28.3.2024 – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat erste Zahlen zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheiten-Geschehen veröffentlicht. In beiderlei Hinsicht zeigten sich teils deutliche Corona-Nachwirkungen, wenn auch in unterschiedliche Richtungen. (Bild: DGUV)
Im vergangenen Jahr gingen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 144.641 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ein. Das sind 225.500 oder rund 61 Prozent weniger als im „Rekordjahr“ 2022 (VersicherungsJournal 30.6.2023). Dies teilte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) am Mittwoch auf Basis vorläufiger Zahlen mit.
Mit fast 65.000 betrafen knapp 45 Prozent der 2023 insgesamt eingegangenen Anzeigen Covid-19-Berufskrankheiten (BK-Nr. 1301). Die verbleibenden gut 55 Prozent entfielen auf die übrigen Berufskrankheiten.
Als Berufskrankheit anerkannt wurden mit 72.747 Fällen nicht einmal ein Drittel so viele wie vor Jahresfrist. Der Anteil der Anerkenntnisse sank damit von 53,9 Prozent im Jahr zuvor auf zuletzt 50,3 Prozent.
Laut DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy geht die deutliche Reduzierung „fast vollständig auf Corona zurück“. So erhielten die Unfallversicherungsträger inzwischen erheblich weniger Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Coronainfektionen von Beschäftigten. Demgegenüber lägen die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten auf dem Niveau von 2019.
Zum Hintergrund wird mitgeteilt: „Eine regelmäßige Sondererhebung zu Covid-19 als Berufskrankheit habe ergeben, dass im vergangenen Jahr 64.733 Verdachtsanzeigen eingingen. Im selben Zeitraum hätten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 53.592 Fälle anerkannt. Das waren deutlich weniger als in den Jahren zuvor.“
Beim Arbeitsunfallgeschehen setzten sich 2023 einige Entwicklungen des Jahres zuvor tendenziell fort. So sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erneut, wenn auch mit 0,3 Prozent (auf 785.164) um ein Vielfaches schwächer als 2022. Bei den meldepflichtigen Wegeunfällen ging es mit 6,3 Prozent (auf 184.189) hingegen deutlich stärker hinauf als vor Jahresfrist.
Positiv entwickelte die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle. Insgesamt ging es um 9,1 Prozent auf einen neuen absoluten Tiefststand von 610 zurück. Bei Ersteren war ein erneutes Minus zu verzeichnen, und zwar um 7,8 Prozent auf 390 Fälle. Bei den Wegeunfällen gab es anders als 2022 eine Reduzierung – und zwar um 11,3 Prozent auf 220.
Rückläufig war auch die Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten (minus 6,2 Prozent auf unter 10.253). Bei den Wegeunfallrenten zeigte die Kurve hingegen nach oben (plus 2,4 Prozent auf 3.672). Insgesamt sank die Zahl der neuen Unfallrenten um 4,1 Prozent auf 13.925.
In der Schülerunfallversicherung nahmen im Berichtsjahr die meldepflichtigen Schulunfällen um 3,2 Prozent zu auf wieder über eine Million Fälle.
In etwa genauso stark nach oben ging es bei den meldepflichtigen Schulwegunfällen (plus 3,1 Prozent auf fast 91.500). Die Zahl der tödlichen Schul(weg)unfälle stieg um fast ein Viertel auf 31.
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schülerunfallversicherung, die Kita-Kinder, Schüler und Studierende umfasst, besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
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