8.8.2025 – Versicherer und Vermittlerverband begrüßen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz. Verbesserungsbedarf sehen beide insbesondere noch beim Opting-out-System.
Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge fördern und ausbauen. Geplant sind Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Mit Veränderungen im Finanzaufsichts- und Steuerrecht soll die Attraktivität gesteigert werden. Ein Obligatorium ist nicht vorgesehen.
Das geht aus dem Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juli in die Ressortabstimmung gegeben haben (VersicherungsJournal 24.7.2025). Auch Verbände waren aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begrüßt die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. „Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge wachse angesichts des demographischen Wandels. Wer zusätzlich betrieblich oder privat vorsorge, sichere sich ein verlässlicheres Einkommen im Alter und reduziere das Risiko, später auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Aus Sicht der Versicherer sei es richtig, Betriebsrenten vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen zu stärken. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen.
Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll. So könnten mehr Betriebe erreicht werden, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf. Damit könne die Betriebsrente ihre gesamtgesellschaftliche Rolle als ergänzende Altersvorsorge besser erfüllen.
Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen […] würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen.
Moritz Schumann, GDV
Unternehmen sollten zukünftig die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen, wenn diese nicht widersprechen (Opting-Out). Dass dieses Opting-Out auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden soll, sieht der GDV kritisch.
„Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Schumann.
Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen. Das reicht aus Sicht der Versicherer nicht.
„Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen würde bessere Renditechancen für die Vorsorgenden ermöglichen. Das würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen“, sagt Schumann. Die Versicherer schlagen vor, bei der Beitragszusage mit Mindestleistung die Garantien von derzeit 100 Prozent auf 80 Prozent abzusenken. Das biete einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt den Referentenentwurf ausdrücklich, wie berichtet wird. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen enthielten zahlreiche sinnvolle und überfällige Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.
„Gleichzeitig weisen wir auf einige Regelungsbereiche hin, die aus Vermittlersicht Nachbesserungen erfordern – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen“, heißt es beim Verband.
Der Erfolg der Reform werde wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielten unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle.
Die Einwendungen des AfW im Detail:
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.