Finanzbranche mahnt fairen Wettbewerb des Staates an

30.3.2026 – Neben einem neuen Standardprodukt der privaten Anbieter ist geplant, dass ein staatlich verwalteter Fonds eingeführt wird, in dem Verbraucher ihre Ersparnisse für den Ruhestand anlegen können. Bei den Lobbyverbänden der Assekuranz und Fondsbranche sowie der Finanz- und Versicherungsvermittler kommt das gar nicht gut an. Sie stehen diesen Punkten der Reform laut ihren aktuellen Statements sehr kritisch gegenüber.

Nachdem der Bundestag am Freitag die Reform der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge beschlossen hat (VersicherungsJournal 27.3.2026), haben Interessenvertreter der Versicherungs-, Finanz- und Vermittlerbranche Stellungnahmen zu den Reformplänen verbreitet. Darin greifen sie teilweise ihre in der vorigen Woche vorgebrachten Argumente (26.3.2026) auf.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sieht demnach auch „positive Impulse für die private Vorsorge“. Konkret nennt der Verband die beitragsproportionale Förderung mit bis zu 540 Euro im Jahr und die Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind.

Besonders positiv bewertet man außerdem, dass zukünftig auch Selbstständige einbezogen werden sollen. Hiermit habe die Regierung eine langjährige BVK-Forderung aufgegriffen. Ebenso begrüßt der Verband den Bestandsschutz für die Verträge der bisherigen Riester-Rente. Auch der Wegfall von Beitragsgarantien, der höhere Renditechancen am Kapitalmarkt ermögliche, sei positiv zu bewerten.

Staat tritt in Konkurrenz zu privaten Anbietern von Vorsorgeprodukten

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

Deutliche Kritik übt BVK-Präsident Michael H. Heinz allerdings am geplanten Altersvorsorgefonds. Die Einführung eines staatlich verwalteten Fonds zur privaten Altersvorsorge stelle nämlich einen „schweren und nicht hinnehmbaren Eingriff in den bestehenden funktionierenden Markt“ dar.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht unseres ehrbaren Berufsstandes“, so Heinz weiter. „Damit tritt der Staat in eine ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle des Regulierers, Schiedsrichters und gleichzeitig Wettbewerbers ein. Er greift massiv in den Markt ein, indem er in Konkurrenz zu unserem Berufsstand und den privaten Anbietern von Vorsorgeprodukten tritt.“

Der aktuelle Beschluss des Bundestags sei für ihn „eine blanke Provokation und an Ignoranz nicht mehr zu überbieten“. Heinz weiter: „Ich kann meine Wut und Enttäuschung darüber nur schwer zurückhalten und bin mehr als entsetzt über dieses Ergebnis.“

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BVK: hoher Beratungs- und Betreuungsaufwand zur Altersvorsorge

„Dieses Gesetz verhöhnt die sozialpolitische Rolle unseres Berufsstands“, so der BVK-Präsident. „Wir sind fassungslos, dass über die jetzt gefundene Lösung ein undifferenziertes Ergebnis geschaffen wurde, welches nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden passen wird“, kritisiert er.

Allein die qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler stelle sicher, dass Verbraucher eine individuell abgestimmte Finanzstrategie verfolgen könnten. Die persönliche Beratung durch Experten mache den entscheidenden Unterschied zu den Standardprodukten ohne Beratungspflicht.

Sehr deutliche Kritik äußert der Vermittlerverband außerdem an dem vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von einem Prozent für Vorsorgeprodukte. „Altersvorsorge ist schließlich komplex, der Beratungs- und Betreuungsaufwand entsprechend hoch“, gibt Heinz zu bedenken.

Fondsverband BVI mahnt einen fairen Wettbewerb des Staats an

Thomas Richter (Bild: BVI)
Thomas Richter (Bild: BVI)

Ähnlich kritisch zum staatlichen Standardprodukt, das in der dritten Säule der Altersvorsorge geplant ist, äußert sich Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI). Er warnt hier vor einem „politisch nicht durchdachten Irrweg“.

Richter warnt davor, dass enttäuschte Bürger nach Kurseinbrüchen erwarten könnten, dass der Staat ihre finanziellen Verluste ausgleicht. „Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge.“

Der deutsche Fondsverband mahnt einen fairen Wettbewerb des Staats an, der hierfür sämtliche Kosten auf die Kunden umlegen solle. „Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.“

Neues Standardprodukt und staatliches Angebot für private Vorsorge

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

„Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs“, warnt aktuell auch wieder Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). „Dieser Wettbewerb sorgt für Effizienz und passgenaue Produkte in der privaten Altersvorsorge.“

Es sei daher kritisch, dass der Staat erstmals selbst Anbieter wird, sagt Asmussen mit Blick auf das vorgesehene staatlich organisierte Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Es ist neben dem neuen Standardprodukt ein zentrales Element des Altersvorsorgereformgesetzes.

„Das kann schnell zur faktischen Referenz im Markt werden – selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen“, warnt Asmussen. „Deshalb müssen für staatliche und private Angebote die gleichen Regeln gelten.“

VKB: „Lebensversicherung wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge“

Klaus G. Leyh, (Bild: VKB)

„Es ist zwingend erforderlich, dass zwischen beiden Angeboten (privat und öffentlich) ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird“, kommentiert auch Klaus G. Leyh den Regierungsentwurf, der noch den Bundesrat passieren muss. Er ist Vorstand des Ressorts Personenversicherung im GDV-Mitgliedsunternehmen Versicherungskammer Bayern (VKB).

„Die Lebensversicherung bleibt wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Altersvorsorge“, sagt Leyh voraus. „Mit der Altersvorsorgereform eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese Tradition fortzuführen.“ Denn neben Familien und Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen profitierten erstmals auch Selbstständige von der Förderung.

„Als Personenversicherer haben wir uns frühzeitig auf die neue Produktwelt eingestellt. Wir entwickeln sowohl geförderte Lebensversicherungs- als auch Investmentlösungen, die einfach, digital und kostengünstig sind“, so Leyh. Dass neben solchen privaten Angeboten auch ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers am Markt präsent sein soll, „sorgt für Vertrauen und Orientierung“, erwartet er.

 
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