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Landeskrankenhilfe bringt zweites „GesundheitsUpgrade“

30.9.2025 – Nach seinem Premiumtarif hat der Versicherungsverein seine Produktlinie „GesundheitsUpgrade“ um ein zweites Angebot erweitert. Die „Komfort“-Variante will ein „hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis“ bieten und „alles, was Kunden von einer modernen PKV erwarten“. Dafür müssen die Versicherten auf einzelne Spitzenleistungen verzichten.

Die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) hat ihre Krankenvollversicherung „GesundheitsUpgrade Komfort (GUK)“ für Angestellte und Selbstständige auf den Markt gebracht. Der Kompakttarif ist das zweite Angebot in der Produktlinie. Er wird mit Selbstbehalten von null, 500 und 900 Euro (Kinder: die Hälfte) pro Jahr angeboten.

„Preiswerte Alternative“ zum Premiumtarif

Vor einem Jahr war bereits der Tarif „GesundheitsUpgrade Premium“ vorgestellt worden (VersicherungsJournal 29.10.2024). Der erhielt im Vergleich des Handelsblatts in der Kategorie Premiumschutz die Note „sehr gut“ (19.5.2024), bei der Ascore Das Scoring GmbH (2.5.2025) und bei der Franke und Bornberg GmbH ebenfalls die Höchstnote.

Der „GUK“ ist vom Leistungsspektrum her „als preiswerte Alternative“ unterhalb des „Premium“ angesiedelt. Er erhielt von der Franke und Bornberg GmbH die zweithöchste Note FFF („sehr gut“).

Verzicht auf einige Spitzenleistungen

Nach Angaben des für die Produktentwicklung zuständigen Vorstandsmitglieds Pavel Berkovitch bietet die neue Variante ein „hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „alles, was Kunden von einer modernen PKV erwarten“.

Pavel Berkovitch (Bild: LKH)
Pavel Berkovitch (Bild: LKH)

Im Vergleich zum „Premium“-Tarif müssen die „Komfort“-Versicherten allerdings auf einige Spitzenleistungen verzichten. Laut den Versicherungsbedingungen (PDF, ein MB) und einer Gegenüberstellung auf der Produktseite sind das zum Beispiel:

  • ambulante Arzthonorare nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung,
  • Heilpraktiker bis 1.000 Euro pro Kalenderjahr (statt 2.000 Euro im „Premium“-Tarif),
  • Heilmittel mit zusätzlichem prozentualen Selbstbehalt bis 200 Euro,
  • Hilfsmittel ab 1.000 Euro pro Jahr, wenn nicht über die LKH bezogen, mit 20 Prozent Selbstbehalt,
  • Brillen/Kontaktlinsen bis 450 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren (statt 1.000 Euro),
  • Sehschärfenkorrektur, zum Beispiel Lasik, bis 1.500 Euro je Auge innerhalb von zwei Jahren (2.500 Euro),
  • Psychotherapie: bis zur 30. Sitzung 20 Prozent Selbstbehalt, ab 31. Sitzung volle Erstattung,
  • Gesundheitskurse bis 200 Euro pro Kalenderjahr (statt 400 Euro),
  • stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer (statt Einbettzimmer),
  • Zahnbehandlung nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung,
  • Zahnersatz mit 20 Prozent Selbstbehalt,
  • Kieferorthopädie mit 20 Prozent Selbstbehalt.

Zusatzleistungen in der Krankheitskostenvollversicherung inklusive

Neben den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen sind auch Leistungen für Kur und Reha enthalten.

Ein zusätzlicher „Rundumschutz für Familien“ enthält Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik, Rooming-in sowie die Unterbringung im Familienzimmer. Sechs Monate ab der Geburt in der Elternzeit sind das nachversicherte Kind und der versicherte Elternteil von der Beitragspflicht befreit.

Bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung winkt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von derzeit bis zu vier Monatsbeiträgen und ein tariflich garantierter Gesundheitsbonus von bis zu 300 Euro (Kinder die Hälfte) pro Jahr.

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