Warum die Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge floppen könnte

17.3.2026 – In einer Anhörung des Bundestags zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde deutlich, dass nicht alle Experten erwarten, dass die Reform die gewünschte Wirkung entfaltet. Die Einwände: Ohne ein niedrigschwelliges, standardisiertes staatliches Produkt könnten viele Sparer außen vor bleiben, und die Reform verfehle ihr Ziel, die private Altersvorsorge breiter und effektiver zu stärken.

Nachdem der Gesetzesentwurf für eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge (Drucksache 21/4088; PDF; 2,3 MB) bereits vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde (VersicherungsJournal 17.12.2025), fand am 16. März 2026 eine Anhörung des Bundestags zum Reformgesetz statt. Die Parteien konnten hierbei ihre Fragen an geladene Experten richten.

Die Anhörung zeigte, dass die Auffassungen der Experten zur Wirkung der Reform weit auseinanderliegen. Diskutiert wurden insbesondere die Rolle eines möglichen Standardprodukts, die Kostenstruktur der neuen Vorsorgeprodukte sowie die soziale Wirkung der Förderung.

BVI erwartet Erfolg der Reform

Thomas Richter (Bild: BVI)
Thomas Richter (Bild: BVI)

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), kam auf Nachfrage von Dr. Carsten Brodesser (CDU) zu der Einschätzung, dass der Gesetzentwurf einen „epochalen Wandel“ bedeutet. Er könne garantieren, dass die Bundesrepublik zu den führenden Industrienationen in der Altersvorsorge aufschließen könne.

Die Riester-Rente habe anfangs mit rund 16 Millionen Verträgen durchaus eine beachtliche Verbreitung erreicht, so Richter. Allerdings habe sie zwei Konstruktionsfehler gehabt, die sich besonders in der Niedrigzinsphase bemerkbar gemacht hätten:

Die Pflicht zu Garantien und zur lebenslangen Verrentung habe dazu geführt, dass die Aktienquote bei Riester-Produkten niedrig geblieben sei – und damit auch die Rendite. Diese Fehler seien mit der vorliegenden Reform beseitigt worden.

Mit dem Standardprodukt werde nun nicht nur mehr Transparenz geschaffen, die Sparer könnten auch auf einen verschärften Wettbewerb und ein breiteres Produktangebot hoffen. Dadurch würden die angebotenen Produkte attraktiver für Sparer, weshalb der BVI von einem Erfolg der Reform ausgehe.

Die Reform ist die letzte Chance, in der privaten Altersvorsorge zu führenden Industrienationen aufzuschließen.

Professorin Dr. Dr. Ulrike Malmendier

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„Letzte Chance“, um zu führenden Industrienationen aufzuschließen

Ulrike Malmendier (Bild: Xuthoria, CC BY-SA 4.0)
Ulrike Malmendier (Bild: Xuthoria, CC BY-SA 4.0)

Die Ökonomin Professorin Dr. Dr. Ulrike Malmendier, bis Februar 2026 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, befürchtet hingegen, dass die Reform der geförderten Altersvorsorge in ihrer jetzigen Form zum Flop werden könnte.

Die Reform sei die „letzte Chance, in der Altersvorsorge zu führenden Industrienationen aufzuschließen“, sagte sie mit Verweis auf Staaten wie Schweden und die USA. Dafür müsse Deutschland die Altersvorsorge stärker an die Kapitalmärkte anbinden und die Sparenden aktiv einbeziehen.

Niedrigschwellige Angebote seien dafür entscheidend, wie sie in Schweden praktiziert werden: Dort partizipieren die Beschäftigten über eine Opt-out-Lösung automatisch an einer Standardlösung, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Das stoße auf hohe Akzeptanz und sei der „Königsweg“. Eine solche Standardlösung, in die alle einbezogen werden, „würde das wichtigste Instrument einer Reform sein“, sagt sie.

Fondsauswahl per Ausschreibeverfahren vorschlagen?

Malmendier verweist auf Erfahrungen aus Schweden: Dort sei anfangs ein gut konstruiertes Standarddepot angeboten worden, das jedoch stark in Tech-Aktien investiert war und deshalb Verluste erlitt.

Als strukturelle Antwort auf solche Risiken habe Schweden ein Ausschreibeverfahren eingeführt, bei dem Fonds regelmäßig ausgewählt werden. So würde eine breite Diversifikation erreicht, Kosten kontrolliert und die Bürger würden wissen, wohin ihr Geld fließe. „Aber bitte nicht hunderte Fonds, die Bürger verunsichern, wo er überhaupt investieren soll“, ergänzt Malmendier.

BVI sieht Wettbewerbsverzerrung durch möglichen Staatsfonds

Der BVI lehnt einen solchen Staatsfonds ab. Wie Schuster auf Nachfrage der CDU ausführte, würde er nicht nur einen Eingriff in den Markt bedeuten, sondern auch private Anbieter benachteiligen: Der Fonds genieße einen Vertrauensvorschuss und verursache keine Werbungs- oder Vertriebskosten.

Zudem warnte er vor möglichen Belastungen der Staatskasse: Die Bürger könnten darauf vertrauen, dass der Staat einspringt, wenn es „hart auf hart“ komme.

