23.3.2026 – Während die bisherige Riester-Rente auch in der bAV benutzt werden konnte, ist dies für den Nachfolger bislang nicht ausgemacht. Das Deutsche Aktieninstitut und die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung haben sich dazu positioniert.
Die Riester-Rente, die mit der laufenden Reform (VersicherungsJournal 17.12.2025) abgelöst wird, konnte in der bAV benutzt werden. Allerdings hat das kaum jemand gemacht. Diese Variante der Riester-Rente war in der Öffentlichkeit auch nicht sonderlich bekannt.
Nichtsdestotrotz sind derzeit verschiedene Stimmen zu vernehmen, die verlangen, das Altersvorsorgedepot auch in der betrieblichen Altersversorgung zuzulassen.
Wer der betrieblichen Altersvorsorge zum Durchbruch verhelfen will, kommt an garantiefreien Produkten nicht vorbei.
Deutsches Aktieninstitut

Die lauteste und jüngste dieser Forderungen stammt vom Deutschen Aktieninstitut e.V. (DAI). Es bettete sie unlängst in ein Konzept zur Stärkung der bAV ein, weil diese nach Meinung des DAI ein Update braucht. Ihr Potenzial bleibe in Deutschland vielfach ungenutzt, weil sie zu kompliziert und zu teuer sei.
„Wer der betrieblichen Altersvorsorge zum Durchbruch verhelfen will, kommt an garantiefreien Produkten nicht vorbei, die eine stärkere Nutzung von Aktien und damit höhere Erträge ermöglichen. Wird das geplante Altersvorsorgedepot für die zweite Säule geöffnet, können Vorsorgeansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert mitgenommen werden.
Das könnte zum Wendepunkt in der betrieblichen Altersversorgung werden“, erklärte Henriette Peucker, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.
Auch in Teilen der Finanz- und Fondsbranche kann man sich einen Einsatz des Altersvorsorgedepots in der betrieblichen Altersversorgung durchaus vorstellen. Die großen Investmenthäuser sehen in dem Depot einen Gamechanger für die kapitalmarktorientierte Vorsorge. Daraus ergibt sich ein klares Interesse, das Modell auf möglichst viele Vorsorgebereiche – inklusive bAV – auszuweiten.
In der Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. sieht man das Altersvorsorgedepot mit gemischten Gefühlen. Einerseits würde das Konzept inhaltlich in ihre Agenda passen: mehr Flexibilität, mehr Kapitaldeckung, weniger Regulierung. Das sind allesamt Forderungen der Aba für die betriebliche Altersversorgung.
Andererseits sieht der Fachverband in der jetzigen Sachlage eine Gefahr für die betriebliche Altersversorgung. Das hatte die Aba bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Dezember vergangenen Jahres deutlich gemacht.
Wir brauchen keine Konkurrenz der Systeme, sie müssen sich ergänzen.
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Säulenübergreifendes Gesamtkonzept fehlt
Darin bedauerte die Aba, dass ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge fehle. Das müsse korrigiert werden. „Wir brauchen keine Konkurrenz der Systeme, sie müssen sich ergänzen.
Staatlich geförderte private Vorsorge darf nicht bei Vermögensbildung stehenbleiben. Nur so wird das politische Leitbild einer Alterssicherung aus mehreren Säulen Realität“, stellte die aba-Vorstandsvorsitzende Beate Petry fest.
An den Einwänden der Aba wird ersichtlich, dass eine Übernahme des Altersvorsorgedepots in die bAV mit einigen Problemen verbunden wäre. Es handelt sich nämlich keineswegs nur um einen einfachen „Zubau“ eines weiteren Durchführungsweges oder einer modifizierten reinen Beitragszusage, sondern mehrere Grundprinzipien stünden zur Disposition.
Im Kern geht es um die Frage: Wie lässt sich ein individuelles, kapitalmarktbasiertes Depot mit einem kollektiv geprägten arbeitsrechtlichen System verbinden?
Komplexität der betrieblichen Altersversorgung nimmt weiter zu
Würde das AV-Konto als sechster Durchführungsweg installiert, vergrößert sich die ohnehin schon immense Komplexität der bAV weiter. Das will eigentlich keiner der bAV-Akteure. Einfacher wäre eine Integration in einen schon bestehenden Durchführungsweg, zum Beispiel in den Pensionsfonds.
Dann wäre es aber nicht eigenständig, sondern lediglich eine Anlageoption. Der Pensionsfonds stellt „Depot-ähnliche“ individuelle Konten bereit, die kollektive Hülle bleibt erhalten, entfaltet aber außer dem Skaleneffekt in der Verwaltung keine Wirkung.
Der wesentliche Vorteil einer solchen Lösung wäre der Wegfall der Garantien, die in der bAV außer im Sozialpartnermodell vorgeschrieben sind. Damit entstünde größeres Renditepotenzial.
Allerdings ist das Sicherheitsdenken in der deutschen bAV-Landschaft fest verankert. Das zeigt die zögerliche Umsetzung der Sozialpartnermodelle, von denen es seit der Einführung vor acht Jahren gerade einmal rund ein Dutzend gibt. Inwieweit ein solch modifiziertes Altersvorsorgedepot Akzeptanz fände, steht also auf einem ganz anderen Blatt.
Dieses Problem ist auch dem Aktieninstitut bewusst. In dessen Konzept für die betriebliche Altersversorgung ist eine automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht vorgesehen, auch bekannt als Opting-out-System. In diesem Fall würde die Trägheit der Arbeitnehmer, eine Entscheidung zu treffen, ausgenutzt.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass Opting-out zu einer weitgehenden Verbreitung von Altersvorsorge führt.
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