17.2.2026 – Wenn die Bundesbürger die Wahl zwischen einer staatlich geförderten Altersvorsorge bis zum 85. Lebensjahr und einer lebenslang garantierten Rentenoption haben, entscheidet sich die Mehrheit für die zeitlich begrenzte Variante. Das zeigt eine Studie der Fachhochschule Dortmund. Ein zentraler Grund: Viele unterschätzen ihre Lebenserwartung – im Durchschnitt um mehr als neun Jahre.
Die Bundesregierung will mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)“ (PDF, 2,30 MB) die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu ordnen und stärker verbreiten (VersicherungsJournal 3.2.2026). Laut Gesetzentwurf soll dazu der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern ausgeweitet werden.
Bislang mussten Anbieter einer Riester-Rentenversicherung garantieren, dass die Rente lebenslang gezahlt wird. Anbieter von Bank- und Fondssparplänen wiederum mussten mit einem Lebensversicherer kooperieren und sicherstellen, dass zum Alter von 85 Jahren noch ausreichend Restkapital für eine lebenslange Verrentung vorhanden ist.
Dieser Zwang soll nun entfallen (8.12.2025). Künftig dürfen Bank- und Fondssparplan-Anbieter Auszahlungspläne anbieten, bei denen das angesparte Kapital bis mindestens zum 85. Lebensjahr schrittweise entnommen wird.
Professor Dr. Matthias Beenken und Professor Dr. Lukas Linnenbrink von der Fachhochschule Dortmund haben untersucht, welche Auswirkungen die Möglichkeit hat, private Altersvorsorgeleistungen nur noch bis zum 85. Lebensjahr zu beziehen. Die Ergebnisse haben sie in der Studie „Altersvorsorgereformgesetz: Zeitrente versus Leibrente“ (PDF, 2,35 MB) veröffentlicht.

Für die Studie wurden 1.541 Personen im Alter von 25 bis 55 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt.
Den Teilnehmern wurden Modellrechnungen für eine „Zeitrente“, also einen Fondssparplan mit Auszahlungen bis zum 85. Lebensjahr, sowie für eine „Leibrente“, eine Versicherung mit lebenslanger Rentenzahlung, vorgelegt. Sie wurden gefragt, welchen Vertrag sie eher für die private Altersvorsorge abschließen würden. Als Kapital stehen zu Rentenbeginn einheitlich 50.000 Euro zur Verfügung.
Die Zeitrente wurde dabei mit einer monatlichen Zahlung von 330 Euro ausgewiesen. Für die Lebensversicherung wurden dagegen monatliche Renten von 170 Euro, 200 Euro und 280 Euro angesetzt.
„Die Leibrente muss deutlich niedriger ausfallen, weil die Versicherer das Langlebigkeitsrisiko tragen, dafür eine defensivere Anlagestruktur benötigen und obendrein gesetzlich verpflichtet sind, geschlechtsunabhängig zu kalkulieren, obwohl die Lebenserwartung von Frauen deutlich höher ist als die von Männern“, erläutert Linnenbrink.

Unter denjenigen, die überhaupt eine Wahl treffen, bevorzugen etwa 58 Prozent die Zeitrente bis zum 85. Lebensjahr, während rund 42 Prozent sich für die Leibrente entscheiden.
Dabei zeigt sich ein klarer Zusammenhang mit der Höhe der monatlichen Auszahlung. Je größer der Mehrbetrag der Zeitrente im Vergleich zur Leibrente, desto stärker fällt die Entscheidung zugunsten der Zeitrente aus:
Damit besteht ein großes Enttäuschungsrisiko, wenn sich die Bürger*innen bei ihrer Lebenserwartung verschätzen.
Lukas Linnenbrink
In einer Nachbefragung wurden zudem die Gründe für die Entscheidung untersucht. Dabei stimmte die Mehrheit der Befragten zu, dass ihnen ein möglichst hoher monatlicher Auszahlungsbetrag wichtiger ist als eine lebenslange Absicherung.
Ein entscheidender Faktor für die Wahl zwischen Zeit- und Leibrente ist die subjektive Lebenserwartung. Fast die Hälfte der Probanden (49 Prozent) unterschätzte ihre Lebenserwartung gegenüber der statistischen um durchschnittlich 9,5 Jahre. Rund ein Viertel (24 Prozent) schätzte sie realistisch im Korridor von plus/minus zwei Jahren ein, während 26 Prozent sie überschätzten.
Diejenigen, die ihre Lebenserwartung unterschätzten, entschieden sich zu 73 Prozent für die Zeitrente. Bei den realistisch schätzenden Teilnehmern war die Wahl zwischen Zeit- und Leibrente nahezu gleich verteilt, während die Überschätzer zu 60 Prozent die Leibrente wählten.
Einfluss auf die Schätzung der Lebenserwartung habe die Erfahrung, welches Sterbealter Familienmitglieder erreicht hätten, berichten die Autoren. Aber auch der eigene Gesundheitszustand wirke sich auf das erwartete Lebensalter aus.

Grundsätzlich begrüßen die beiden Studienautoren, dass die Bürger zukünftig die Wahl zwischen Zeit- und Leibrenten haben sollen.
Das Experiment habe gezeigt, dass Wettbewerb zwischen verschiedenen Rentenformen die Abschlussbereitschaft deutlich erhöhe: 79 Prozent der Probanden nahmen ein Angebot an, wenn sie zwischen Zeit- und Leibrente wählen konnten, gegenüber nur 30 Prozent, wenn keine Wahl zwischen den Altersvorsorgeformen bestand.
Allerdings sei das Mindestalter von 85 Jahren ihrer Meinung nach deutlich zu niedrig angesetzt. „Damit besteht ein großes Enttäuschungsrisiko, wenn sich die Bürger*innen bei ihrer Lebenserwartung verschätzen“, gibt Linnenbrink zu bedenken. „Wenn sie das merken, ist es aber zu spät.“
Beenken ergänzt: „Es geht nicht nur um finanzielle Rationalität, sondern auch um die psychische Belastung, als hochbetagte Person plötzlich den Lebensstandard zu verlieren, vielleicht den eigenen Kindern zur Last zu fallen oder Grundsicherung beantragen zu müssen“, so der Wissenschaftler. Die Autoren schlagen deshalb vor, das Mindestalter für Zeitrenten auf 95 Jahre heraufzusetzen.
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