der gemeinschaftlichen Kraftfahrt-Statistik für 2024 von Bafin und GDV zu entnehmen.
Je höher die jährliche Fahrleistung ist, umso schlechter fällt unter statistischen Aspekten betrachtet das Schadengeschehen aus. Dies zeigt die „Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2024“.
Diese wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegeben und beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung.
Denn von je 1.000 Personenkraftwagen (Wagniskennziffer (kurz: WKZ) 112), die bis 6.000 Kilometer auf der Straße unterwegs waren, verursachten 2024 erneut nur 47 (2022: 45; 2021: 44) einen Haftpflichtschaden. Mit steigender jährlicher Fahrleistung nimmt die Unfallhäufigkeit fast kontinuierlich zu. Zum Vergleich: Die Gesamtheit aller Pkw verursachte unverändert 50 (48; 46) Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge.
In der Gruppe zwischen 21.000 und 25.000 Kilometer Fahrleistung wurden dann bereits 58 (2023: 57; 2022: 54; 2021: 51) Zusammenstöße je 1.000 versicherten Risiken registriert. Bei den Vielfahrern (ab 31.000 Kilometer) waren es sogar 75 (73; 69; 64) Unfälle je 1.000 Einheiten.
Allerdings gehört nur etwa jedes 150. Fuhrwerk mit der WKZ 112 zu diesen Vielfahrern. Am stärksten besetzt sind mit Anteilen zwischen einem Fünftel und fast einem Viertel die drei Wenigfahrer-Gruppen bis höchstens 12.000 Kilometer.
Die Vielfahrer (ab 31.000 Kilometer) kommen mit 447 (413; 301; 284) Euro auch erneut auf den mit Abstand höchsten Schadenbedarf. Bei allen Pkw mit der WKZ 112 sind es 243 Euro.
Der Durchschnittsschaden bei den Fahrzeugen ab 31.000 Kilometer Fahrleistung liegt mit 5.963 (5.642; 4.365; 4.437) Euro um über ein Fünftel (Vorjahr: fast ein Viertel) über dem der Gefährte dieser Gattung insgesamt.
Niedriger als im Schnitt aller Pkw waren die durchschnittlichen Kosten nur in den vier Gruppen bis höchstens 15.000 sowie in der Gruppe von 21.000 bis 25.000 Kilometer. Im Schnitt am wenigsten mussten die Versicherer mit 4.824 (2023: 4.528; 2022: 4.299; 2021: 4.041) Euro für einen Crash zahlen, den ein motorisierter Untersatz mit bis zu 6.000 Kilometern Fahrleistung verursachte.
Was den Schadenbedarf angeht, so nimmt dieser mit sinkender Fahrleistung kontinuierlich ab. Für die Wenigfahrer bis zur Gruppe mit 13.000 bis 15.000 Kilometern haben die Verbandsstatistiker jeweils unterdurchschnittliche Werte errechnet.
Am niedrigsten fällt der Wert mit 211 Euro bei den Fuhrwerken mit bis zu 6.000 Kilometern aus.

Des Weiteren hat die Auswertung der Jahresgemeinschaftsstatistik ergeben, dass bei den Flottenfahrzeugen wie auch den Zweitwagen das Unfallgeschehen für die Versicherer etwas ungünstiger ausfällt als bei den Personenkraftwagen insgesamt (VersicherungsJournal 11.12.2025).
Klar günstiger sieht es hingegen bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus. Bei den erfassten Tarifgruppen kommen Landwirte zwar auf die niedrigste Schadenhäufigkeit, aber auf den höchsten Schadendurchschnitt. Beamte weisen den niedrigsten Schadenbedarf aus und kosten die Versicherer pro Crash auch mit Abstand am wenigsten (18.12.2025).
Auch das Merkmal „Immobilienbesitz“ hat Einfluss auf das Schadengeschehen. So fallen Schadenbedarf und -häufigkeit wie auch die durchschnittlichen Kosten pro Crash bei Personenkraftwagen von Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum niedriger aus als bei den Pkw insgesamt und deutlich niedriger als bei den Personen ohne Immobilienbesitz (6.1.2026).
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