ETF-Sparplan statt staatliches Standardprodukt?

Der AfD-Bundestagsfraktion gehen die Reformpläne der Bundesregierung nicht weit genug. In der Drucksache 21/2830 (PDF, 198 KB) hat die Partei vorgeschlagen, einen ETF-Sparplan einzuführen, der ausschließlich über den Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG steuerlich absetzbar sein soll. Sparer sollen wählen können zwischen Entnahmeplan, Kapitalabfindung oder Verrentung – ohne Garantien.

Dorothea Mohn (Bild: VZVB)
Dorothea Mohn (Bild: VZBV)

Der AfD-Abgeordnete Christian Douglas fragte Dorothea Moon, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – VZBV, weshalb ein staatlich organisiertes Standardprodukt einem solchen ETF-Sparplan überlegen sein soll.

Der VZBV befürwortet ein staatliches Produkt, die AfD lehnt es ab.

Mohn erklärte, ohne staatliches Produkt sei mit einer Vielzahl von verschiedenen Standardprodukten zu rechnen. „Ich gehe von mehreren Hundert aus“, sagte sie. Dadurch sei weder eine ausreichende Risikodiversifizierung gewährleistet noch würden die Kostenprobleme gelöst.

Ein staatliches, breit diversifiziertes Standardprodukt könne hier eine einfache und kostengünstige Option bieten.

Wechsel von Riester ins neue System nicht zu stark erleichtern

Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), warnte davor, es den bisherigen Riester-Sparern zu einfach zu machen, in das neue Fördersystem zu wechseln. Für viele Sparer könnte es finanziell vorteilhafter sein, in der alten Förderung zu bleiben.

Der GDV schlägt daher vor, den Wechsel nicht per schnellem Mausklick zu ermöglichen, sondern eine dreimonatige Karenzzeit einzurichten. In dieser Zeit sollen Sparer prüfen können, ob sie ihren alten Vertrag weiter besparen wollen. Zudem sollte ein Warnhinweis beim digitalen Abschluss darauf hinweisen, dass der bestehende Riester-Vertrag womöglich lukrativer ist.

Der Verband hat die Reform ebenfalls bereits begrüßt und erhofft sich daraus wichtige Impulse für die private Altersvorsorge (5.2.2026). Einen Kostendeckel lehnt der GDV ab – und fordert, die Beratungspflicht beim geplanten Standardprodukt der geförderten Altersvorsorge auszusetzen, da sonst den Versicherern Nachteile gegenüber Fondsanbietern drohen.

Geringverdiener zukünftig benachteiligt?

Ingo Schäfer, Referatsleiter beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), gab auf Nachfrage der Linken zu bedenken, dass die Reform Geringverdiener zukünftig noch stärker benachteiligen könnte. Künftig steige die Förderung mit der Höhe der geleisteten Altersvorsorge-Beiträge und dem Einkommen. Damit steige die Belastung relativ für Geringverdiener und Sparende mit Kindern.

Das sei „sozialpolitisch ein Desaster“ und bedeute eine Umverteilung von unten nach oben, so Schäfer. Auch Ulrike Malmendier gab zu bedenken, dass damit gerade jene einen geringeren Anreiz für die Altersvorsorge hätten, die sie am meisten brauchen würden.

Sie investieren aber nicht in Kundenberatung und Kundenbedürfnis, das wird uns überlassen.

Dr. Helge Lach, BDV

SPD hält Kosten für zu hoch

Michael Thews von der SPD-Bundestagsfraktion machte deutlich, dass der geplante Kostendeckel von 1,5 Prozent aus Sicht seiner Partei noch zu hoch sei. „Wir müssen auch mal über Kosten reden“, sagte er. Es sei zudem nicht verständlich, dass der Deckel nur für das Standardprodukt geplant sei und nicht für alle geförderten Produkte.

Helge Lach (Archivbild: Lier)
Helge Lach (Archivbild: Lier)

Während Malmendier die Kosten für Altersvorsorgeprodukte im internationalen Vergleich als „peinlich hoch“ bezeichnete, argumentierte Dr. Helge Lach vom Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V., dass die Kosten einer vollwertigen Beratung nicht mit den Kosten eines „reinen“ Fonds vergleichbar seien.

Ausländische Fondsgesellschaften bilden demnach einfach einen Index nach. „Sie investieren aber nicht in Kundenberatung und Kundenbedürfnis, das wird uns überlassen“, sagte er mit Blick auf Vermittler. Sie müssten dafür sorgen, die Produkte in die Breite zu tragen.

Die Reform sehe bereits eine Streckung der Kosten über die gesamte Laufzeit vor. „Wie soll Beratung dann noch darstellbar sein?“, fragt Lach. In der Regel sei für eine Altersvorsorgeberatung ein geschätzter Aufwand von 7,5 Stunden erforderlich. Das entspreche etwa 750 Euro, die über eine lange Laufzeit gestreckt würden. Ähnlich hatten sich bereits andere Branchenverbände positioniert (26.2.2026).

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Altersvorsorge · Einkommensteuer · ETF · Rente · Riester · Strategie · Verbraucherschutz · Vermögensberater · Werbung · Zinsen
 
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