Aktuare empfehlen Höhe des Rechnungszinses für 2027

27.11.2025 – Der Höchstrechnungszins sollte nach Ansicht der Deutschen Aktuarvereinigung 2027 bei 1,0 Prozent belassen werden. Dies gaben die Versicherungsmathematiker am Mittwoch bekannt.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat am Mittwoch empfohlen, den Höchstrechnungszins im Jahr 2027 bei 1,0 Prozent zu belassen. Zum 1. Januar 2025 wurde der Höchstrechnungszins von 0,25 auf 1,0 Prozent erhöht (VersicherungsJournal 24.7.2024).

Zwischen 2022 und 2024 waren es jeweils 0,25 Prozent (28.4.2021), in den fünf Jahren davor je 0,9 Prozent. Um die Jahrtausendwende hatte der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent gelegen und war dann schrittweise weiter reduziert worden.

Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung (Bild: Wichert)

So erläutert die DAV ihre Empfehlung zum Höchstrechnungszins

Nach Aussage der DAV-Vorstandsvorsitzenden Susanna Adelhardt (30.4.2025) sind in die Einschätzung der Aktuare verschiedene Faktoren eingeflossen. Sie nennt höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten und eine gleichzeitig weiterhin anspruchsvoll bleibende wirtschaftspolitische Lage.

Susanna Adelhardt (Bild: DAV)
Susanna Adelhardt (Bild: DAV)

Sie erläutert, dass geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa dazu führten, dass die Kapitalmärkte aktuell und auch künftig stärker schwanken werden.

„Der Höchstrechnungszins orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, das wiederum maßgeblich von der Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusst wird. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank bei rund zwei Prozent bleibt“, so Adelhardt.

Auch wenn sich das Zinsniveau weiterhin stabil zeige, sei aufgrund der genannten Unsicherheiten weiterhin Vorsicht geboten. Da besonders wichtige langfristige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz im bisherigen Jahresverlauf deutlich über zwei Prozent gelegen hätten, bestehe der Verbandschefin zufolge ein ausreichender Sicherheitsabstand zu einem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent.

Inflation hat sich „spürbar beruhigt“

Zudem habe sich die Inflation nach den hohen Werten der Jahre 2021 bis 2023 spürbar beruhigt und liege in Deutschland wie auch im Euroraum mittlerweile wieder in einem Bereich, der dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2025 von rund zwei Prozent entspreche.

Laut aktuellen DAV-Modellrechnungen ergeben sich für ein repräsentatives Anlageportfolio „künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent liegen. Dabei liegen die Ergebnisse der Berechnungen wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen im Bereich des Vorjahres“, teilten die Aktuare weiter mit.

Deshalb sollte aus Sicht der Versicherungsmathematiker der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bei 1,0 Prozent stabil gehalten werden.

BMF hat das letzte Wort

Entscheidungsgewalt über die Festsetzung des Höchstrechnungszinses hat die DAV allerdings nicht. Sie kann – wie auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) – lediglich eine Änderung vorschlagen.

Festgelegt wird der Garantiezins durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach den Vorgaben des § 5 DeckRV.

GDV begrüßt DAV-Empfehlung zum Rechnungszins in der Lebensversicherung

In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Empfehlung der Aktuare.

Dazu der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann: „Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins wie 2026 auch 2027 bei 1,0 Prozent zu belassen. Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage.“

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Aktuar · Inflation · Lebensversicherung · Rechnungszins · Versicherungsaufsicht · Zinsen
 
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