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Allianz erleidet Schlappe vor Gericht

5.4.2018 (€) – Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Versicherer vor, bei der Werbung für eines seiner Altersvorsorgeprodukte Etikettenschwindel zu betreiben. Was davon zu halten ist, hat nun das Landgericht München I entschieden. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Verbraucherschutz · Werbung · Zinsen
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