Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird

11.1.2022 – Bei dem Fall um die Silikonfugen geht es um einen Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird und in der Vergangenheit zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt wurde. So habe ich es zumindest noch bei der Victoria Feuer Versicherungs AG gelernt. (In diesem Zusammenhang: Vielen Dank, Herr Helmbrecht, für Ihre sehr guten Schulungen).

Dies entsprach auch der herrschenden Meinung. Der GDV und der Ombudsmann werden doch mitbekommen haben, dass plötzlich ein Versicherer offensichtlich diesen Bedingungstext anders auslegen möchte. Dieser Versicherer kommuniziert dies jedoch nicht in seinen Versicherungs-Bedingungen, sondern zieht vor Gericht.

Die Nürnberger Versicherung informiert dazu wie folgt: „[...] Aus unserer Sicht erwartet der Kunde eine Leistung in solchen Fällen. Nach Prüfung aller Sachverhalte haben wir entschieden, dass wir den Kunden im Schadenfall helfen und Nässeschäden regulieren werden.” Bravo! Hier ist ein Versicherer näher am Kunden als der Bundesgerichtshof.

Dieses vermeintliche Problem wäre doch anders zu lösen gewesen. Es bleibt abzuwarten, bis auch der verklagte Versicherer in seinen Bedingungen diese Schäden wieder einschließt.

Was besagt eigentlich ein (innovatives) Versicherungskonzept, wenn es den Mindeststandard des GDV garantiert? Dass das Konzept nur mittelmäßig ist? Dass der GDV nicht in jedem Detail eine Vorstellung davon hat, wie seine Musterbedingungen auszulegen sind, erschreckt mich. Und die Versicherer?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Auslegung der Musterbedingungen soll der Entwicklung der Rechtsprechung folgen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rüdiger Falken - Sachbearbeitung wird revisionssicher regulieren. mehr ...

+Peter Schramm - Anpassungen nicht zu vermeiden. mehr ...

Erwin Daffner - Versicherungs-Bedingungen haben sich nicht gravierend verändert. mehr ...

Oliver Henkel - Auch bei Neubauten können Fugen undicht werden. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Versicherungsombudsmann
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