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Renditemindernder Schritt in die GKV

15.8.2018 – Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied ist, wird geschröpft mit allen Einkünften bis an sein Lebensende eben mit vollen Beiträgen (= Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) zur GKV, es sei denn, die Beitragsbemessungs-Grenze (BBG) ist erreicht.

Die Rendite von Kapitalanlageprodukten wie Häuser, Lebensversicherungen, Aktien wird weiter um gut 17 Prozent vermindert. Daher muss sich schon ein 40-jähriger Mensch sehr genau überlegen, wenn er die Wahlmöglichkeit zur freiwilligen GKV hat, ob er diesen renditemindernden Schritt wagt.

Professor Heinrich Bockholt

info@prof-bockholt.de

zum Artikel: „Wie ein Veräußerungsgewinn auf den GKV-Beitrag durchschlägt”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Karl Eberhardt - Freiwillig gesetzlich Versicherte nicht bis an ihr Lebensende geschröpft. mehr ...

Professor Heinrich Bockholt - Freigrenze bei Einkünften aus Kapitalvermögen beträgt 51 Euro. mehr ...

Peter Schramm - Mit etwas „Glück” zahlt man sogar doppelt. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsbemessungsgrenze · Gesetzliche Krankenversicherung · Senioren · Zinsen
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