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Versicherer selbst bezeichnet seine Vermittler als Berater

5.4.2018 – Gleichzeitig bewirbt der Münchener Verein (MV) auf seiner Internetseite seine Agenten und Vertreter als „Berater”, indem er eine „Beratersuche” anbietet, anstatt sie ordnungsgemäß als Vermittler zu bezeichnen und eine Vermittlersuche anzubieten.

Es wird wohl zuerst einmal Zeit für Klarheit in der Bezeichnung. Ein Vermittler ist ein Vermittler, weil er vermittelt und die Beratung nur eine verpflichtende Nebenleistung darstellt, mit der nicht explizit geworben werden darf. So steht es auch in den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft, welche der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.  erlassen haben (denen der MV auch angehört).

Solange aber der MV seine eigenen Vermittler als Berater bezeichnet, solange dürfen die Kunden in den Anträgen sicherlich auch lügen.

Wenn dann der Versicherungsberater zu späterer Zeit die Beratung anzeigt, muss der MV die Provisionen auskehren. Denn eine Anfechtung kommt schon allein deshalb nicht in Betracht, weil dem Kunden keine Arglist, ja noch nicht einmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zulasten gelegt werden kann und der MV jegliches Schutzbedürfnis verliert, wenn er seine Vermittler als Berater bezeichnet und auf seiner Internetseite mit einer Auszeichnung „ausführliche und freundliche Telefonberatung” wirbt.

Aber auch, dass der MV unter Google Adwords mit „Ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung. Zahnzusatzversicherung abschließen. Antragsannahme garantiert” wirbt, lässt darauf schließen, dass es keine Rolle spielt, ob der Kunde wahrheitsgemäß antwortet oder nicht.

Nico Palitzsch

nico.palitzsch@icloud.com

zum Artikel: „Münchener Verein lehnt Versicherungsberater-Kunden ab”.

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Versicherungsberater · Zahnzusatzversicherung
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