WERBUNG

Wer haftet für tödlichen Unfall mit umgekipptem Baukran?

25.9.2025 – Wenn eine Konstruktion infolge eines Montagefehlers einstürzt, haften das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen, sein Geschäftsführer und die Eigentümerin gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Ein mit der Kranprüfung betrauter Sachverständiger haftet demnach dagegen nicht für Personen, die auf einem Nachbargrundstück verletzt werden.

Wer haftet für einen tödlichen Unfall mit einem Baukran? Über diese Frage hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 15. September (29 U 50/24) entschieden. Hierin ging es um die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Mai 2024 (2-33 O 110/17).

In dem Streitfall ging es um die Schuld für einen eingestürzten Turmdrehkran in Bad Homburg, der im Dezember 2013 von einer Baustelle auf einen benachbarten Aldi-Markt fiel. Der mit Ballast beschwerte Gegenausleger durchschlug dabei das Dach des Supermarktes.

Der spätere Kläger und die Klägerin standen in diesem Augenblick an der Kasse und wurden schwer verletzt. Für die Tochter der Klägerin kam hingegen jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch am Unfallort. Vor Gericht streiten die Mutter und der Mann nun um ihre Ansprüche auf Schadensersatz.

Mutter fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz

Konkret forderte die Frau Schmerzensgeld und materiellen Schadenersatz von:

  • der Eigentümerin und Vermieterin des Krans,
  • der mit dem Kranaufbau betrauten Montagefirma aus den Niederlanden und einem ihrer Geschäftsführer sowie
  • einen Kransachverständigen.

Letzterer hatte die Sicherheit des Krans als Sachverständiger untersucht. Für ihn gelten nicht die Grundsätze der Amtshaftung, die eine persönliche Inanspruchnahme grundsätzlich ausschließen. Mit seinen wiederkehrenden Prüfungen von Kranen übt er kein öffentliches Amt aus.

Grundsätzlich muss zwar der Bauherr dafür sorgen, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für Unbeteiligte ausgehen. Allerdings sind auch die von ihm beauftragten Unternehmen „deliktsrechtlich zur Verkehrssicherung gegenüber Dritten verpflichtet“, heißt es in dem erstinstanzlichen Urteil.

Teil der Verkehrssicherungspflichten übertragen

Das Berufungsgericht bestätigte in dem aktuellen Urteil, dass einerseits die Eigentümerin des Krans für den Schaden haftet. Denn sie habe den Kran fehlerhaft errichten lassen, wie die Beweisaufnahme des Landgerichts zeige. Demnach kommt nur ein Montagefehler als Unfallursache in Betracht.

Andererseits haften auch die mit dem Aufbau betraute Gesellschaft sowie ihr Geschäftsführer, weil sie eigene Verkehrssicherungspflichten verletzt hätten. Einen Bauunternehmer treffe „die Pflicht, ‚vorhersehbar mit den Gefahren der Baumaßnahme in Berührung kommende Dritte‘ zu schützen.

Die Eigentümerin des Krans habe der Baufirma und ihrem Geschäftsführer nämlich einen Teil ihrer Verkehrssicherungspflichten übertragen. Sie haben demnach durch den arbeitsteiligen Aufbau des Krans dabei mitgewirkt, eine lebensbedrohliche Gefahr für die Allgemeinheit zu schaffen.

Sachverständiger für die Kranprüfung haftet nicht

Der Klägerin haftet der mit der Kranprüfung betraute Sachverständige hingegen nicht. Denn: „Dieser Vertrag entfalte „keine Schutzwirkung zugunsten auf dem Nachbargrundstück verletzter Dritter, die rein zufällig und nicht bestimmungsgemäß mit den vertraglichen Prüfleistungen in Berührung“ kämen.

Der Sachverständige habe mit dem Prüfauftrag also keine Verkehrssicherungspflichten der Eigentümerin übernommen, stellen die Richter des Oberlandesgerichts fest. Wenn er „es unterlassen habe, auf Sicherheitsprobleme hinzuweisen, genüge dies allein nicht für eine Haftung“.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist nicht rechtskräftig, die Richter haben eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Das OLG-Urteil soll nach Angaben des Gerichts „in Kürze“ auf der Internetseite des Bürgerservice Hessenrecht abrufbar sein.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Schadenersatz · Schmerzensgeld · Unterstützungskasse
 
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
9.11.2011 – Eine Frau war beim Anfahren eines Busses gestürzt und hatte sich verletzt. Als das Busunternehmen es ablehnte, der Krankenkasse die Behandlungskosten zu erstatten, landete der Fall vor Gericht. mehr ...
 
23.5.2025 – Wie entscheidend der richtige Ablauf bei einem Notruf ist, zeigt ein tragischer Fall: Nach einer missglückten Geburt musste ein Gericht klären, ob die involvierten Rettungsleitstellen falsch reagiert haben und inwieweit die zuständigen kommunalen Träger dafür haften müssen. (Bild: Oberau-online, CC BY 2.0) mehr ...
 
26.3.2025 – Für eine Operation standen zwei Methoden zur Verfügung. Im Nachhinein war strittig, ob mit der älteren Methode die falsche gewählt worden war oder ob der verantwortliche Arzt richtig gehandelt hatte. Die Sache ging zum Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
27.2.2025 – Ein Mediziner hatte bei der Behandlung einer schwangeren Patientin gravierende Fehler gemacht. Die Folgen waren schwere Geburtsschäden. Über die Vorgaben bei der medizinischen Betreuung von Risikoschwangerschaften urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt. (Bild: Pixabay CC0/Marjonhorn) mehr ...
 
8.5.2024 – Immobilieninvestor Anno August Jagdfeld sieht seinen Ruf durch den Versicherungskonzern ruiniert und klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesgerichtshof gesprochen. (Bild: Meyer) mehr ...
 
9.2.2024 – Eine Frau war beim Überqueren einer Straße von einem Kfz erfasst und schwer verletzt worden. Die Schuldfrage ließ sich nicht einfach klären. Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ging es daher um einen Anscheinsbeweis gegen den Fahrzeugführer. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
29.1.2024 – Geschädigte sollen fairer zum Schadenersatz kommen. Aus Sicht der Assekuranz brachte das Expertentreffen positive und bedenkliche Empfehlungen hervor. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
27.10.2022 – Eine Patientin litt nach einer Operation unter halbseitigen Lähmungserscheinungen. Ihrem Arzt warf sie vor, mangelhaft aufgeklärt worden zu sein, und klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
WERBUNG