10.6.2025 – Die Abgeltungsteuer sorgt dafür, dass Fondsdepots gegenüber einer fondsgebundenen Versicherung oft im Nachteil sind. Welches konkrete Produkt für den jeweiligen Kunden am besten geeignet ist, hängt von der individuellen Situation ab. Je nach Häufigkeit der Fondswechsel sowie Zahlweise des Sparers und Form des Leistungsbezugs im Alter, gibt IVFP-Chef Michael Hauer seine Empfehlungen für zwölf Musterfälle.
„Wer von Ihnen würde sein Haus nicht gegen Feuer versichern, wenn es mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent abbrennen wird?“, fragt Professor Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) zum Einstieg in seinen Vortrag „Fondspolice oder Direktanlage?“.
Sein Hinweis an die Zuhörer aus dem Versicherungsvertrieb: „Eine heute 50-jährige Frau erreicht mit einer Wahrscheinlichkeit von 55 Prozent das 90. Lebensjahr.“ Aber auch bei Männern rät er dringend, das sogenannte Langlebigkeitsrisiko nicht zu unterschätzen und per Leibrente abzusichern.
Konkret betrage die finanzielle Lücke, um den Lebensstandard im Alter zu halten, bei einem Arbeitnehmer mindestens 40 Prozent und liege bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen in der Regel noch darüber.
Um diesen Finanzbedarf zu decken, sieht Hauer eine private Rentenversicherung mit Fonds als Renditemotor vielfach als besonders geeignet an. Die Fondspolice zählt zur dritten Schicht der Altersvorsorge hierzulande, die seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 vom Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge in das Drei-Schichten-System überführt ist.
„Diese Klassifizierung bietet sich an, wenn man die Altersvorsorgesystematik unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Förderung betrachtet, welche aus Steuervorteilen, Zulagen und Sozialabgabenersparnissen resultieren kann“, so Hauer (VersicherungsJournal 3.2.2025).
Das System steht auf dem Sockel der Basisversorgung aus Leibrenten der Deutschen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungswerke und der landwirtschaftlichen Alterskasse sowie der auch nach ihrem Begründer Bert Rürup benannten Basisrente. Die darauf aufbauende zweite Schicht besteht aus der während der Ansparphase steuerlich geförderten Zusatzversorgung per bAV und Riester-Rente.
Die dritte Schicht machen hingegen diejenigen Produkte zur privaten Altersvorsorge aus, bei denen der Sparbeitrag nicht steuerlich abzugsfähig ist. Hierzu zählen zum Beispiel die private Kapitallebens- oder die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Der Kunde kann sich hier zum Eintritt in den Ruhestand sein Kapital vollständig auszahlen lassen und zahlt hierauf aber ermäßigte Steuern nach dem Halbeinkünfteverfahren. Hierfür muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und bei Auszahlung mindestens das 62. Lebensjahr erreicht sein (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG).
Ohne Bedingungen gilt bei Bezug einer Rente die begünstigte Besteuerung des Ertragsanteils nach dem Ertragswertverfahren (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) EStG).
„Zur dritten Schicht werden darüber hinaus weitere Formen langfristiger Kapitalanlage gerechnet, wie zum Beispiel Immobilien, Einzelwertpapiere und Rohstoffe wie Gold und Silber“, erklärt Hauer. „Die ehemals dritte Säule der privaten Altersvorsorge ist also auch in der zweiten Schicht in Form der Riester-Rente und auch in Form der Basisrente in der ersten Schicht vertreten.“
Besonders häufig werden die fondsgebundenen Versicherungen aber mit der direkten Anlage in Investmentfonds verglichen. Für sie gilt eine Teilfreistellung (§ 20 InvStG), die beispielsweise bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt.
Im Gegensatz zu den Policen fällt bei den direkten Fondsinvestments jedoch während der Ansparphase Abgeltungssteuer an. Sie kann – inklusive eventuell anfallender Kirchensteuer – bis zu etwa 28 Prozent der Zinsen und Dividenden beziehungsweise realisierten Kursgewinne ausmachen.
Bei einer Fondspolice fallen hingegen jährlich Verwaltungskosten von etwa 9,6 Prozent auf den Beitrag an – plus 2,5 Prozent Abschlusskosten, die auf die ersten fünf Jahre verteilt werden.
Hierzu mahnt Hauer jedoch an, auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen: „Beim direkten Vergleich schneidet die Fondspolice dann besser ab, wenn die Vorteile aus der Abgeltungsteuerfreiheit der Fondspolicen die Abschlusskosten des Versicherungsmantels übertreffen.“
Dieser Break-even-Point sei abhängig von der Laufzeit des Sparvorgangs, macht der IVFP-Chef anhand einer Gegenüberstellung für den Fall eines Agios in Höhe von fünf beziehungsweise 2,5 Prozent deutlich. Hierbei berücksichtigt er außerdem die Arten der Zahlweise in jungen Jahren und des Leistungsbezugs im Alter sowie den zwischenzeitlichen Lagerumschlag im Fondsdepot, der nur im Policenmantel abgeltungssteuer- und gebührenfrei stattfindet.
Nur wer höchstens dreimal zwischen unterschiedlichen Fonds umschichtet, schneidet im Fall des fünfprozentigen Agios bei der Kombination aus Sparplanein- und Kapitalauszahlung mit dem Fondsdepot besser ab. Wer die Anlagesumme als Einmalbeitrag leistet, wäre bereits nach zwei Fondswechseln mit der Fondspolice finanziell besser dran.
Im Nachteil ist sie laut IVFP unabhängig von der Laufzeit nur dann, wenn ein Sparplankunde sich sein Kapital auszahlen lässt, ohne seine Fonds über die oftmals Jahrzehnte dauernde Ansparphase angetastet zu haben. Bereits mit dem dritten Wechsel zu dem um 50 Prozent reduzierten Ausgabeaufschlag von 2,5 Prozent wäre die Police ab einer Laufzeit von 42 Jahren die bessere Wahl.
Wenn die Gesamtsumme als Einmalbeitrag beispielsweise aus einer Erbschaft aufgebracht wurde, macht sich der teurere Versicherungsmantel beim zweiten Fondswechsel ab einer Laufzeit von 21 Jahren bezahlt.
Der Artikel ist ein Auszug aus dem aktuellen VersicherungsJournal Extrablatt 2|2025 mit dem Titel „Altersvorsorge – Ruhestand, aber sicher!“ Darin wird unter anderem berichtet, welche Vorsorgeprodukte für bestimmte Kundengruppen besonders geeignet erscheinen. Ebenso enthält es einen Praxisbericht über die Chancen der Digitalen Rentenübersicht für Vermittler und einen Kommentar zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Heft ist im Inlandsbezug kostenfrei. Wer das Extrablatt bereits abonniert hat, bekommt die neuen Ausgaben automatisch zugesandt. Seit dem 26. Mai steht das Extrablatt 2|2025 als E-Paper (PDF) unter diesem Link zum Herunterladen zur Verfügung. Premium-Abonnementen des VersicherungsJournals werden bevorzugt bedient und können rund eine Woche früher auf die neue Ausgabe im PDF-Format zugreifen. |
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