Private Vorsorge macht nur sechs Prozent der Alterseinkünfte aus

24.6.2025 – Einkommen aus privater Vorsorge machen im Schnitt nur rund sechs Prozent der Bruttoeinkommen im Alter aus. Dies zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Angesichts dessen fordert Grünen-Politiker Stefan Schmidt schnelle Korrekturen bei der privaten Altersvorsorge.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF, 242 KB) der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur geplanten Riester-Reform (VersicherungsJournal 12.6.2025) rückt die private Altersvorsorge in kein gutes Licht.

Demnach machen Einkommen aus privater Vorsorge im Durchschnitt nur rund sechs Prozent des Bruttoeinkommensvolumens im Alter aus. Als Quelle wird die Befragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASiD 2023) genannt, veröffentlicht im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2024 (PDF, 11,4 MB) (VersicherungsJournal 24.1.2025).

„Unter privater Vorsorge werden dabei neben laufenden Zahlungen aus Riester-Verträgen auch Leistungen aus nicht geförderten privaten Renten- und Lebensversicherungen sowie Zinseinkünfte und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erfasst“, heißt es in der Antwort. Nicht erfasst seien hier dagegen Auszahlungen in Form einmaliger Kapitalleistungen.

Riester-Auszahlungsstatistik zeigt deutliches Plus

Mit Blick auf diese dürftigen sechs Prozent ist in dem Papier, das dem VersicherungsJournal vorliegt und von Michael Schrodi (SPD), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, unterzeichnet ist, noch ein einordnender Satz hinzugefügt.

„Einkommen aus geförderter privater Vorsorge spielen in der heutigen Seniorengeneration derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, da diese Art der zusätzlichen Altersvorsorge in der aktiven Erwerbsphase der heute 65-Jährigen und Älteren wenig verbreitet war“, wird berichtet.

Seit dem vergangenen Jahr veröffentliche das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales statistische Auswertungen von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase, die sogenannte Riester-Auszahlungsstatistik. Hier könnten Angaben zur Entwicklung entnommen werden (26.3.2025).

Diese zeigt jedoch lediglich die jährlichen Auszahlungsvolumina für die Jahre 2020 bis 2022. Demnach erhöhte sich aber das Volumen in diesem kurzen Zeitraum von 899,2 Millionen Euro auf 1.605,2 Millionen Euro.

Ihr Ziel, die individuelle Rentenlücke zu schließen, hat sie klar verfehlt.

Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages

Eine rot-grüne Bundesregierung führte die Riester-Rente ein

Stefan Schmidt (Bild: Kaminski)
Stefan Schmidt (Bild: Kaminski)

Die Grünen sehen die Riester-Rente dennoch als „klar gescheitert“ an. „Die Riester-Rente schützt nicht vor Altersarmut. Sie spielt nur eine marginale Rolle in der Altersvorsorge, vor allem bei den kleinen und mittleren Einkommen“, wird Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, in einer Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung zitiert.

„Ihr Ziel, die individuelle Rentenlücke vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen zu schließen, hat sie klar verfehlt“, betont er. Genau dafür war jedoch die Riester-Rente vor mehr als 20 Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen worden (14.5.2001). Sie sollte das sinkende Rentenniveau ausgleichen.

Seither unterstützt der Staat das „Riestern“ durch Zulagen und Steuererleichterungen – mit offensichtlich mäßigem Erfolg. Seit 2017, als mit 16,61 Millionen Verträgen, darunter 10,88 Millionen Versicherungspolicen, ein Höhepunkt erreicht wurde, geht laut statistischen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Interesse an dieser Vorsorgelösung zurück.

Der Anteil ruhender Verträge ist seit 2019 gestiegen

2024 gab es nur noch knapp 15 Millionen Riester-Verträge, darunter 9,9 Millionen Versicherungspolicen (22.5.2025). Dabei handelt es sich um den Bestand nach Angaben der Anbieter, bereinigt um stornierte Verträge.

Ein etabliertes statistisches Berichtswesen zur Zahl der beitragsfrei gestellten Verträge existiert laut der Antwort der Bundesregierung nicht. Der Anteil der ruhenden Verträge werde derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt, heißt es. Für das Jahr 2019 sei er noch auf gut ein Fünftel geschätzt worden. Der Anteil ruhender Verträge steige mit dem Alter des Vertragsbestandes.

Angaben über die Anzahl der seit Januar 2021 gekündigten Riester-Verträge sowie Angaben über die in Rechnung gestellten Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Auch dies hatte die Bundestagsfraktion der Grünen angefragt.

Die Antworten der Bundesregierung sind entlarvend.

Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages

Berlin liegen keine Informationen zu Renditen und Kosten vor

Vor allem aber wollte die Partei wissen, wie sich erzielte Renditen inklusive staatlicher Zulagen beziehungsweise Steuerersparnisse bei staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen im Verhältnis zu Abschluss- und Vertriebs- sowie Verwaltungskosten seit 2002 entwickelt haben. Dazu musste die Regierung in ihrem Antwortschreiben jedoch mit eigenen Zahlen passen.

Unbeantwortet bleibt zudem weiterhin die Frage, wann und in welcher Form die Reform der privaten Altersvorsorge angegangen wird. Neues wurde hier nicht mitgeteilt, sondern die vagen Angaben aus dem Koalitionsvertrag (9.4.2025) wurden wiederholt.

„Die Antworten der Bundesregierung sind entlarvend“, meint Grünen-Politiker Schmidt. Sie verschiebe die Reform der privaten Altersvorsorge auf den Sankt-Nimmerleinstag. Die Rentenkommission, die sich mit der Riester-Reform beschäftigen soll, werde erst zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge beraten.

„Damit wird die Reform mindestens um zwei Jahre verschleppt“, so Schmidt. Die Bundesregierung sollte sich jetzt mit Tempo an die Arbeit machen und die Riester-Rente schnell reformieren. Es gebe genug gute Vorschläge.

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Altersarmut · Altersvorsorge · Koalitionsvertrag · Rente · Riester · Senioren
 
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