Das fordern GDV und AfW zum geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz

8.8.2025 – Versicherer und Vermittlerverband begrüßen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz. Verbesserungsbedarf sehen beide insbesondere noch beim Opting-out-System.

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Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge fördern und ausbauen. Geplant sind Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Mit Veränderungen im Finanzaufsichts- und Steuerrecht soll die Attraktivität gesteigert werden. Ein Obligatorium ist nicht vorgesehen.

Das geht aus dem Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juli in die Ressortabstimmung gegeben haben (VersicherungsJournal 24.7.2025). Auch Verbände waren aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

GDV: „Wichtige Grundlagen für mehr Verbreitung“

Moritz Schumann (Bild: GDV)
Moritz Schumann (Bild: GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begrüßt die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. „Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge wachse angesichts des demographischen Wandels. Wer zusätzlich betrieblich oder privat vorsorge, sichere sich ein verlässlicheres Einkommen im Alter und reduziere das Risiko, später auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Aus Sicht der Versicherer sei es richtig, Betriebsrenten vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen zu stärken. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen.

Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll. So könnten mehr Betriebe erreicht werden, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf. Damit könne die Betriebsrente ihre gesamtgesellschaftliche Rolle als ergänzende Altersvorsorge besser erfüllen.

Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen […] würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen.

Moritz Schumann, GDV

GDV: „Verbesserungsbedarf bei Opting-Out und Renditechancen“

Unternehmen sollten zukünftig die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen, wenn diese nicht widersprechen (Opting-Out). Dass dieses Opting-Out auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden soll, sieht der GDV kritisch.

„Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Schumann.

Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen. Das reicht aus Sicht der Versicherer nicht.

„Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen würde bessere Renditechancen für die Vorsorgenden ermöglichen. Das würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen“, sagt Schumann. Die Versicherer schlagen vor, bei der Beitragszusage mit Mindestleistung die Garantien von derzeit 100 Prozent auf 80 Prozent abzusenken. Das biete einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.

AfW: Nachbesserungen erforderlich

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt den Referentenentwurf ausdrücklich, wie berichtet wird. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen enthielten zahlreiche sinnvolle und überfällige Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.

„Gleichzeitig weisen wir auf einige Regelungsbereiche hin, die aus Vermittlersicht Nachbesserungen erfordern – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen“, heißt es beim Verband.

Der Erfolg der Reform werde wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielten unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle.

Die Einwendungen des AfW im Detail:

  • Opting-Out-Systeme (§ 20 BetrAVG-E): „Die Einschränkung auf Fälle mit 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss (statt der bestehenden 15 Prozent) schafft unnötige Hürden. Viele Unternehmen werden diesen Sprung nicht mittragen, was die Reichweite der Maßnahme begrenzt. Anregung: Eine flexiblere Zuschussregelung (zum Beispiel optional 15 Prozent bis 20 Prozent) sowie Unterstützung durch standardisierte Mustertexte und Tools zur Umsetzung sind aus unserer Sicht notwendig, um Akzeptanz bei KMU zu schaffen.“
  • Öffnung des Sozialpartnermodells (§§ 21 und 24 BetrAVG-E): „Die Einbindung über Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ist in kleinen Unternehmen mitunter nicht praktikabel. Die gesetzliche Möglichkeit einer Einbindung durch Dritte (§ 24 BetrAVG-E) bleibt unkonkret. Anregung: Wir empfehlen eine klarere rechtliche Ausgestaltung für den Einsatz über Plattformen oder Verbände sowie die Bereitstellung praxistauglicher Vertragsmuster und digitaler Implementierungshilfen.“
  • Förderung von Geringverdienern (§ 100 EStG-E): Die Anhebung der Einkommensgrenze und die Erhöhung des Förderbetrags auf 360 Euro pro Jahr (30 Prozent staatlich bezuschusst) sind äußerst begrüßenswert.
  • Digitalisierung beim PSV (§§ 9 und 10 BetrAVG-E): „Anregung: Die Integration von Schnittstellen zu Vermittlerportalen und Versicherungsplattformen sollte flankierend gefördert werden, um die Nutzung in der Breite zu ermöglichen.“
  • Vermittlervergütung: Der Referentenentwurf enthält erfreulicherweise keine Regelungen zur Einschränkung von Provisionen oder zur Verpflichtung zur Honorarberatung. Bewertung: Dies bewahrt die Beratungsfreiheit und die Strukturvielfalt im Markt – ein zentrales Anliegen unserer Mitglieder. Hinweis: Wir weisen auf die hohe Bedeutung unabhängiger Beratung hin, die auch auf Provisionsbasis qualitätsgesichert erfolgen kann.“
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