24.7.2025 – Das Analysehaus Franke und Bornberg hat ein Update seines „Produktratings Cyber-Versicherung für Privatpersonen“ veröffentlicht. Dabei schnitten die Debeka („Cyberversicherung“ plus „Cyber-Rechtsschutz“), die SV (“SV InternetSchutz“) und die VGH („CyberSchutz“, auch plus „Cyber-Rechtsschutz“), mit jeweils 1,6 („FF+“ beziehungsweise „gut“) am besten ab. Bessere Noten wurden nicht vergeben. Untersucht wurden insgesamt 21 Produkte von 14 Anbietern.
Nach der Premiere vor knapp vier Jahren (VersicherungsJournal 2.9.2021) hat die Franke und Bornberg GmbH (FuB) am Donnerstag ein Update ihres „Produktratings Cyber-Versicherung für Privatpersonen“ vorgelegt. Berücksichtigt wurden erneut keine Cyberbausteine oder Einschlüsse zu Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz, sondern ausschließlich eigenständige Cybertarife.
Der von FuB konzipierte Bewertungskatalog besteht weiterhin aus 68 unterschiedlich gewichteten Prüfkriterien aus zwölf Bereichen von „C“ wie Cyberhaftpflicht über „K“ wie Konto-/Daten-/Identitätsmissbrauch bis „Z“ wie Zusatzleistungen bei Zahlungskarten, Konten und Dokumenten.
Dabei wurden die Produkte in einem Benchmark-Verfahren zunächst dahingehend überprüft, in welcher Ausprägung oder Qualität welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.
Die Qualität der jeweiligen Regelung wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.
In etwa 40 Prozent der 6.550 möglichen Punkte haben die Rater an die drei am stärksten gewichteten Kriterien „Konto-/Daten-/Identitätsmissbrauch“, „Daten- und Geräterettung nach Cyber-Attacken“ sowie „Verluste bei Interneteinkäufen“ vergeben.
Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ (sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen.
Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung.
Zusätzlich werden Mindeststandards für die beiden höchsten Ratingklassen berücksichtigt. Für ein „FFF+“ etwa ist es den Angaben zufolge „erforderlich, dass der Versicherungsschutz mindestens folgende Aspekte abdeckt: Pharming (Umleitung auf betrügerische Websites), Phishing und Skimming (Betrug im Zusammenhang mit Zahlungskarten) bis zu einer Leistungshöhe von mindestens 15.000 Euro.
Dieselbe Summe müsste auch für Verluste aus betrugsbehafteten Interneteinkäufen oder -verkäufen gewährleistet sein. Neben weiteren Leistungen würde ein optimaler Tarif auch für die Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen im Internet aufkommen.“ Weitere Details sind in der „Bewertungsrichtlinie Cyberversicherung Privatpersonen“ (PDF, 251 KB) aufgeführt.
Insgesamt haben die Analysten 21 Tarife von 14 Anbietern unter die Lupe genommen. Bei der Premiere waren es 19 Offerten von 17 Akteuren. Nicht mehr zu den Testkandidaten gehört seit dem vorletzten Jahr unter anderem die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt (Ösa), die bei der Premierenauflage noch den Testsieger gestellt hatte.
Zum Hintergrund hatten die Analysten mitgeteilt, dass die Ösa keine eigenen Cybertarife mehr vermittle, sondern Produkte ihrer Konzernmutter VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover).
Letztere führt nun mit einem „FF+“-Rating und der Note 1,6 für ihre Lösung („Cyberschutz“ (auch plus „Cyber Rechtsschutz“); Stand jeweils 5/2024) das Ranking an – wie schon im Vorjahr (9.8.2024).
Ebenfalls mit der Note 1,6 und „FF+“ bedacht wurden die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG für ihren im Januar 2025 neu aufgelegten „SV InternetSchutz“ und die Debeka Allgemeine Versicherung AG für die Tarifkombination „Cyberversicherung“ plus „Cyber-Rechtsschutz“ (Stand 4/2025).
Die beiden besten Notenstufen wurden nicht vergeben. Acht weitere Angebote wurden ebenfalls in die Ratingstufe „FF+“ eingeordnet:
Vier weitere Offerten erhielten ein „FF“. Für ein Angebot reichte es nur zu einem „mangelhaft“ („F“), für vier Produkte gar nur zu einem „ungenügend“ („F-“). Die tagesaktuellen Ergebnisse aller untersuchten Tarife veröffentlicht Franke und Bornberg in seinem Webauftritt.
Insgesamt konstatieren die Analysten ein nur spärliches Angebot für eigenständigen privaten Cyber-Schutz – trotz steigender Gefahren. Die meisten Versicherer setzten noch immer auf Zusatzbausteine zu Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz.
Nach Ansicht von Franke und Bornberg verhindern Bausteine und Add-ons Transparenz, erschweren den objektiven Vergleich und können zu Deckungslückenführen. Das führe dazu, dass Risiken oft gar nicht oder mit viel zu niedrigen Summen versichert seien.
Laut FuB schützt die Mehrzahl der untersuchten Tarife „Verbraucher noch immer nicht vor eigenen Fehlern im Internet – zum Beispiel bei Verletzungen des Urheberrechtes oder Cyber-Mobbing durch die eigenen (minderjährigen) Kinder.“ Und die vier „ungenügenden Offerten scheiterten insbesondere allem an fehlendem Haftpflicht- und Rechtsschutz.
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