8.8.2025 – Auf Lärmschwerhörigkeit, Infektionskrankheiten und Hauterkrankungen (inklusive Hautkrebs durch UV-Strahlung) entfielen 2024 vier Fünftel der anerkannten Berufskrankheiten. Die Verdachtsanzeigen reduzierten sich um fast 40 Prozent auf etwa 90.750. Anerkannt wurden davon gut 26.800 (minus fast zwei Drittel). Der Anteil der Anerkenntnisse sank von über 50 auf unter 30 Prozent. Fast durchweg positiv entwickelte sich Arbeits-, Wege- und Schülerunfallgeschehen, wie aktuelle DGUV-Zahlen zeigen.
2024 gingen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 90.749 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ein. Das sind fast 53.900 oder rund 38 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (VersicherungsJournal 28.3.2024).
Dies teilte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) am Donnerstag unter Hinweis auf die jetzt veröffentlichten Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit. Zum Vergleich: Im „Rekordjahr“ 2022 waren es – coronabedingt – über 370.000 Anzeigen (30.6.2023).
Als Berufskrankheit anerkannt wurden mit 26.821 Fällen erneut nur etwa ein Drittel so viele wie vor Jahresfrist. Der Anteil der Anerkenntnisse sank damit von 53,9 Prozent (2022) über 50,3 Prozent auf zuletzt nur noch 29,6 Prozent.
Zahlenmäßig am häufigsten anerkannt wurde im vergangenen Jahr die Berufskrankheit 2301. Dabei handelt es sich um Krankheiten des Innenohres (ICD-10 H80 bis H83). Konkret waren es 8.897 Fälle von Lärmschwerhörigkeit, was einem Anteil von annähernd einem Drittel entspricht.
An zweiter Stelle liegen Infektionskrankheiten (Berufskrankheit 3101) mit einem Anteil von fast einem Fünftel. Dahinter folgen aus der Kategorie Hautkrankheiten die Berufskrankheit 5103 (Hautkrebs durch UV-Strahlung) mit einem Anteil von etwa einem Siebtel und weitere Hauterkrankungen (Berufskrankheit 5101) mit einem Anteil von rund einem Dreizehntel.
Eine Rente infolge einer Berufskrankheit wurde in 5.190 Fällen gewährt, was einem Zuwachs um acht Prozent entspricht. Den Angaben zufolge verstarben im Berichtsjahr 1.888 Versicherte infolge einer Berufskrankheit (minus fast zwölf Prozent). Die Mehrzahl der Todesfälle sei auf Erkrankungen durch Asbest zurückzuführen.
Wie die DGUV weiter mitteilte, ging die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 3,8 Prozent auf 712.257 zurück. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle verminderte sich um 6,0 Prozent auf 168.648. Insgesamt wurden damit 880.905 meldepflichtige Unfälle verzeichnet (minus 9,0 Prozent).
Damit habe sich auch das relative Unfallrisiko hierzulande verringert, und zwar um 2,3 Prozent auf 20,61 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. „Die statistische Größe eines Vollarbeiters entspricht dabei der Zahl der Arbeitsstunden, die eine in Vollzeit tätige Person im Jahr gearbeitet hat. Sinkt das relative Unfallrisiko, bedeutet dies, dass in der gleichen Arbeitszeit weniger Unfälle passiert sind“, so die DGUV zum Hintergrund.
Laut der stellvertretenden DGUV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Edlyn Höller ist der Rückgang des Unfallrisikos über fast alle Branchen hinweg zu beobachten. „Das hohe Niveau von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bleibt damit unverändert“, so Höller.
Rückläufig war auch die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle (von 381 auf 345 Fälle) sowie diejenige der tödlichen Wegeunfälle. (von 218 auf 215). Den Angaben zufolge wurden 13.470 (2023: 13.965) neue Unfallrenten gezahlt.
Nach unten zeigte die Kurve auch in der Schülerunfallversicherung. Im Berichtsjahr nahm die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle um knapp 1,4 Prozent auf 1,01 Millionen Fälle ab. Fast viermal so stark abwärts ging es bei den meldepflichtigen Schulwegunfällen (minus 5,4 Prozent auf fast 87.350).
Noch etwas stärker aufwärts ging es bei den meldepflichtigen Schulwegunfällen (plus 4,1 Prozent auf fast 92.300). Die Zahl der tödlichen Schul(weg)unfälle verminderte sich von 27 auf 18.
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schülerunfallversicherung, die Kita-Kinder, Schüler und Studierende umfasst, besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
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