Die besten stationären Krankenzusatzversicherungen im Urteil von Franke und Bornberg

2.3.2026 – Franke und Bornberg hat die Produktlandschaft in der Ergänzungsversicherung untersucht. Darunter waren unter anderem 127 Tarifkonfigurationen für stationäre Leistungen. Die Bestnote „FFF+“ erhielten 30 Produkte von 19 Gesellschaften.

Die Franke und Bornberg GmbH hat am Donnerstag eine aktualisierte Auflage ihres Ratings zur Krankenzusatzversicherung vorgelegt. Dabei wurden insgesamt 804 Tarife von rund 40 Anbietern der privaten Krankenversicherung (PKV) leistungsseitig unter die Lupe genommen (VersicherungsJournal 26.2.2026).

Einer der Untersuchungsbereiche waren Absicherungsangebote für stationäre Leistungen. Insgesamt wurden die Lösungen auf 15 unterschiedlich gewichtete Detailkriterien hin überprüft.

Dabei standen unter anderem die Erstattung für ärztliche Leistungen (Chefarzt- beziehungsweise Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl zur Bewertung.

So wurden die Krankenzusatz-Tarife bewertet

Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.

Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.

Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.

Simulationsmodell zur Bewertung der Leistungsversprechen

Als Besonderheit in Krankenzusatz wird hervorgehoben, dass der Erstattungsanspruch des Versicherten häufig als prozentualer Anteil vom Rechnungsbetrag festgelegt und zusätzlich durch jährliche Höchstbeträge begrenzt sei. Und dies zudem marktweit in verschiedensten Konstellationen.

Die Analysten erläutern: „Um das Leistungsversprechen möglichst unabhängig von speziellen Rechnungsbeträgen bewerten zu können, greifen wir für Kriterien, die die Höhe der Leistung beschreiben, in der Regel zu einem Simulationsmodell.

Dabei werden für verschiedene Rechnungsbeträge je Detailkriterium die Erstattungsbeträge ermittelt. Aus den errechneten Erstattungsbeträgen wird der Durchschnitt gebildet. Die Bewertungspunktzahl ermittelt sich aus diesem Durchschnittswert in Relation zum durchschnittlichen Rechnungsbetrag.“

Siebstufiges Notenschema und Mindeststandards

Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ („sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen. Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen.

Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden. Weitere Details hierzu sowie zum Ratingverfahren allgemein bietet das Analysehaus in den Bewertungsgrundlagen (PDF, 288 KB).

Knapp jedes vierte Angebot der Krankenversicherer erhielt die Höchstnote

Von den untersuchten 127 Tarifkombinationen im stationären Segment schneidet weiterhin (24.2.2025) knapp jede vierte mit der Höchstnote „FFF+“ ab. Ein leicht rückläufiges knappes Fünftel erhielt die Note „FFF“, ein gutes (knappes) Drittel ein „FF+“ („gut“).

Ein Vierzehntel (Elftel) wurde mit „FF“ („befriedigend“), wiederum ein knappes Elftel mit „F+“ („ausreichend“) bedacht. Nachdem zwei Auflagen zuvor zehn (23.5.2024) und in der vorangegangenen Auflage elf Offerten schlechter abgeschnitten hatten, ging deren Zahl aktuell auf acht zurück. Dabei reichte es für jeden 20. (2025: 15) Testkandidaten nur zu einem „F-“ („ungenügend“).

Notenverteilung (Bild: Wichert)

PKV-Anbieter mit mindestens einem „FFF+“

Zu den 19 Produktanbietern mit mindestens einer „FFF+“-Offerte gehören

Im Vergleich zur letzten Ratingauflage werden die Gothaer Krankenversicherung AG und die R+V Krankenversicherung AG nicht mehr in der Riege der Anbieter mit einem Toptarif aufgelistet. Neu hinzugekommen sind die Envivas und die VRK. Die vollständige, laufend aktualisierte Ergebnisübersicht ist im Internet einsehbar.

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AVB · Berufsunfähigkeit · Krankenzusatz-Versicherung · Private Krankenversicherung · Rating
 
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