WERBUNG

Trotz Einsatz im Außendienst: Hautkrebs keine Berufskrankheit

17.4.2024 – Wer weit überwiegend an der frischen Luft tätig ist und nach Jahren an Hautkrebs erkrankt, hat in der Regel keinen Anspruch gegenüber seinem gesetzlichen Unfallversicherer auf Anerkennung des Krebses als Berufskrankheit. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 15. April 2024 entschieden (1 K 2399/23).

Ein ehemaliger Polizeibeamte war während seiner nahezu 46-jährigen Dienstzeit zu erheblichen Teilen im Außendienst eingesetzt worden. Er behauptete, infolgedessen an Hautkrebs am Kopf, im Gesicht und an seinen Unterarmen erkrankt zu sein.

Der Mann stellte den Antrag, die Krebserkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen. Doch das hielt sein gesetzlicher Unfallversicherer für unbegründet.

Keine Warnung vor Hautkrebs durch UV-Strahlung

Daraufhin reichte der Betroffene beim Aachener Verwaltungsgericht eine Klage ein. Darin führte der Ex-Polizist an, dass ihm sein Dienstherr trotz der Gefährdung durch UV-Strahlen insbesondere im Streifendienst kein entsprechendes Schutzmittel zur Verfügung gestellt habe. Er sei auch nicht auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hingewiesen worden.

Das war nach Ansicht des Gerichts auch nicht erforderlich. Das Risiko des Klägers, im Rahmen seiner Tätigkeit an Hautkrebs zu erkranken, sei nicht entscheidend höher gewesen als das der übrigen Bevölkerung. „Denn Polizisten bewegen sich im Außendienst in unterschiedlichen örtlichen Begebenheiten und nicht nur bei strahlendem Sonnenschein im Freien“.

Allgemeines Lebensrisiko hat sich verwirklicht

Nach Ansicht des Gerichts gebe es auch keine Referenzfälle. Und das, obwohl das Thema Hautkrebs durch UV-Strahlung bereits seit Jahrzehnten bekannt sei. Daher sei davon auszugehen, dass sich im Fall des Ex-Polizisten das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht habe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht eine Berufung gegen seine Entscheidung zugelassen. Wenn der Kläger davon Gebrauch machen sollte, wäre in der zweiten Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster zuständig.

Ähnlicher Fall

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2014 in einem ähnlichen Fall zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt wie jetzt das Aachener Verwaltungsgericht.

In der damaligen Entscheidung hieß es: „Hautkrebs als solcher stellt aber eine Allgemeinerkrankung im vorgenannten Sinne dar. Denn eine Erkrankung an dieser Krankheit kann auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden (insbesondere: genetische Faktoren, starke Belastung mit UV-Strahlung)“ (VersicherungsJournal 29.10.2014).

Schlagwörter zu diesem Artikel
Außendienst · Dienstunfall
 
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
18.6.2015 – Manchmal führen gleich mehrere Verkehrswege zum Ziel. Ob ein Außendienstmitarbeiter auf all diesen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, hatte kürzlich das Bayerische Landessozialgericht zu klären. mehr ...
 
19.12.2014 – Erneut hat sich ein Gericht mit der Frage befasst, ob durch Sonneneinstrahlung verursachter Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen ist. mehr ...
 
29.4.2024 – Ein Altenteiler, der regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes aushalf, war nach einem Zeckenbiss erkrankt. Für die Folgen nahm er die Berufsgenossenschaft in Anspruch. Doch die lehnte ab. Daher musste das Münchener Sozialgericht entscheiden. (Bild: Nicooografie, Pixabay-Inhaltslizenz) mehr ...
 
22.4.2024 – Die Branche konnte die Einnahmen in der Kraftfahrtversicherung zwischen 2017 und 2022 um etwa ein Zwölftel steigern. Doch bei 15 der 50 größten Kfz-Versicherer ging das Prämienaufkommen zurück. Dabei schrumpften fünf Anbieter im zweistelligen Prozentbereich. (Bild: Wichert) mehr ...
 
15.4.2024 – Der Manager führt aktuell noch die Geschäfte des Versicherungsmaklers Lurz & Hölscher. Wann er seine neue Position bei Pro-Service antreten wird und welche Expertise er vorzuweisen hat. (Bild: privat) mehr ...
 
12.4.2024 – Fast zwei Drittel des Geschäfts in der betrieblichen Krankenversicherung machen Allianz, Barmenia und Hallesche unter sich aus, so eine aktuelle Untersuchung. Hinter dem dominierenden Spitzenreiter musste sich in einem Rennen der langjährig zweitplatzierte Akteur einem Wettbewerber geschlagen geben. (Bild: Wichert) mehr ...
 
9.4.2024 – Sirius Campus hat nach Erfolgsfaktoren für Agenturwachstum gesucht und dazu Agenturinhabern der 22 größten Ausschließlichkeitsvertriebe befragt. Wer über die vergangenen vier Jahre stark in den Sparten Kranken, Leben und SHUK war. (Bild: Sirius Campus) mehr ...
 
2.4.2024 – Die auf betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisierte Gesellschaft wird seit Anfang April von einem Trio geführt. Der neu aufgerückte Manager und ehemalige Allianz-Mitarbeiter kommt aus den eigenen Reihen und kann auf rund drei Jahrzehnte Führungserfahrung zurückgreifen. (Bild: Stuttgarter) mehr ...
WERBUNG