Trotz Einsatz im Außendienst: Hautkrebs keine Berufskrankheit

17.4.2024 (€) – Ein Polizeibeamter, der während seiner Dienstzeit überwiegend an der frischen Luft tätig gewesen war, erkrankte an Hautkrebs. Daraufhin erhob er Ansprüche gegenüber seinem gesetzlichen Unfallversicherer. Der hielt dies jedoch für unbegründet. (Bild: Pixabay CC0)

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Außendienst · Dienstunfall
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