13.2.2026 – Für den Riester-Nachfolger denkt die Bundesregierung über die Forderung des Bundesrates nach, die geplante jährliche Kostenobergrenze zu reduzieren. Auch eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten steht in Frage. (Bild: Brüss)
Auf die Bedenken der Länderkammer ist die Regierung laut Mitteilung des Bundesrates eingegangen. So wolle die Regierung prüfen, den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten für die geförderte private Altersvorsorge „auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter“ auszuweiten. Auch der vorgesehene Kostendeckel von 1,5 Prozent pro Jahr solle nochmals geprüft werden.
Dagegen lehnt es die Regierung ab, die vorgesehene Beitragsproportionalität der Förderung zugunsten von Eltern zu ändern. Nicht erforderlich sei außerdem ein einheitlicher Standarddepotvertrag, der von einer öffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieter angeboten wird, oder ein „staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes echtes Standardprodukt“.
Die erste Lesung des Gesetzes im Parlament ist für den 26. Februar vorgesehen.











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