Schäden durch undichte Fugen und Fliesen und der BGH

22.12.2021 – „Mitversicherung von Schäden durch undichte Fugen und Fliesen.” Ein Versicherer ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH), damit andere Versicherer solche Schäden wieder einschließen können.

Wäre es nicht einfacher gewesen, wenn der vor dem BGH klagende Versicherer einfach in seinen Bedingungen diesen Punkt in seinem Sinne klargestellt hätte? Bleibt jetzt nur abzuwarten, bis der Versicherer diese Schäden ebenfalls wieder einschließt (vermutlich gegen Mehrprämie).

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Neue Produktvariante für Heimwerker und Hausrat speziell für den Maklermarkt”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Es ist problematisch, eine solche Klarstellung einzuführen. mehr ...

Erwin Daffner - Warum äußert sich der GDV nicht dazu? mehr ...

Peter Schramm - Auslegung der Musterbedingungen soll der Entwicklung der Rechtsprechung folgen. mehr ...

Erwin Daffner - Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird. mehr ...

Rüdiger Falken - Sachbearbeitung wird revisionssicher regulieren. mehr ...

Peter Schramm - Anpassungen nicht zu vermeiden. mehr ...

Erwin Daffner - Versicherungs-Bedingungen haben sich nicht gravierend verändert. mehr ...

Oliver Henkel - Auch bei Neubauten können Fugen undicht werden. mehr ...

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Bundesgerichtshof
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