16.6.2025
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 (PDF; 1,5 KB) zugestimmt. Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ab dem 1. Juli bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Anpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert zum gleichen Stichtag von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1.838 Euro monatlich festgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die Anpassungen im März kommuniziert (VersicherungsJournal 6.3.2025). Im Vorjahr wurde der Rentenwert aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) um 4,57 Prozent angehoben (19.3.2024).
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