30.9.2025 – Nach seinem Premiumtarif hat der Versicherungsverein seine Produktlinie „GesundheitsUpgrade“ um ein zweites Angebot erweitert. Die „Komfort“-Variante will ein „hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis“ bieten und „alles, was Kunden von einer modernen PKV erwarten“. Dafür müssen die Versicherten auf einzelne Spitzenleistungen verzichten.
Die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) hat ihre Krankenvollversicherung „GesundheitsUpgrade Komfort (GUK)“ für Angestellte und Selbstständige auf den Markt gebracht. Der Kompakttarif ist das zweite Angebot in der Produktlinie. Er wird mit Selbstbehalten von null, 500 und 900 Euro (Kinder: die Hälfte) pro Jahr angeboten.
Vor einem Jahr war bereits der Tarif „GesundheitsUpgrade Premium“ vorgestellt worden (VersicherungsJournal 29.10.2024). Der erhielt im Vergleich des Handelsblatts in der Kategorie Premiumschutz die Note „sehr gut“ (19.5.2024), bei der Ascore Das Scoring GmbH (2.5.2025) und bei der Franke und Bornberg GmbH ebenfalls die Höchstnote.
Der „GUK“ ist vom Leistungsspektrum her „als preiswerte Alternative“ unterhalb des „Premium“ angesiedelt. Er erhielt von der Franke und Bornberg GmbH die zweithöchste Note FFF („sehr gut“).
Nach Angaben des für die Produktentwicklung zuständigen Vorstandsmitglieds Pavel Berkovitch bietet die neue Variante ein „hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „alles, was Kunden von einer modernen PKV erwarten“.
Im Vergleich zum „Premium“-Tarif müssen die „Komfort“-Versicherten allerdings auf einige Spitzenleistungen verzichten. Laut den Versicherungsbedingungen (PDF, ein MB) und einer Gegenüberstellung auf der Produktseite sind das zum Beispiel:
Neben den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen sind auch Leistungen für Kur und Reha enthalten.
Ein zusätzlicher „Rundumschutz für Familien“ enthält Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik, Rooming-in sowie die Unterbringung im Familienzimmer. Sechs Monate ab der Geburt in der Elternzeit sind das nachversicherte Kind und der versicherte Elternteil von der Beitragspflicht befreit.
Bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung winkt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von derzeit bis zu vier Monatsbeiträgen und ein tariflich garantierter Gesundheitsbonus von bis zu 300 Euro (Kinder die Hälfte) pro Jahr.
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