17.9.2025
„Wir haben uns vor wenigen Stunden darauf verständigt, die sogenannte Aktivrente zum 1. Januar 2026 einzuführen.“ Das sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) laut einem Bericht von Spiegel.de am Dienstag. Nach dem Plan der Regierungskoalition solle ein Anreiz geschaffen werden, dass Arbeitnehmer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten.
Damit solle ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet werden, wird CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zitiert. Die Aktivrente beinhalte einen Freibetrag von 2.000 Euro und Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns sollten ebenfalls steuerfrei gestellt werden, schreibt Spiegel.de. Bei vorgezogenen Renten und für Selbstständige gelte die Regelung nicht.
Laut Zeit.de ist in dem Referentenentwurf für das Arbeitsmaktstärkungsgesetz vorgesehen, dass Teilzeitkräfte einmalige Prämien von bis zu 4.500 Euro für das Aufstocken der Arbeitszeit von der Steuer befreit werden sollen.
Die Pläne haben bereits Diskussionen ausgelöst. So hatte die Deutsche Bundesbank vor Nachteilen gewarnt (VersicherungsJournal 20.6.2025). Für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) wirft die Aktivrente verteilungspolitische Fragen auf.
Andreas Irion, stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., hat für das Newsportal Focus der Burda Forward GmbH zwei Beispiele berechnet, um Vor- und Nachteile des politischen Vorhabens zu verdeutlichen (VersicherungsJournal 2.7.2025). Die Aktivrente sollte ursprünglich als Teil des Sofortprogramms der CDU direkt nach dem Wahlsieg kommen (3.2.2025).
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